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Ein Recht, sie zu knechten? (Eine Streitschrift)

Eigentlich wollte ich heute was ganz anderes schreiben, aber ich nach einigen Debatten in meinem häuslichen Umfeld (wie es so schön heißt) muss ich mal wieder was zum Urheberrecht schreiben. Wozu ist man denn Blogger, wenn man sein Blog nicht als Ventil nutzen kann?

Es ist nämlich so, dass ich das Gefühl habe, „die Urheberrechtsdebatte“ (als ob es nur eine gäbe) geht in zwei zentralen Punkten komplett am Kern der Sache vorbei.

Punkt 1:  Gerne wird die Diskussion auf die Großverdiener unter den Musikern gelenkt, womit die Gegenseite dann berechtigterweise damit konternt, dass die meisten Schöpfer a) keine Musiker (sondern Maler, Drehbuchautoren, Fotographen, Spieleautoren, Bildhauer, performance Artists, …) und b) nicht reich sind (Ich habe 9 Spiele und 3 Bücher in 7 Jahren veröffentlicht und insgesamt im gesamten Zeitraum irgendwo zwischen 5500 und 6000€ damit verdient. Oder anders ausgedrückt: Das was „Besserverdienende“ im Monat verdienen).

Das lenkt die Debatte aber in die falsche Richtung. Wir unterhalten uns hier nicht um Geld. Vielen Gegner des Urheberrechts geht es nicht einmal um Preise – ich habe oft gelesen, dass sich die Nutzer dank Downloads „jetzt endlich gegen die Gängelei durch die Musikindustrie wehren können“ . Der Punkt ist aber in meinen Augen eine ganz andere Frage: Wollen wir das Erschaffen von Werken eher erschweren oder eher fördern? Natürlich darf es keine Kunst, keine Werke um jeden Preis geben (Ich bin gegen eine Verschärfung des Urheberrechts), aber es darf eben auch nicht schwieriger werden, etwas zu erschaffen. Was Kultur ausmacht, ist eben nicht Madonna oder Konsalik und nicht einmal das Spiel des Jahres. Es ist die Vielfalt. Und Vielfalt bewahrt man nicht dadurch, dass man es kleinen Künstlern erschwert Produkte anzubieten – und das tut man, wenn man von Künstlern verlangt, sie sollten ausser besonders gut Malen oder Spiele erfinden auch besonders gut vermarkten können. Selbst dieses Blog wird es nicht mehr geben, wenn andere diese Texte als die ihren ausgeben können oder wenn ich aufgrund von Transparenz- oder anderen Bedingungen viele bürokratische Hürden umlaufen muss, um posten zu können. Wer alles in die Hände der Nutzer legt, bekommt Mainstream und verliert Nischen. Wobei das schon fast wieder egal ist: Die fast schon Philosophische Frage von oben ist ja auch Spiegel der Gesellschaft. Überspitzt formuliert: Wollen wir in einer Gesellschaft leben, in der Künstler gegängelt oder gefördert werden?

Punkt 2: Eine Verkürzung des Urheberrechts wird diskutiert. Selbst die SAZ hat in ihren 5 Punkten zur Urheberrechtsdebatte eine Verkürzung als diskutabel erachtet. Natürlich können wir darüber diskutieren! 70 Jahre ist schließlich eine willkürlich gezogene Grenze und über willkürlich gezogene Grenzen kann man immer verhandeln und diskutieren.

Mir hat aber noch niemand ernsthaft erklären können, warum es legtitim ist, dass Besitz (oder gar ein wertvoller Titel wie „von Schaumburg-Lippe“)  praktisch ewig weitervererbt werden kann, das Recht an einem Werk aber nicht. In Bangkok habe ich einen Holländer kennengelernt, der offen damit geprahlt hat, dass seine Familie seit 300 Jahren ein gutes Stück des Tulpenhandels kontrolliert. Familie Quandt, Dassler oder Albrecht werden ihr Vermögen sicherlich auch länger als 70 Jahre halten. Das ist für mich OK – aber man möge mir erklären warum ein gutes Händchen auf dem Textil- Schuh oder Einzelhandels-Markt (ganz zu schweigen vom Aktienmarkt) als höherwertiger eingeschätzt wird, als ein gutes Händchen beim Schreiben von Büchern, komponieren von Musik oder Erfinden von Spielen. Ist es weil es schwieriger ist, Besitz zu verallgemeiner oder ist es, weil mehr Leute Besitz als Urheberrechte ihr eigen nennen? Oder übersehe ich was? Ich will mich weissgott nicht an die 70 Jahre klammern, aber diese Schieflage zwischen materiellen und geistigen Werken hätte ich gerne mal erklärt bekommen.

So, dass musste mal raus.

Tschuldigung…

ciao

peer

Peer Sylvester
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77 Kommentare

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  • 2
  • Ich bin sogar gegen eine Verkürzung der Zeit nach dem Tod, schließlich will man ja, dass deine Erben ja auch noch einen Grund haben, sich für deine Werke zu engagieren.

  • Ich denke die Grenze von 70 Jahren orientiert sich an der Lebenserwartung der Nachkommen bzw. der Menschen, die vom Ableben des Urhebers profitieren können. Ob das die Ursache für die Festlegung ist, weiß ich nicht, aber ich sehe diesen Effekt.

    1. Es geht beim Urheberrecht nicht nur ums Geld sondern auch um das Urheberpersönlichkeitsrecht. Dadurch wird sichergestellt, dass das Werk nicht von irgendjemanden verwurstet werden kann, ohne dass diejenigen, die dem Urheber nahe stehen, etwas dagegen tun können.

    2. Zudem schützt es das Leben des – sehr erfolgreichen – Urhebers. Würde das Urheberrecht mit dem Tod des Urhebers enden, so kann es für Verwerter ziemlich lukrativ sein, einen prominenten Urheber einfach umzubringen, um an seinem Werk zu verdienen. Im Normalfall wäre das ein sehr schräges Mordmotiv, aber bei manchen Urhebern geht es um eine große Menge Geld. Beispiel: Erfolgsautor will seinen Millionenerfolg plötzlich an einen anderen Verlag geben. Da ist es es u.U. von einem vitalen Interesse für den aktuellen Verlag, sich solche Rechte mit allem Mitteln zu erhalten. Oder für die Konkurrenz mag es ebenso von vitalem Interesse sein, die Urheberrechte zu ‚befreien‘. Bei materiellem Besitz profitieren eben nur die Erben.

    Angesichts gestiegener Lebenserwartung scheint mir eher eine Verlängerung der Frist auf 90 oder 100 Jahre sinnvoll.

    Die Frage ‚Warum sollen Erben ohne eigene Leistung verdienen‘ halte ich dennoch für berechtigt. Allerdings sehe ich keinen sachlichen Grund warum das nur für Urheber gelten sollte. Wer sich eine Bäckerei aufgebaut hat oder Aktien besitzt, darf die schließlich auch vereben, ohne, dass dass sie nach 70 Jahren vergesellschaftet wird. Die Aldi-Brüder haben ein Vermögen von 30-40 Mrd. angehäuft. Hätte man ihnen, bzw. ihren Erben, das unsägliche Unrecht angetan, den Wert vererbbaren Vermögens auf ‚lebensnotwendige‘ 1 Mrd. Euro zu beschränken, wären mit dem Tod des einen Bruders schon mal über 15. Mrd für kulturele oder soziale Zwecke (oder für den nächsten Auslandseinsatz der Bundeswehr) frei geworden und der Finanzminister würde auf den Tod des zweiten hoffen (so abwegig ist Argumentation unter 2. wohl doch nicht).

    Bleiben wir bei Punkt 1.
    Ich finde es ausgesprochen schade, dass der SAZ dieser Aspekt des Urheberpersönlichkeitsrechtes so egal ist. Dass sie die Verkürzung der Schutzfrist als Punkt 1 nach ganz oben setzt und von ‚richtungsweisenden Beschlüssen‘ spricht, ist bestenfalls ein kleinlautes Einknicken vor den Forderungen vor allem der Piraten. Die SAZ arbeitet mit an der Beschneidung des Urheberrechts anstatt gegen zuhalten. Das überlässt sie Spieleautoren außerhalb der SAZ, wie z.B. Peer.

  • Ich glaube, um einen Namen in der Öffentlichkeit präsent zu halten, muss der Erbe auch etwas tun, ganz so ohne Gegenleistung ist es nicht.

  • Kleine Ergänzung Punkt 1 ist mit wirchtig- Punkt 2 habe ich eher wegen der aktuellen Debatte ergänzt. Über die Laufdauer zu streiten geht nämlich auch hier am Punkt vorbei. Das erinnert an den alten Witz:
    Mann: „Schläft Du mit mir für 1 Million Euro?“
    Frau: „Ja, klar“
    Mann: „Schläfst Du mit mir für 10 Cent?“
    Frau: „Was denkst du wer ich bin?“
    Mann: „Wir haben schon geklärt was du bist und verhandeln nur noch über den Preis.“

    Die Kernfrage ist doch nicht 70, 60, 20 oder 120 Jahre sondern: Ist kreative Arbeit handwerklicher/materieller Arbeit gleichgestellt oder nicht? Ist das Schaffen von Gütern höher- oder gleichwertig dem Schaffen von Werken? Warum? Warum nicht? Erst wenn das geklärt ist, sollte man über die Konsequenzen streiten.

  • @derdrei: soll das auch für materielles Eigentum gelten:
    Wer nichts für das geerbete materielle Eigentum tut, dem darf es von jederman genommen werden?

    Ich denke, die Frage, was höherwertig ist, ist nur ein Aspekt. Es gibt mehrere Unterschiede. Ein wesentlicher ist, dass der Kopiervorgang künstlerischer Werke fast kein Material benötigt. genauer gesagt: der Materialwert ist unbedeutend. Das Kopieren erfolgt also ohne, dass dem anderen etwas weggenommen wird, da das Original erhalten bleibt. Das ist das wesentliche Argument dafür, dass Kopieren erlaubt sein soll. Und damit muss man sich auseinandersetzen, wenn man das Urheberrecht schützen will.

    Und dagegen stehen meiner Meinung nach im Wesentlichen 3 Argumente:

    1. das Existenzrecht als Künstler. Wenn er dadurch nicht seinen Lebensunterhalt verdienen und auch das von ihm Geschaffene inklusive Verwertungsmöglichkeiten nicht vererben kann, sind er und seine Familie denen gegenüber benachteiligt, die das mit materiellen Gut können. Und seien es nur Aktien oder ein Sparkonto von dessen Zinsen die Erben auch leben dürfen, ohne dass es eine Beschränkung gibt.

    Man kann die Frage des Honorars natürlich auch anders lösen, z.B. indem Künstler ein festes Gehalt bekommen, unabhängig davon, ob ihre Werke erfolgreich sind oder nicht. Ob das zu ‚besseren‘ Kunstwerken führt oder nicht, sollte man für jedes alternative Honorar-Modell individuell diskutieren.

    2. die Freiheit von Informationen und Meinungen, die freiheit der Kunst! Ja, was immer wieder gegen das Urheberrecht ins Feld geführt wird, sollte man auch mal von der anderen Seite betrachten: Wenn alles frei kopiert werden kann, muss der Künstler das Honorar für das Orgiginal bekommen. Das kann nur jemand zahlen, der sehr reich ist. Und der bestimmt, welches Kunstwerk honoriert, welches überhaupt erst geschaffen wird. Die Künstler sind dann nicht mehr abhängig vom Markt sondern nur noch von einzelnen Sponsoren. Die bestimmen, was veröffentlicht wird.

    3. Das Urheberpersönlichkeitsrecht (das die SAZ so gering schätzt). Das Kunstwerk ist etwas Individuelles. Ich möchte nicht, dass irgendwelche Nazis unmittelbar nach meinem Tod ein ‚Hey! That’s my Jew‘ herausgeben können, ohne dass meine Erben dagegen vorgehen können. Unterhalb dieses Extrembeispiels gibt es noch viele Möglichkeiten, Kunstwerke zu verwursten und zu missbrauchen, für Werbung zu zweckentfremden. Sowas ist nicht schön für die Erben, insbesondere wenn sie den Künstler persönlich gekannt haben.

    Ich persönlich halte es für eine gute Sache, das Erbrecht ganz generell einzuschränken, für materielle Güter und für die Einkünfte aus künstlerischen Werke. Letzteres jedoch ohne das Urheberpersönlichkeitsrecht abzuschaffen oder stark enzuschränken.

    Für die Abschaffung oder Einschränkung des Urheberrechts einzutreten, nur weil Werke unbedingt kostenlos nutzen will, ohne dabei gleichzeitig in entsprechendem Umfang die Abschaffung materiellen Eigentums (z.B. das der katholischen Kirche, der Deutschen Bank, …) zu fordern, ist nicht wirklich ernst zu nehmen. Es zeugt schlicht von Doppelmoral.

  • Ich glaube nicht dass derdrei das so gemeint hat, möchte aber ergänzen:
    Das Urheberrecht gilt ja nicht nur für Musik und Bücher. Die Debatte wird schlecht albern, wenn man in die schaffenden Künste reingeht – wie performance Arts oder Malerei.
    Man könnte auch argumentieren: Wenn man materiellen Besitz nur deswegen behaltren darf, weil es keine „Kopie“ gibt, so könnte man das umgehen, in dem jeder den Besitz nutzen könnte. Wer ein Auto vererbt bekommt, der muss es allen Leuten zur Verfügung stellen. Dann behält er den Besitz, aber jeder hat Nutzungsrechte. Das wäre nichts anderes als wenn die Nutzungsrechte für Werke in die Allgemeinheit übergehen. Will man das? :-)

  • Naja, man behält das Eigentum aber nicht den Besitz.
    Der Punkt ist, dass man selbst das Auto nicht nutzen kann, während ein anderer es nutzt. Das ist bei einer Kopie anders. Und mit diesem Argument muss man sich auseinandersetzen.

    Es ist vielleicht eher vergleichbar mit dem Bus einer privaten Gesellschaft: Der ist nun mal da, die Produktion kostet nun also nichts mehr. Da der Bus sowieso ans Ziel fährt, sollte man die unverkauften Sitzplätze gegen bloße Spritkostenbeteiligung in Höhe des durch das eigene Gewicht verursachten Mehrverbrauchs nutzen können. Alles andere wäre üble Abzocke. Denn der Bus fährt ja sowieso dahin, wo ich will. Der Betreibergesellschaft entgeht also nichts, wenn ich kostenlos mitfahre …

    So kann jeder kostenlos mitfahren, ohne, dass die Betreibergesellschaft irgendeinen Schaden davon hat. Im Gegenteil, es ist kostenlose Werbung für den kostenlosen Bus …

    Upps, warum fährt der Bus nicht mehr?

  • Günter Cornett, das Gesetz stellt es nicht an Bedingung. Ich wollte auch keine Bedingungen einführen. Aber die Bedingungen sind defacto da: Es kostet vielleicht auch Arbeit, um Texte für einen Sammelband zusammenzustellen. Und dafür zu sorgen, dass das Spiel vielleicht noch einmal neu verlegt wird, weil es immer noch gut ist, aber nicht zu den ganz großen Klassikern gehört. Ich glaube, Yoko Ono wird wahrscheinlich auch sehr viel damit beschäftigt gewesen sein, dass Erbe ihres Mannes zu verwalten.

  • aber da geht es um die weitere Verwertung, von der Yoko Ono dann ja auch profitiert. In der Diskussion hier geht es um die Rechtslage: Was ist, was soll sein. Von daher war dein Einwurf etwas OT bzw. missverständlich. Aber danke für die Klarstellung.
    Würde das Urheberrecht mit dem Tod enden, könnte jeder mit dem Werken John Lennons Geschäfte machen, auch der Mörder. Der Tod John Lennons hätte viele Nutznießer.

    Wer eine Verkürzung des Urheberrechts fordert, sitzt wie ein Küken im Nest, mit weit aufgerissenem Schnabel. Und die Spiele’autoren’ZUNFT hat nichts besseres zu tun, als dem entgegen zu kommen statt entgegenzutreten. Das Urheberrecht gegen solche Angriffe zu verteidigen sieht sie nicht als ihre Aufgabe an.

    Punkt 1 Ihrer ‚richtungsweisenden‘ Resolution heißt: Verkürzung des Urheberrechts. Und bisher wurde keine Kritik aus der SAZ an diesem Unsinn öffentlich. Als wegen öffentlicher Kritik ausgeschlossenes Mitglied frage ich mich da: Ist das veröffentlichte Papier Konsens in der SAZ oder trauen sich die Mitglieder nicht, eigenständige Positionen zu vertreten?

  • Als „richtungsweisend“ bezeichnet die SAZ alle Beschglüsse in Göttingen, dass schließt auch das papier mit ein, dies ist aber wohl nicht explizit gemeint. Wäre auch nicht sehr richtungsweisend, da es ja mit Punkten beginnt, zu denen die SAZ anscheinend keine andere Position hat als „Darüber können wir mal reden“ ;-) (So zumindest was man aus den Absätzen rauslesen kann).
    Vermutlich geben die Absätze das Ergebnis einer Debatte wieder und die hatte wohl auch z.T. keinerlei Konsens (was ja auch OK ist). Warum man das jetzt aber als „Stellungsnahme“ verkauft… *schulterzuck*
    Ich nehme an, die meisten Mitglieder gucken sich die offiziellen Papiere nicht so sehr genau an… :-)

    Aber letztlich ist das ein SAZ-Problem und allenfalls ein Symptom für das Problem mit der Urheberrechtsdebatte im Moment. Ich hätte mir von SAZ allerdings auch eine etwas kämpferische Haltung gewünscht, denn eine Interessenvertretung sollte nicht schauen, was gerade „da draußen“ mehrheitsfähig ist, sondern was die Interessen der Spieleautoren betrifft. Andererseits ist das Papier vermutlich gar nicht so wahnsinnig ernst zu nehmen, sondern ist mehr ein Workshop-Ergebnis oder sowas. :-P

  • at Günter Cornett: Es war gegen die Meinung, den Künstlererben fließt alles Geld zu, ohne dass sie etwas dafür machen müssen. Sie haben heute die Rechte, etwas damit zu tun, aber meistens müssen sie sich kümmern, damit aus den Rechten etwas wird. Die Urheberrechte nützen nichts, wenn sich niemand darum kümmert.

  • Das Papier ist kein Spontan-Ergebnis irgendeiner Debatte, sondern wurde vor Beginn der Mitgliederversammlung verfasst und auf der Mitgliederversammlung beschlossen.

    Im Protokoll der SAZ-Mitgliederversammlung heißt es dazu:

    „Resolution 5 Punkte zur Urheberrechtsdebatte
    Die Resolution wird diskutiert, bleibt aber unverändert.
    Mit 17 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltung bei 18 Stimmberechtigten ist der Antrag
    genehmigt.“

    Es handelt sich also um eine vorbereitete Stellungnahme, die nach Diskussion auf der MV ohne Gegenstimme verabschiedet wurde und somit die offizielle Meinung der gesamten SAZ wiederspiegelt.

  • Es ist immer wieder wundersam, was der SAZ von bestimmten Menschen an Intentionen untergeschoben wird. Die SAZ tritt mitnichten für eine Verkürzung des Urheberrechts ein oder begibt sich gar auf die zum Teil abstrusen Positionen der Piraten! In dem Papier steht lediglich, dass man ggf. über eine moderate Verkürzung diskutieren kann. Dies ist selbstverständlich im Zusammenhang mit einer gesamten Reform des Urheberrechts zu sehen und dabei gegen die berechtigten Interessen der Urheber abzuwägen. Dass die SAZ in einer prägnant kurzen Stellungnahme zu einigen wichtigen Punkten nicht die Länge von gewissen Beiträgen hier errreicht, möge man verzeihen. Wer will, kann sowieso alles missinterpretieren. Und wer will, liest das Papier einfach zur Gänze und zieht seine eigenen Schlüsse.

  • Ich habe der SAZ gar nichts unterstellt ich hätte mir nur eine kämpferische Ansage gewünscht. Es bleibt (und darum ging es mir ja primär in dem Artikel – nicht um die SAZ) die Frage warum eine Verkürzung des Urheberrechts zu diskutieren ist. Darauf habe ich in dem oben verlinkten Vollpapier keine Antwort gefunden – wenn es eine textlastigere Version gibt, habe ich sie nicht auf der SAZ-Seite gefunden und bitte um Link. Ist ja nicht so, dass es mir Spaß macht, die SAZ zu kritisieren :-)

  • Du warst auch weniger gemeint, Peer. Eine textlastigere Version gibt es nicht. Wir wollten uns auch bewusst nicht auf eine in Detail gehende Stellungnahme einlassen. Dazu fehlt uns schichtweg die Zeit und letztlich auch die Kompetenz. Deshalb haben wir uns auf einige Eckpunkte beschränkt. Ob dieser Punkt dabei nun an erster Stelle steht oder nicht, ist letztlich unerheblich. Er war vor allem als Gegenposition (!) zu Forderungen bei den Piraten und anfangs auch bei den Grünen gedacht, die Rechte mit dem Tod des Urhebers erlöschen zu lassen.

  • In dem Papier steht nicht, dass man über eine ‚moderate Verkürzung‘ des Urheberrechts diskutieren kann, sondern um eine angemessene(!).Dazu was die SAZ als angemessen erachtet, nimmt sie nicht Stellung.

    Es handelt sich auch nicht wirklich um eine Gegenposition zur Forderung nach Verkürzung der Schutzfrist, sondern schlicht um ein Nachgeben in Richtung dieser Forderung, ohne sich genau festzulegen, wie weit man nachgeben will, und ohne es konkreter zu begründen. Die Position der SAZ ist bestenfalls prägnant schwammig

    Als einziges Gegenargument wird beispielhaft die Versorgung der Familien jung verstorbener Urheber genannt. Wenn man keine Familie zu versorgen hat, lange lebt oder die Familie versorgt ist, gibt es für die SAZ dann noch einen Grund für die Beibehaltung der Schutzfrist?

    Eine Gegenposition kann man kurz und prägnant formulieren, ohne textlastig zu werden, z.B.: Wir lehnen eine Verkürzung der Schutzfrist für Urheberrechte ab, weil dadurch die Urheber einseitig noch schlechter gestellt werden, obwohl sie bereits schlechter gestellt sind als die Erben materieller Güter.

    Textlastig wird die SAZ mit einem seltsamen Beispiel, das mit Urheberrecht weniger zu tun hat als mit der Rentenfrage, und in eine Richtung weist, die eine radikale Verkürzung des Urheberrechts annehmbar erscheinen lässt (z.B. 30 Jahre nach Tod des Urhebers oder – wenn die Familien bereits versorgt sind – 0 Jahre).

  • „Moderat“ wäre vielleicht die treffendere Wortwahl gewesen. Aber ich wusste gar nicht, dass sprachliche Holzhacker und bewusste Falschinterpretierer wie Günter Cornett, zu solch feinen Differenzierungen fähig sind – vermutlich aber immer nur im Blick auf andere – sonst geht ja die Munition aus.

  • Nana, wir wollen mal jetzt nicht persönlich werden… Sagen wir mal so: In diesem Fall war das Papier wirklich nicht so das ganz Gelbe. Ich hatte mich ja auch gewundert, dass zwar von einem starken Urheberrecht die Rede ist, dann aber als erster Punkt (und der steht nunmal immer hervor) gleich eine schwammige Formulierung wegen der Verkürzung steht. Ohne Begründung, warum verkürzt wurde. Ich glaube dein ersten Posting in diesem Thread war klarer und hätte einen besseren ersten Punkt abgegeben, Christian ;-)

    Letztlich ist e aber aus meiner Sicht müssig den Wortlaut des Papieres der SAz jetzt hier auseinanderzunehmen – ich denke wir sind uns einigermaßen einig, dass ein klares Bekenntnis zum Urheberrecht deutlich schärfer formuliert werden kann (und eventuell muss).

  • Also zurück zu den Inhalten. Wie Du selbst sagtest, erscheint die Frist von derzeit 70 Jahren etwas willkürlich. Betrachtet man das ganze historisch, gab es früher gar kein Urheberrecht an geistigem Eigentum. Künster und Geisteswissenschaftler waren, meist von Feudalherren, einigermaßen gut bezahlt, und alle bauten auf den Erfahrungen anderer auf. Was naturgemäß damals mangels moderner Kommunikationswege extrem langsamer vonstatten ging. In China sind bzw. waren gute Kopisten und dabei oft Detailverbesserer aus der kulturellen Tradition heraus hoch angesehen. Daher tut man sich dort immer noch ein bisschen schwer damit, solche Rechte zu akzeptieren.

    Heute sind Urheber darauf angewiesen, von den Nutzungsrechten an ihren Werken zu leben, die einer breiten Masse weltweit zur Verfügung stehen. Dieses Zurverfügungstehen – vor allem durch die Möglichkeiten des Internets – birgt viele Vorteile aber auch Risiken, die wir aus der lfd. Diskussion um das Urheberrecht zur Genüge kennen. Wie andere Kreative und Geistesschaffende profitieren auch Spieleautoren von diesem Informationsfluss für ihre eigenes Werk. Oft sind viele Elemente eines neuen Spiels einzeln betrachtet durchaus schon aus anderen Werken bekannt. Durch eine neue Komposition und Gewichtung sowie durch das mögliche Hinzufügen von ganz neuen Elementen entsteht aber (hoffentlich) etwas Neues. Das macht es ja gerade für uns Spieleautoren und alle anderen Beteiligten an diesem Geschäft oft so schwierig, klare Grenzen zwischen Inspiration, Ähnlichkeit und Plagiat zu ziehen. Nicht alle Fälle sind so klar wir Günters „Fish“.

    Mir persönlich erscheint eine Blockade von 70 Jahren zu lang. Dies steht einer Demokratisierung und Weiterentwicklung von geistigem Eigentum m.E. entgegen. Und warum noch Erben der 2. Generation davon profitieren sollen, ist mir auch nicht klar. Wichtiger erscheint mir allerdings, Fristen für die Laufzeit von Verwertungsrechten einzuführen. Dies würde die Position der Urheber stärken und auch Total-Buy-Out-Verträge verhindern. Wenn dann im Gegenzug die Schutzfrist auf vielleicht 50 Jahre verkürzt werden würde, könnte ich damit leben.

  • Damals, als es kein Urheberrecht gab, bestimmten die Feudalherren, was der Künstler schafft. Insofern steht das Urheberrecht keiner Demokratiesierung entgegen sondern ist eine wichtige Voraussetzung. Wo du mir ‚bewusste Falschinterpretation‘ unterstellst, weil ich ‚moderat‘ nicht mit ‚angemessen‘ gleichsetze, frage ich mich jetzt, ob du aus Unkenntnis, Dummheit oder absichtlich das (Piraten-)Märchen von der Urheberrechts-Blockade erzählst.

    Das Urheberrecht sichert dem Spieleautor grundsätzlich kein (Eigentums-)Recht an einzelnen Spielmechaniken zu sondern an Werken. Dazu gehört auch das Recht, Bearbeitungen des eigenen Werkes zu veröffentlichen. Spielmechanik ist nur dann urheberrechtlich geschützt, wenn sie ausreichend komplex und individuell ist, um selbst ein Werk zu sein.

    Jedermann darf auch heute schon Innovationen aus anderen Spielen verwenden und in seinem Werk verarbeiten, sofern er ein neues Werk schafft, das sich vom anderen hinreichend unterscheidet. Die ‚Blockade‘ bezeht sich also nur auf das Kopien und geringfügige Ändern des Originals und zwingt gerade zur Innovation. Einzelne Mechanismen wie z.B. MCGerdts Rondell können – zumindest wenn sie nicht 1:1 übernommen werden (was aufgrund der besonderen Aktionen, die sich aus dem übrigen Spiel ergeben kaum möglich ist) – in andere Werke einfließen, ohne dass das juristisch von Belang wäre.
    Die Schutzfrist führt also gerade dazu, dass neue Werke entstehen, anstatt das zu verhindern.

    Was wird also blockiert? Welche Spiele anderer Autoren, die vor 50 – 70 Jahren verstorben sind, möchtest du denn gern kopieren und veröffentlichen? Und in welcher Form: Unter deinem Namen als Autor? In deiner Eigenschaft als Verwerter? Worin besteht ganz konkret die Blockade?

    Und habe ich deine Frage „Und warum noch Erben der 2. Generation davon profitieren sollen, ist mir auch nicht klar.“ nicht in den Beiträgen weiter oben beantwortet?

    1. Gleichbehandlung: Die Erben von Künstlern sollen nicht ohne zwingenden Grund schlechter gestellt sein als die von anderen Berufen.
    Warum denn, Christian, soll man Aktien bis in die hundertste Generation vererben können, nicht aber Urheberrechte bis in die 2.?
    2. Urheberpersönlichkeitsrecht (siehe meine Ausführungen dazu im Beitrag 2 und 5 dieses Threads)

    Für dich als SAZ-Vorstandsmitglied (und der Resolution zufolge für die ganze SAZ) ist das alles nicht relevant.

    Mit Total-Buy-Out-Verträge betrifft, so entspricht eure Forderung in Punkt 4 („Befristung und/oder Erfolgskomponente“) bereits der in Deutschland herrschenden Rechtslage (wenn auch nicht immer der Praxis): http://dejure.org/gesetze/UrhG/32.html

    Das Urheberrecht sichert dem Urheber eine ANGEMESSENE Vergütung zu, weswegen z.B. Grafiker bei unerwartet hoher Auflage Recht auf eine Nachzahlung haben. Vielleicht wird dir anhand dieser Regelung deutlich, dass der Unterschied zwischen MODERAT und ANGEMESSEN nicht so unwesentlich ist, wie du im Brustton der Überzeugung behauptest.

    Wem Differenzierungen wie zwischen ‚Werk‘ und ‚Spielmechanismus‘ oder ‚moderat‘ und ‚angemessen‘ zu feinsinnig sind, sollte dann besser auch keine ‚richtungsweisenden Resolutionen‘ verfassen.

    „Die Piraten segeln nach Nordost!“
    „Wir brauchen eine Gegenposition!“
    „Nordost – aber nicht ganz so weit!“
    „Also Kompass über Bord und der schwarzen Flagge hinterher!“

  • Auch dich Günter möchte ich bitten, persönliche Angriffe zu unterlassen. Auch wenn man die entsprechenden Passagen streichen, ist dein Beitrag noch inhaltlich interessant und kämpferisch genug :-)
    Außerdem sehe ich zwischen „nicht relevant“ und „wir treten nicht so entschieden auf, wie es der Sache zusteht“ noch ein paar Graustufen :-)
    Der Sache dienlich sind solche Angriffe nicht, da sie selbst wiederum Angriffsfläche bieten und von deinen (imho richtigen) Argumenten ablenken. Auch wenns schwerfällt: Etwas sachlicher bitte! Danke!

    Inhaltlich stimme ich dir zu: Urheberrecht ist kein Patentrecht. Den Spielmechanismus, der für sich schützenswert ist, dessen Fehlen aber die Spielbranche (oder irgendwelche andere Werke) blockiert, möchte ich sehen!

  • Man kann mit Günter nicht sachlich diskutieren, zumindest nicht in Foren. Ohne SAZ-Verleumdungen kann er halt nicht. Daher lasse ich es besser hier ganz.

  • Tja, Christian, wenn DU mit mir nicht sachlich diskutieren kannst, solltest du es tatsächlich besser lassen. Das auf ‚man‘ zu verallgemeinern, steht dir nicht zu, es ist eine deiner üblichen Angriffe, welche die fehlenden Argumente ersetzen sollen. Eine SAZ-Verleumdung sehe ich hier jedenfalls auch beim Nachlesen nicht, sondern ein konkretes Eingehen auf die veröffentlichten Positionen. Wenn der SAZ dieses Papier wichtig ist, sollte sie auf Kritik eingehen, die ja nicht nur von mir kommt und ggf. Dinge klarstellen.

    @Peer.
    Wenn Chrisitan nicht auf die von dir und von mir genannten Argumente gegen eine von ihm unterstützte Verkürzung der Schutzfrist eingeht, dann sind diese Argumente für ihn offensichtlich NICHT RELEVANT. Da fehlen keine Graustufen.

    Was die SAZ betrifft, so habe ich die Aussage durch das einschränkende ‚der Resolution zufolge‘ leicht relativiert. Denn auch da sind solche Argumente nicht berücksichtigt. Natürlich ist mir klar, dass es in der SAZ unterschiedliche Meinungen gibt. Aber wenn in einer einstimmig verabschiedeten Resolution nichts anderes steht und es sonst keine Äußerungen von SAZ-Mitgliedern gibt, dann muss man sich eben an das halten, was die SAZ veröffentlicht – in der Hoffnung, dass man sich da zumindest im nachhinein Gedanken macht.

  • Ich denke es wäre aber der Sache dienlicher, wenn man sich nicht auf die SAZ konzentriert, sondern sich mit den Christians Argumenten für die Verkürzung auseinandergesetzt hätte. Das hätte vielleicht keinen moralischen Sieger gegeben, dafür aber eine fruchtbare Diskussion.

  • Sorry, aber ich sehe bei meinen Beiträgen keine Konzentration auf die SAZ. Der größte Teil meiner Beiträge beschäftigt sich ganz allgemein mit der Forderung nach Verkürzung der Schutzfrist. Die SAZ taucht da mit auf, weil ihre Position von vornherein Teil des Themas ist, steht aber nicht im Zentrum.

    Ich beschäftige mich ziemlich ausführlich mit folgenden Punkten:

    – Ungleichbehandlung gegenüber materiellem Erbe
    – Urheberpersönlichkeitsrecht (Verunstaltung, Missbrauch des Werkes)
    – mögliches Interesse am Ableben des Urhebers
    – Argument: ‚Original bleibt beim Kopieren erhalten‘
    – angebliche Blockade durchs Urheberrecht *)
    – Total-Buy-Out

    Wenn das meiste davon in den Antworten ignoriert wird und ‚man‘ sich nur die SAZ-Passagen herauspickt und sich darüber aufregt, dann führt das zu einer Fokussierung auf die SAZ, woran dann aber ganz sicher nicht ich schuld bin.

    Ich würde mich freuen, wenn obige Punkte (insbesondere in meinen Beiträgen Nr. 2, 5, 7 und 20, im Zusammenhang auch Nr. 16) aufgegriffen und ggf. beantwortet würden.

    *) und bei diesem Punkt habe ich mir noch mit ganz viel Speed auf die Zunge gebissen …

  • Wie schon gesagt, ist eine Verkürzung nicht das Wesentliche. Da gibt es sicher Argumente dafür und dagegen. Wichtiger ist eine Stärkung der Positionen der Urheber bei der aktuellen (über Erbrecht kann man an anderer Stelle diskutieren) Vermarktung. Und wichtig ist auch der Aushöhlung der Urheberrechte mittels der sog. Vertragsfreiheit durch die Verlage entgegenzutreten. Hier gibt es Vorstöße, die wirklich Sorgen bereiten.

  • Erst der Verkürzung das Wort zu reden und dann in Ermangelung von Argumenten sagen, das sei nicht so wichtig … Ich halte die Verkürzung der Schutzfrist für einen wesentlichen Punkt, wenn auch nicht für den einzigen. Mit der Frage der Verkürzung sind zwei wichtige Punkte verbunden: Die generelle Geringschätzung geistigen Eigentums (die in logischer Konsequenz weitere Verschlechterungen nach sich zieht) und die materielle Verschlechterung, die einseitig Erben von Künstlern betrifft. Warum sollen Nachkommen von Künstlern es schwerer haben, sich eine eigene Existenz aufzubauen? Warum sollen Künstlerfamilien gegenüber Familien mit Handwerker- oder Kaufmannstradition benachteiligt sein? Diese Frage des Eröffnungsbeitrages bleibt weiterhin unbeantwortet.

    Wenn du die ‚Stärkung der Positionen der Urheber bei der Vermarktung‘ forderst, was meinst du damit konkret? Von welchen Positionen redest du? Und redest du von der Rechtslage oder der Rechtspraxis?

    Aus deinen beiträgen lese ich lediglich ‚gegen Total-Buy-Out-Verträge‘ und ‚für Laufzeitfristen‘ heraus.Erstere sind hierzulande eh rechtswidrig. Wenn es Verlage gibt, die eindeutig dagegen verstoßen, sollten die benannt werden.

    Und welche Laufzeitfristen fordern ‚die Urheber‘? Ich denke, dass Laufzeitfristen sich nicht pauschal festlegen lassen, sondern es von der konkreten Situation, oftmals auch von der Werkart abhängt, was fair und angemessen ist.

    Beispiel: Ein Kleinverlag braucht X Jahre, um ein von großen Verlagen zunächst abgelehntes Werk bekannt zu machen und gut zu positionieren. Ab wann soll der Autor den Verlag ohne weiteres wechseln dürfen? Hier sind es u.U. eher großen Verlage, die gegenüber kleinen Verlagen von einer sehr kurzen Laufzeit profitieren, weil man mit einem erfolgreichen Spiel nicht von einem großen zu einem kleinen verlag wechselt sondern eher umgekehrt.

    Wie sieht es aus mit Filmen: Alle wieviel Jahre dürfen sämtliche Kleindarsteller das Honorar völlig frei verhandeln bzw. verlangen herausgeschnitten zu werden?

    Ich denke, wie bei der Formulierung ‚angemessenes Honorar‘ kann im Gesetz von einer ‚angemessene Laufzeit‘ die Rede sein. In Zahlen lässt sich das sicherlich nur durch Mustervereinbarungen mit Verlagen fassen, welche bestimmte unterschiedliche Situationen beispielhaft berücksichtigen.

    Die aktuelle Rechtslage beinhaltet übrigens auch die Pflicht zur Veröffentlichung (Verlagsgesetz). Sich die Rechte zu sichern, ohne das Spiel überhaupt herauszubringen, geht nicht.

  • Hallo Peer,

    eigentlich sollte man, wenn jemand einen Text mit „eigentlich“ beginnt, erst gar nicht weiterlesen. Und wenn dieser jemand sagt, er muss das aber jetzt schreiben, sollte man ihm entgegen, dass man gar nichts „muss“. Eigentlich … ;-) Nun hast du diese Gedanken in die Welt gesetzt, hast deine Fragen – dein Gedankengut – anderen vor die Füße geworfen. Von deinem Gedankengut zum Kulturgut der anderen. Sozusagen. Doch was hat das in Gottes/Teufels Namen mit dem Urheberrecht zu tun? Ist es dein gutes/ungutes Recht? Du hast für dich die Frage mit Ja beantwortet, schließlich bist du Blogger. Das ist clever!

    Trotzdem lässt mich diese Streitschrift inhaltlich ziemlich kalt, weil ich das vermeintliche/vermaledeite Recht, um das es darin geht für ziemlich unnötig halte. Unnötig deswegen, weil alles Einmal-davor-Gewesene doch so viel interessanter ist. Da begegnet „man“ sich: mit gegenseitigem Respekt und Achtung; aufmerksam und anteilnehmend; mitdenkend und mitfühlend. Aber offenbar gilt das nicht(s) mehr?!

    Wenn ich hier Günters Reaktionen (und Antworten auf deine Fragen) lese, dann fährt mein Magen Riesenrad. Da schreibt ein Spieleautor, ein verspielter und Kind gebliebener Mensch (oder ist er nur ein verspielter Foren-Bot?) über das „Rächt“. Und knechtet/urteilt über 400 Spieleautoren (und Mitglieder der Spiele-Autoren-Zunft), egal ob sie hier überhaupt mitlesen, ihn persönlich kennen oder ihm vielleicht noch nie begegnet sind, damit, dass „sich die Mitglieder nicht trauen, eigenständige Positionen zu vertreten“ oder, dass das „die offizielle Meinung der gesamten SAZ“ sei. Welch selbstherrliche Aussicht von da oben! Oder unten?

    Du (und Günter-Bot) brauchst eine Antwort von einem Mitglied: Recht ab- und Herz anschaffen! Dann braucht es keine Gerichte mehr und die (selbsternannten) Juristen aller Couleur haben wieder mehr Zeit für andere Dinge. Zum Beispiel: Spiele erfinden und auch keine Streitschriften verfassen!

    Geknechtete/Naive Grüße
    Gerhard

    PS: Hat eigentlich zufällig jemand den „Passierschein A38“ gesehen?

  • Warum abschaffen? Weil wir uns alle lieb haben – ist das deine Aussage? Mal davon ab, dass eine Abschaffung des Urheberrechts nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist: Das will eigentlich auch keiner. Denn für die Verlage gäbe es wenig Grund neue Spiele zu fördern, wenn das Risiko besteht, dass die floppen. Dann lieber ne neue Risiki/Monopopoly-Version. Und es gibt ja durchaus auch heute schon Fälle, wo ein Verlag die Bezahlung an den Autoren umgeht – Frag mal Günter, dessen Packeis am Pol in Russland gekapert wurde.

  • Zum Blockadeargument: „Happy Birthday“ gibt den Rechteinhabern immer noch Geld, wenn es kommerziell verwendet wird. Dennoch ist es mittlerweile Kulturgut und kann ungestraft auf Kindergeburtstagen gesungen werden. Da ist also nix „geblockt“

  • Siehst du, genau darum geht es doch: Günters Packeis am Pol wird von skrupellosen Verlagspiraten gekapert – trotz seinem Urheberrecht. Und ich behaupte, das würde auch mit noch schärferem Urheberrecht passieren. Dann eben raffinierter (oder hinterhältiger). Darum schrieb ich, dass man das Urheberrecht abschaffen dürfte. Dann hätte nämlich Verantwortungsgefühl (für das eigene Denken und Handeln) wieder mehr Platz, um sich zu entfalten. Und ich muss Günter nicht lieb haben und kann trotzdem Mitgefühl mit seiner Situation haben. Ich plädiere nicht dafür, dass jeder kopieren möge wie es ihm gefällt: Es ist mehr so etwas wie eine, hm, Utopie?

  • Ja, in Russland, wo das mit dem Urheberrecht schwierig durchzusetzen ist. Aber was hindert mich sonst daran, dein Limes selbst unter meinen Namen herauszubringen (angenommen ich hätte mehr Geld?)
    Aber letztlich ist auch das kurzsichtig: Zum einen sind wir nicht die einzigen Rechteinhaber. Die schaffenden Künstler könnten vermutlich ohne Urheberrecht einpacken (Wenn jeder mein Bild abmalen kann etwa).
    Zum anderen aber: Warum werde ich als Künstler schlechter gestellt als ein Handwerker? Warum darf ich Autos bauen, die mir niemand klauen darf (obwohl es auch da Leute gibt, die das können, um mal dein Argument zu benutzen), aber wenn ich eine Geschichte schreibe, darf sie jeder für seine ausgeben. Die Hegemann hat Teile ihres Bestsellers von einem Blogger abgeschrieben. Sie musste ihm dann Geld zahlen, denn von dem stammen wesentliche Teile. Das entspricht meinem Gerechtigkeitssinn – Deinem nicht?

    Klar, wenn Menschen sowas nicht mehr machen, braucht es auch kein Urheberrecht mehr… ;-)

  • Abgesehen advon weiß ich immer noch nicht wieso es eine Utopie sein soll, dass Künstler schlechter gestellt wären als Handwerker…
    Eine Utopie wäre es höchstens, dass jeder machen kann was er will, also nicht arbeiten und Geld verdienen müsste. In einer solchen Utopie könnte man tatsächlich überlegen, das Urheberrecht abzuschaffen – owbohl ich eigentlich selbst dann gerne derjenige wäre, dessen Name auf meinen Werken steht. Und auch dann würde ich gerne Einspruch einlegen dürfen, wenn mit meinen Werken Schindluder getrieben würde.

    Und kleine Notiz am Rande: KLF hat einen Film gedreht („White Room“ IIRC) und den einmal gezeigt. Nun darf der nicht mehr gezeigt werden. Das ist Teil des Gesamtkunstwerkes. Das wäre ohne Urheberrecht nicht möglich. Dann dürfte man den Film gegen deren Willen zeigen und hätte diesen Teil der Kunst zerstört… :-)

  • Peer, was dich daran hindert, das Spiel eines anderen unter deinem Namen herauszubringen? Dich hindert eben v. a. dein Verantwortungsgefühl daran. Und das Wissen darum, dass das vielleicht jemandem negativ auffallen würde (Hegemann, zu Guttenberg und andere haben das wohl nicht ausreichend bedacht). Weil du das Beispiel bringst: Die Spielregel zu meinem – unveröffentlichten – Spiel ist seit einem halben Jahr für jedermann einsehbar und könnte somit leicht kopiert werden. Anfänglich hatte ich auch Angst davor, dass das passiert. Und ich habe durchaus einen Gerechtigkeitssinn: ich will nicht dazu einladen, mich zu kopieren, und würde es folglich für ziemlich billig halten, wenn das jemand vorsätzlich machen würde (um damit dann leichtes Geld zu verdienen). Auf meiner Internet-Seite steht dazu auch ein Passus zum Urheberrecht. Aber, ob der was bringt und das tatsächlich Betrüger von ihrem Tun abhält, da bin ich sehr skeptisch. Ich bin allerdings überzeugt davon, dass es (in Zeiten des Internets) eher früher als später ans Tageslicht kommt; und die Verantwortlichen auf dem Abstellgleis landen. Dieser gewisse russische Verlag steht bei mir jedenfalls auf der schwarzen Liste, sei sicher!

    Warum sollte man als Künstler schlechter als bspw. Handwerker gestellt sein? Doch nur dann, wenn man sich für etwas Besseres hält (und entsprechend dem überzogenen Selbstverständnis und -wertgefühl entlohnt werden möchte). Das ist jetzt nicht persönlich gemeint, sondern mein grundsätzlich kritischer Standpunkt den so genannten Künstlern gegenüber. Die und dieser völlig überzogene Kunstmarkt schielen am liebsten auf anderer Leute Teller, welcher denn gerade üppiger gefüllt ist. Eine menschliche Eigenschaft, die aber leider nicht nur bei den Künstlern anzutreffen ist.

    Bescheidenheit was die eigenen Ansprüche angeht und Demut gegenüber fremden Werken sind wertvolle Eigenschaften, die bei der Realisierung einer Utopie hilfreich sein können. Es spricht für mich aber überhaupt nichts dagegen – ja es ist sogar von großer Bedeutung – dass man für das im besten Wissen und Gewissen vollbrachte Werk mit seinem Namen einstehen möchte.

  • Nach deiner Argumentation bedarf es überhaupt keiner Gesetze. Mein Verantwortungsgefühl hindert mich ja auch daran andere zu töten oder deren Besitz wegzunehmen. Trittst du auch für die Abschaffung der Strafbestandteile von Mord und Diebstahl ein? Ich denke Ligitimation von Mord hätte unterm Strich deutlich weniger Auswirkungen als Aufhebung des Urheberrechts (die meisten Leute haben weniger Skrupel etwas als das Ihre auszugeben als jemanden umzubringen. Von den Fähigkeiten ganz abgesehen).

    Und ein Kulturschaffender ist also ein weniger wertvolles Mitglied der Gesellschaft als ein Handwerker? Warum? Wieso ist jemand der z.B. seine eigene Stühle fertigt und verkauft besser als jemand der Geschichten oder Drehbücher oder Musikstücke schreibt? Ich sehe da eine Gleichberechtigung; Fernsehen, Kino, Zeitungen, Bücher, Musik, auch Spiele definieren ja schon eine Gesellschaftsform. Oder sind nur „praktische Dinge“ etwas wert? Was man nicht unmittelbar zum Leben braucht ist sinnlos? Wieso unterhalten wir uns dann auf einem Blog, einem Medium, dass rein künstlerisch ist und keinen unmittelbaren praktischen Nutzen hat?

  • Oh und was Hegemann betrifft bist du eine Antwort schuldig: Ja, Hegemann ist negativ aufgefallen – aber reicht das? Sie hat mit einem Bestseller ordentlich verdient (und durfte sogar noch einige weitere Texte schreiben, die sie ebenfalls plagiierte), während derjenige, der den Kram (z.T.) geschrieben hat ohne Urheberrecht leer ausgeht. Ist halt sein pech, dass er nicht in Aktien gemacht hat, sondern eben nur tolle Texte verfasste? Hätte er mal mehr Bescheidenheit und Demut gehabt, dann wäre ihm das nicht passiert?

  • Also du edler Gerhard Junker, einerseits von gegenseitigem Respekt faseln, andererseits mich als Foren-Bot zu bezeichnen, ist schon reichlich unverfroren. Zumal du diesen Angriff benutzt, Argumente zu ersetzen, die dir fehlen, wobei du dich auch gar nicht mit dem Inhalt auseinandersetzen möchtest.

    Was die offiziellen Positionen der SAZ betrifft, so geben die von ihr veröffentlichten Stellungnahmen natürlich ihre offizielle Position wieder, ganz besonders, wenn sie ohne Gegenstimme auf dem höchsten Gremium, der MV, beschlossen werden. Und wenn man solche Positionen dann noch mit dem Anspruch veröffentlicht, anderen die Richtung zu weisen, dann sollte man schon ein ganz kleines bisschen inhaltliche Kritik vertragen können.

    Aber damit hat die SAZ schon seit ca.10 Jahren ihre Probleme. Wegen solcher Stellungnahmen wie seinerzeit die Begrüßung der 65,-Euro-Gebühr und jetzt das Einknicken vor den Piraten, wird sie auch von Verlagsseite belächelt. Man kann eine Organisation nur ernst nehmen, wenn die sich ernsthaft Gedanken um ihre Positionen macht und sie nicht im nachhinein als ’nicht so wichtig‘ abtut.

    Zu ‚Happy Birthday‘:
    Nach deutschem Urheberrecht darf es, wie aktuelle Lieder auch, auf (nicht-öffentlichen, nichtkommerziellen) Geburtstagen von jeher gesungen werden, egal ob Kulturgut oder nicht.

    Zu ‚Packeis am Pol‘:
    Ich wehre mich weiterhin gegen das Plagiat, auf verschiedenen Wegen. Der grenzüberschreitende juristische Weg nach Russland ist nahezu unmöglich, da viel zu teuer. Aber es gibt durchaus andere Wege, sowohl hier in Deutschland als auch in Russland, die ich beschritten habe und notfalls noch beschreiten werde. Ich bin mir sicher, dass die bisherigen Aktivitäten verschiedener Personen bereits jetzt bewirkt haben, dass Zvezda sich soetwas kein zweites Mal leisten wird.

    Sowohl in Russland als auch in Deutschland gibt es ein Urheberrecht auf Spielregelwerke, auch unabhängig vom Thema. Würde das Spiel in Deutschland plagiiert werden, so würde ich vor Gericht ziehen, mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz, und bin mir sicher, Recht zu bekommen.
    Würde ich in Russland leben und russisch sprechen, würde ich sehr wahrscheinlich in Russland klagen. Die Rechtslage ist dort nicht so finster, wie mancher hierzulande meint (die Rechtspraxis schon eher). Russland ist nicht China. Und auch das Bewusstsein für Urheberrecht von Spielen scheint mir bei einigen Bloggern und manchen Händlern in Russland sogar deutlicher ausgeprägt zu sein als hierzulande.

  • Nur eine Kleinigkeit: Ich habe mich ungeschickt ausgedrückt: Ich meinte Happy Birthday darf privat ganz normal verwendet werden und konnte so trotz Urheberrechts zum Kulturgut werden. Das Urheberrechtverhindert sowas also ganz und gar nicht – was ja als Argument von Christian angeführt wurde.

  • In einer Welt wie dieser werden „wir“ wohl nicht ohne Recht und Gesetz auskommen. Aber wer sonst, wenn nicht wir dürfen doch von einer besseren Welt träumen, oder?

    Ich bin über einen Zeitraum von fast fünf Jahren vor Gericht gezerrt worden. Und da ging es „nur“ um Mietrecht. Soviel Willkür bei der Auslegung und Anwendung von geltendem und gesprochenem Recht habe ich während dieser Zeit erlebt, das ich auf alles was damit zu tun hat gerne zukünftig verzichten kann.

    Ein Kulturschaffender ist natürlich nicht weniger wertvoll und Kultur ist nicht sinnlos.

  • Langsam wird es skuril: Mietrechtsprobleme als Begründung für die Abschaffung des Urheberrechts.

    Und Sehnsucht nach der ‚guten alten Zeit‘, als es noch keine Gesetze gab. Das aus heutiger Sicht grausame Rechtsprinzip ‚Auge um Auge, Zahn um Zahn‘ wurde seinerzeit eingeführt, um völlig überzogene Reaktionen auf einen Angriff zu begrenzen. Bis dahin hatte der Stärkere alles Recht auf seiner Seite und der Schwächere gar nichts.

    Nun denn, gibt es irgendwas zum Thema (siehe ganz oben) zu sagen?

    Ein SAZ-Mitglied fühlt sich durch die 70jährige Schutzfrist beim Kopieren von Spielen blockiert, ein anderes möchte das Urheberrecht ganz abschaffen.
    Peer, wo sind die Graustufen? ;)

  • Ja, wenn es keine „bösen Menschen“ mehr gibt und alle aufeinander Rücksicht nehmen, dann brauchen wir keine Gesetze mehr. Ich denke dabei kann man es belassen – denn soweit sind wir ja nun nicht…

    So lange es ums Geld verdienen geht, wird das aber schwierig ;-)

    (OK: Ich will noch ein Beispiel bringen, einfach weil es so schön ist und es schade wäre es nicht zu bringen:
    In einem Theater verdienen an einem neuen Theaterstück viele: Die Schauspieler, eventuell Musiker (bei einer Oper etwa), die Techniker, der Theaterdirektor und – falls es Theater AGs gibt sogar Aktionäre. Ohne das Urheberrecht verdienen all diese Leute am selben Stück – aber derjenige, ohne den es das Stück nicht gäbe, der Autor nämlich, der verdient nicht. Wer für eine Abschaffung des Urheberrechts eintritt, muss erklären können, warum das gerecht sein soll).

  • Oops, da war ich beim Tippen beschäftigt – Ja Günter, anscheinend gibt es einfach wenig bis keine schlüssigen Argumente für eine Beschränkung des Urheberrechts. Eine Erfahrung, die sich mit einer online-Diskussion mit einigen Piraten bereits vor einem halben Jahr gemacht habe ;-)
    (und ich meine nicht die Spielbox-Diskussion)

  • An Günter: Also gut, mein erster Kommentar (Nr. 28) war schon etwas polemisch; aber auch humorvoll gemeint (siehe auch das Postskriptum, schon gesehen?). Wenn du dich – Stichwort „Bot“ – persönlich angegriffen fühlst: Günter, bitte entschuldige!

    Peer, du hast in deinem Artikel die „fast schon philosophische Frage“ gestellt: „Wollen wir das Erschaffen von Werken eher erschweren oder eher fördern?“ Meine Position, bewusst überspitzt und utopisch, ist das (Urheber-)Recht – zumindest in den Köpfen – abzuschaffen. Schon klar, die Konsequenz wäre, dass das Erschaffen von Werken extrem erleichtert wird: Jeder darf theoretisch dann alles machen – auch Kopieren -, ohne dafür rechtliche Schritte befürchten zu müssen. Das allein wäre sicher noch keine Utopie (eher Anarchie), wenn nicht an Stelle des Rechts etwas Neues tritt. Darum habe ich geschrieben: Herz anschaffen (wo es bisher noch fehlt). Mit dieser Forderung kann ich nicht allen/m gerecht werden. Und schon gar nicht bestehendes Unrecht ungeschehen machen. Ich habe darum auch geschrieben, dass ich Mitgefühl für Günters Situation (im Zusammenhang mit seinem Spiel Packeis am Pol und dem russischen Plagiat) habe und solche Verlage (wie den russischen) darum meide. Für den Rechtsweg, den er eingeschlagen hat, wünsche ich ihm viel Erfolg und Glück; letzteres wird er wohl brauchen, denn wie bereits geschrieben, weiß ich aus eigener schmerzlicher Erfahrung, dass das beste Recht nichts wert ist, wenn es nach Belieben (und den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln) ausgelegt und leider ganz oft gebeugt wird. – Vielleicht hat sich Reiner Knizia deswegen im Fall Humboldt gegen eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung entschieden oder Reinhard Staupe im Fall Kunterbunt vs. Dobble?! – Am Ende sind es nämlich immer Menschen, die über Wohl und Wehe entscheiden. Und denen fehlt es eben – leider – oft an Menschlichkeit. An „Herz“ eben.

    KLF habe ich übrigens noch im Ohr. Gefiel mir damals allerdings überhaupt nicht, wie so ziemlich jede Musik, die ihre Substanz allzu freizügig (per Sampling) aus anderen Werken bezieht. Und Peer, gerade ein Film wie White Room ist latent auch Marketing: Mache dich rar und damit interessant (was idealerweise geschieht und das Konzept aufgeht, wenn man einen Film nur einmal aufführt und dann nie wieder). Etwas Ähnliches hat vor Kurzem Udo Lindenberg mit seinem Roadmovie gemacht, der nur einen Abend lang in ausgewählten Kinos zu sehen war. Kann man machen. Muss ich aber deswegen – weil rar – nicht gut finden (und unbedingt sehen, spielen oder haben wollen). Wenn das Teil eines Kunstwerks sein soll, ok. Wenn das Kunstwerk aber vor Gericht aufrecht erhalten bzw. verteidigt werden muss, ist es doch kein Kunstwerk mehr, sondern ein Geschäft das zum Rechtsfall wird. Kunst im besten Sinne und nach meinem Empfinden, stellt sich gegen bestehende Systeme, Normen und Gebräuche. Und kann daran zerbrechen (muss es vielleicht sogar). So gesehen ist meine Polemik vielleicht ein kunstvoller Gedanke – obwohl ich mich selbst nicht als Künstler, sondern eher als Handwerker sehe. Deswegen bin (und will) ich aber keineswegs etwas Besseres (sein) – auch das hatte ich bereits geschrieben.

    Nochmals zurück zu deiner Ausgangsfrage: Ich bin dafür, dass das Erschaffen von Werken gefördert wird. Dazu muss man aber offen miteinander umgehen – auch hier. Und Günter hat sicher recht damit, dass man Kritik an anderen Standpunkten äußern darf (und soll). Die Verhältnismäßigkeit sollte aber gewahrt bleiben. Das heißt, das Eine (Urheberrecht) nicht mit dem Anderen (Gründe für seinen Ausschluss aus der SAZ) vermischen. Günter schürt Ressentiments gegen die SAZ (und gegen die Mehrheit ihrer Mitglieder). Das stört mich sehr und diese Kritik an seinem Diskussionsstil muss er sich von mir gefallen lassen. Dabei spreche ich für mich, nicht für andere Mitglieder. Wenn das geklärt sein sollte, können wir gerne weiter diskutieren. (Dann beantworte ich dir auch die Hegemann-Frage! ;-))

  • Der Film White Room kann schon deswegen kein Marketing-Gag sein, weil die Aufführung kostenlos war und jetzt ja nichts mehr mit dem Film verdient wird. KLF ist auch nicht meine Musik, aber das Konzept war schon interessant: Sie hatten damit vor zu zeigen, wie leicht man einen Hit produzieren kann (und auf ihren Konzerten mehr Geld verbrannt, als sie eingenommen haben – komische Käuze ;-)
    ) Insofern entspricht das genau deinem Aussagen über „Kunst“…

    Was jetzt aber Kunst betrifft, ist das ein Streit um Worte: Nicht umsonst habe ich oben „Werkeschaffender“ benutzt. Ob Kunst oder nicht: Das Urheberrecht schützt geistige Arbeit, der Recht auf Besitz materielle. Die beiden sind (und sollten) gleichgestellt sein, sonst kommt man auf solch schiefe Dinge wie mein Theaterbeispiel.
    Rechtssprechung und mehr Herz sind davon unabhängig – ich glaube es gibt Bereiche in denen die Rechtssprechung deutlich mehr missbraucht wird, als nun gerade im Urheberrecht. Vielleicht sollte man da ansetzen?

  • Wenn etwas kostenlos ist, gerade DAS ist Teil des Marketing! (Nicht zu verwechseln mit den Kosten FÜR Marketing …)

  • Marketing für was? Die Band die sich danach aufgelöst hat oder den Film, den man nicht sehen kann?
    Das ist auch völlig unerheblich – der Punkt ist: Darf die Band das nicht? Ist das verwerflich? Warum? Der Sinn der Gesetze ist ja gerade nicht, dass es um persönliche Meinungen geht (ich finde sowas doof), sondern darum, alle gleichberechtigt zu halten!

  • Die beste Werbung ist die, die man nicht als solche bemerkt. Dabei erschließt und testet das Marketing immer neue Wege, um auf neue Produkte aufmerksam zu machen; um Begehrlichkeiten zu wecken. – KLF mögen sich aufgelöst haben und das Aufführverbot kein Marketing, sondern Ausdruck ihrer Kunst (?) gewesen sein; darum auch „latentes“ (siehe meinen Kommentar) Marketing. Und darum Lindenbergs Roadmovie als aktuelles Beispiel. Und natürlich: die Band, Lindenberg oder KOSMOS mit ihrem ARG für Die Legenden von Andor (um ein Beispiel aus dem Spielebereich zu nenen) dürfen das: Sich und ihr Produkt bewerben. Je origineller, desto lieber. Und hey, das ARG war kostenlos; genauso wie bspw. die Plakatwerbung im Schaufenster des Spielwarengeschäfts für den Rezipienten ebenfalls kostenlos ist; oder der Blog, der über das Spiel rezensiert, kostenlos gelesen werden kann; am Ende soll man aber bezahlen. So wie auch für den Theaterbesuch. Und das alles ist absolut legitim! (Die Hegemann-Frage habe ich damit noch nicht beantwortet …)

  • Ach Gerhard, anders als du schüre ich hier keine Ressentiments sondern benenne konkrete Kritikpunkte. Jemanden einen Forums-Bot zu nennen – das schürt Ressentiments, weil es einfach nur unterschwellig feindselig ist und auf Argumente verzichtet: http://de.wikipedia.org/wiki/Ressentiment . Du appellierst damit ans Unterbewusste, während ich konkrete Punkte kritisiere. Deine halbherzige Entschuldigung ‚wenn du dich angegriffen fühlst‘ zeugt eben nicht davon, dass es dir wirklich ernst ist.

    Natürlich kann man auch mal etwas heftiger werden. Ich habe nichts dagegen, wenn man mich mal einen Stinkstiefel nennt, so das im Eifer des Gefechts und optimalerweise in Begleitung von triftigen Argumenten geschieht. Aber wenn sich jemand, wie du, so an der Form hochzieht, anstatt auf inhaltliche Argumente einzugehen, die Form dabei selber nicht wahrt, dann zeugt das nur von Doppelmoral und entlarvt dein Appell an Herz und Rücksichtsnahme als heuchlerisches Gesülze.

    Da mein Ausschluss wegen öffentlicher Kritik an der Haltung der SAZ gerade auch zu Urheberrechtsfragen und dem Umgang mit dieser Kritik erfolgte, ist meine Frage berechtigt:

    „Als wegen öffentlicher Kritik ausgeschlossenes Mitglied frage ich mich da: Ist das veröffentlichte Papier Konsens in der SAZ oder trauen sich die Mitglieder nicht, eigenständige Positionen zu vertreten?“ Es ist eine Frage, die unterschiedliche Antworten zulässt, keine Unterstellung.

    Ich frage nach Gründen, weshalb die SAZ in einer ‚richtungsweisenden‘ Resolution eine Verkürzung der Schutzfrist bejaht. Und da gibt es im wesentlichen zwei Antworten: Es ist weitgehender Konsens oder es ist es eben nicht. Und dann ist – vor dem Hintergrund des Ausschlusses – die Frage berechtigt, warum sich niemand abweichend äußert. Zustimmung, Desinteressiertheit oder Angst, eine eigene Meinung zu vertreten?

    Christian nennt in Beitrag Nr.15 noch weitere Gründe: Mangel an Zeit und Kompetenz auf Seiten der SAZ und Einknicken vor den Piraten, was aber kein Einknicken sein soll. Inhaltlich betrachtet ist das eine härtere Kritik an der SAZ als meine Beiträge. ;)

    Was die Vorgänge um Dobble-Kunterbunt und das Humboldt-Buch betrifft, so zeugen beide davon, dass eine Diskussion wichtig ist über das, was schützenswert ist:
    Reinhard Staupe beansprucht Rechte an der dem Werk zugrundeliegenden Idee:
    http://spieleautorenseite.de/tsaziki/kunterbunt_versus_dobble.htm
    Zum Urteil des Mannheimer Landgerichts:
    http://spieleautorenseite.de/tsaziki/knizia_humboldt.htm
    http://www.reich-der-spiele.de/specials/Fabelhaftes-Urheberrecht

    Der Unterschied zwischen Idee und Werk im Fall Kunterbunt/Dobble, die Frage des Zitatrechts beim Humboldt-Fall und bei beiden: Was macht ein Spiel – urheberrechtlich gesehen – aus? Jemanden anzupinkeln, nur weil er sich mit solchen Themen auseinandersetzt (’selbsternannte Juristen‘), zeugt nicht von ‚Herz und Rücksichtnahme‘.

  • Ich weiß nicht was du mit deinem letzten Post aussagen wolltest. Natürlich ist es legitim fr einen Theaterbesuch zu bezaheln – die Frage ist doch: Soll derjenige, der das Stück geschrieben hat auch davon was abhaben? Oder nur die anderen? Ohne Urheberrecht ist die Antwort: Nur, wenn alle anderen nett sind, Sonst ist es halt Pech…

    Sorry, aber für mich ist die Diskussion mit dir bislang recht unergibig, denn du hast noch nicht ein einziges Argument gegen das Urheberrecht gebracht außer „Ich habe schlechte Erfahrung vopr Gericht gemacht und bin gegen jede Art von rechtsprechung“ – und selbst da bleibst du eine Antwort schuldig, warum man ausgerechtet das Urheberrecht abschaffen soll – Weil Künstler deiner Meinung nach arrogant sind und du dich lieger als Handwerker bezeichnest, obwohl du geistige Werke schaffst?

    Argumente für das Urheberrecht sind jetzt viele gefallen, auf welch dagegen warte ich noch. Rein emotionale Argumente („Wäre das nicht schön?“ bringen hier niemanden weiter. Wenn nicht sachlich diskutiert wird, kann ich mich auch ausklinken…

  • Ich glaube, trotz des Urheberrechts kann man sich heute schon von vielen Sachen inspirieren lassen, ohne dafür belangt zu werden. Ich sehe da keine so große Einschränkungen der Kreativität. Sonst würden sich manche Medienprodukte nicht so ähnlich sein.

    Ich bin klar für das Urheberrecht. Ich bin dafür, dass Autoren das Recht erhalten, mit ihren Werken Geld zu verdienen. Er muss es wohl gesagt nicht, es gibt keinen Zwang, dass jemand seine Werke kostenpflichtig verkauft, aber es gibt das Recht, es tun zu dürfen. Ich bin nicht dafür, dass sich Autoren von einem Mäzen aushalten müssen, wenn ihre Werke so gefragt sind, dass sie jeder haben will.
    Kunst und Geschäft, also Geldverdienen, schließen sich doch nicht aus.