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Kultur und Urheberrecht

Die Meldung der Woche ist sicherlich dass die Spieleautorenzunft in den deutschen Kulturrat aufgenommen wurde. Ein sicherlich begrüßenswerter Schritt, nicht zuletzt deswegen weil damit still und heimlich ein kompletter Kurswechsel vollzogen wurde. 2004 – der Zeitpunkt der umstrittenden „Ravensburger Erklärung“ – stand noch das Unwort „Professionalisierung“ ganz groß auf der SAZ-Flagge. Damals war die Politik (zumindest erweckte die Außenwahrnehmung diesen Eindruck) noch, dass Spieleautoren „professionell“ zu sein hatten: Wer Spiele erfindet, soll das wenigstens „professionell“ tun – was ich so übersetze: „Macht, was die Verlage wollen oder lasst es bleiben!“. Für den Hobby-Autoren, der nur ein Spiel für sich und seine Freunde machen möchte und keine Ahnung vom „Markt“ hat, ist kein Platz in der (Spieleautoren-)Welt.
Von dieser Marschrichtung ist die SAZ nun ganz klar abgerückt. Wenn ein Brettspiel ein Kulturgut ist, dann ist es ein Werk, keine Ware. Das bedeutet insbesondere, dass auch Spiele ohne vermarkbaren Nährwert ihre Daseinsberechtigung haben. Witzigerweise gibt es dank Damien Hirst auf dem Kunstmarkt ja gerade die gegenteilige Entwicklung – aber ich schweife ab.
Böse Zungen könnten nun einwerfen, dass die Mehrheit der SAZ-Mitglieder an diesem Kurswechsel genauso wenig Anteil hatten, wie an der Ravensburger Erklärung. Aber das liegt wohl in der Natur eines schwerfälligen Vereines und soll hier nicht erörtert werden (Zumal ich diesen Kurswechsel ja sehr begrüße).

Wird die Aufnahme in den Kulturrat Auswirkungen auf die Urheberschutzdebatte haben? Bevor ich mich dieser Frage widme eine kleine Zusammenfassung der bisheriegen Geschehnisse:

Reiner Knizia hatte ja den Humboldt Verlag verklagt, weil dieser in seiner „Enzyklopädie der Würfelspiele“ Spiele und Spielanalysen von Knizia abgedruckt hatte, ohne ihn als Autoren um Erlaubnis zu fragen. Die Klage wurde abgewiesen, das Urteil findet man (anonymisiert) hier. Ich habe mich dann in einem Blogeintrag ausführlicher mit dem Urteil und möglichen Konsequenzen auseinandergesetzt. In den Kommentaren wurde eifrig diskutiert, auch Eckhard Schwettmann, Geschäftsführer bei Humboldt diskutierte mit. Die SAZ folgte dann mit einem eigenen Blog, auf dem bislang 4 Artikel zu lesen sind – alle zum Urheberrecht, der neueste allerdings auch schon wieder gut 2 Monate alt. Die Artikel und die zugehörigen Kommentare sind durchaus lesenswert. Besonders interessant der Kommentar von Andreas Schäfer zu dem Artikel „Fabelhaftes Urheberrecht“ : Hier erklärt er, dass eigentlich zwischen regulierenden Regeln und erschaffenden Regeln unterschieden werden müsse (Die ersten regeln etwas was auch ohne sie existiert – z.B. den Verkehr – die anderen erschaffen erst das wassie regeln – z.B. ein Brettspiel). Auch außerhalb der SAZ wurde diskutiert. So folgte auf eine entsprechende Meldung des Börsenblatts (die sich eher für eine Verschärfung des Urheberrechts – allerdings für Bücher – einsetzen) einige böse Kommentare.
Leider ist die Diskussion seitdem bereits wieder eingeschlafen. Das liegt sicherlich zum einem am Sommerloch, zum anderen auch daran, dass die Bewertung des Urteils nach wie vor schwer fällt. Jurist Stefan Risthaus nimmt das Urteil in der aktuellen Ausgabe der Spielbox (4/2008) regelrecht auseinander. Eine Revision hätte  also anscheinend durchaus hohe Erfolgschancen gehabt. Warum Knizia diesen juristischen Weg nicht gegangen ist, ist mir schleierhaft – Nun ist das Urteil rechtskräftig und kann zur Begründung weiterer Urteile dienen. Insgesamt hat er damit der Szene wohl einen Bärendienst erwiesen.

Allerdings bleibt die Frage der Übertragbarkeit des Urteils auf andere Rechtsfälle und die Frage wieweit Spiele nun wirklich in der Praxis geschützt sind. Das die Frage nicht eindeutig zu beantworten ist, sieht man schon an der kuriosen Tatsache, dass der Vorstand der SAZ fast zeitgleich zwei widersprüchliche Erklärungen verfasst hat:
Hier schrieb er, dass das Urheberrechts auch Spiele umfasst, während er hier davon spricht, dass es bislang nur einen Ehrenkodex gäbe, der endlich auf eine rechtliche Basis gestellt werden müsste…

Was ist nun richtig? Das weiß vermutlich kein Mensch. Wie ich bereits schrieb, halte ich es für kaum bestreitbar, dass komplexere Spiele geschützt sind. Grenzwertig sind aber Spiele mit einfachen Grundideen: Kinderspiele, abstrakte Zweier, Partyspiele etc. Hier täte ein Grundsatzurteil sicherlich gut. Eine Alternative wäre auch eine entsprechende Gesetzesklarstellung (insbesondere auch, dass Spielregeln keine „Gebrauchstexte“ sind). Zumal keiner weiß wie weit der „Ehrenkodex“ tatsächlich reicht, wenn es hart auf hart kommt – und in Zeiten der EU und der internationalen Öffnung des Spielemarktes sowieso.
Soweit ich jetzt beurteilen kann hat sich nach einiger hektischer Betriebsamkeit letztlich nicht viel getan. Wichtig wäre es zumindest einmal alle Beteiligten (Autoren, Verlage, Juristen) mal an einen Tisch zu holen und gemeinsam eine Lösung zu diskutieren. So etwas zu Organisieren ist sicherlich nicht einfach, aber was ist schon einfach?

Zurück zum Kulturrat: Die SAZ ist überzeugt davon, dass durch die Aufnahme in den Kulturrat „Spiele in der Zukunft denselben Schutz genießen wie andere Kulturgüter“ (Quelle (Dank an Günter Cornett für den Hinweis im Autorenforum). Ich bin da nicht ganz so euphorisch, aber immerhin noch optimistisch ;-)
Durch die Aufnahme wird das Spiel tatsächlich eher als Kulturgut wahrgenommen und sorgt für etwas mehr Lobby. Auch Juristen könnten durch das Siegel „Kulturgut“ einen etwas anderen Blickwinkel bekommen. Aber verlassen sollte man sich darauf eben so wenig wie auf den sogenannten „Ehrenkodex“. Nach wie vor müsste die SAZ auf eine gesetzliche Klarstellung hinarbeiten(*) und dabei kann der Kulturrat sicherlich helfen: Die haben Erfahrung mit Urheberrechtdebatten (aktuell fordern sie z.B. eine Verlängerung der Schutzfrist für Tonträger) und sicherlich auch deutlich mehr politisches Schwergewicht als  SAZ. Aber letztlich muss jegliche Aktion zuerst einmal von irgend jemandem iniitiert werden – ich kann nur hoffen dass das auch geschieht!

ciao
peer

(*) oder sogar Gleichstellung, sollte das noch nicht erfasst sein.

Peer Sylvester
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8 Kommentare

  • Lieber Peer,
    auch wenn es ständig kolportiert wird, wird es nicht wahrer. Zum Thema Urheberrechtsschutz hat die SAZ eine und nicht zwei Meinungen und die ist eindeutig. Die Kernaussage der Stellungnahme lautet: „Die SAZ bekennt sich zum Urheberrecht für Spiele“. Die Aussage in der Presseerklärung, dass Spieleautoren der Urheberrechtsschutz verweigert wurde, ist eine schlechte Nachricht. Doch die Überbringer von schlechten Nachrichten sollte man nicht mit deren Verfechtern verwechseln. Fakt ist, dass Spiele nicht explizit im Urheberrechtsgesetz genannt werden, somit eine rechtliche Grundlage fehlt, die dazu führen kann, dass Richter so entscheiden, wie sie im Knizia/Humboldt-Fall entschieden haben. Spiele werden aber auch nicht explizit ausgeschlossen, so dass ein Bekenntnis zum Urheberrechtsschutz für Spiele durchaus seinen Sinn macht. Leider führt das aber nicht dazu, dass man dieses Recht auch zwingend durchsetzen kann. Dass es sich bei Knizia/Humboldt tatsächlich nicht nur um eine innerhalb des UrhG sich abspielende Einzelfallabwägung ging, sondern um eine von diesen Richtern erklärte grundsätzliche Aberkennung des Urheberrechts für Spielideen und -systeme verdeutlicht das folgende Zitat aus dem Urteil:

    „Die vom Kläger veröffentlichten Spielregeln können – unabhängig von ihrer subjektiven Neuheit – allenfalls Schutz in der konkreten Darstellung als ,Gebrauchstexte’ erlangen. (…) Urheberrechtlich geschützt sind nach §§ 1,2 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 UrhG persönlich geistige Schöpfungen der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Durch die in den Gesetzeswortlaut aufgenommenen Werkkategorien der Literatur, Wissenschaft und Kunst hat der Gesetzgeber zum Schutz der Freiheit der Gedanken und Lehren vor einer Monopolisierung ,Anweisungen an den menschlichen Geist’ als ,Handlungsanweisungen, sich in einer bestimmten Situation oder unter bestimmten Voraussetzungen in einer bestimmten Weise zu verhalten’ vom Schutz des Urheberrechts ausgeschlossen (…) Hieraus folgt, dass Spielsysteme und Spielideen als solche nicht schutzfähig sind.“

    Man beachte den letzten Satz, der nicht von der SAZ sondern von auf Urheberrecht spezialisierten Richtern stammt. Dass ein solcher Satz in einem Rechtsstreit zwischen einem Verlag und einem Buchautoren auftauchen würde ist undenkbar. Und das ist bzw. war der bisher entscheidende Unterschied zwischen Literatur/Kunst und Spiel. Für Literatur und Kunst besteht eine klare rechtliche Grundlage, für Spiele nicht. Damit ein Satz wie der oben zitierte auch für Spieleautoren undenkbar wird – unter anderem – haben wir den Antrag auf Mitgliedschaft im Kulturrat gestellt, der am Dienstag zum Beitritt führte. Abgesehen davon, dass bereits die Mitgliedschaft die Stellung der Spieleautoren als Kulturschaffende stärkt, bietet sie die Möglichkeit, in Gremien des Kulturrates mitzuarbeiten. Diese Gremien haben direkten Einfluss auf die Politik.
    Damit hat die SAZ auch keinen Kurswechsel eingeleitet, sondern nur konkret umgesetzt, was ohnehin erklärtes Ziel der SAZ ist.
    Zu dem etwas konstruierten Gegensatz zwischen Spiel als Kulturgut und Ware, zitiere ich den Geschäftsführer des Kulturrates, Olaf Zimmermann, auch wenn sich das Zitat auf Computerspiele bezieht:

    „Ist ein „Groschen-Roman“ Kunst? Ist ein Gedicht von Bertolt Brecht Kunst? Der „Groschen-Roman“ wie die Gedichte von Bertolt Brecht zählen beide zur Sparte Literatur und es käme wohl niemand auf die Idee, in Zweifel zu ziehen, dass Literatur Kunst ist, obwohl nicht jedes veröffentlichte Buch, Gedicht oder Heft künstlerischen Ansprüchen genügen kann und muss. Was in den traditionellen künstlerischen Ausdrucksformen selbstverständlich ist, dass es hochkulturelle Angebote gibt, die zumeist nur einen kleinen Kreis an Interessierten ansprechen, dass es Angebote aus dem Unterhaltungsgenre gibt, die viele Menschen mögen, und dass es „Schund“ gibt, wird bei Computer- und Konsolenspielen oftmals noch infrage gestellt.“

    Debatten über den kulturellen Wert eines Spiels sind so nötig wie der Anspruch der SAZ, sich für alle Sparten des Kulturgutes Spiel einzusetzen, also nicht das eine gegen das andere auszuspielen. Und die Produkteigenschaft eines vervielfältigbaren Kunstwerkes spricht nicht per se gegen dessen künstlerischen Wert.
    Zur Debatte über Professionalisierung ist zu sagen, dass ich diese Diskussion gerne geführt hätte. Leider ist der Begriff, den unsere Vorgänger als ihre angedachte Schwerpunktarbeit eingebracht hatten, gleich zu Beginn sehr negativ besetzt und emotional mit anderem vermischt worden, so dass eine Debatte darüber nicht mehr möglich war, jedenfalls nicht weiter verfolgt wurde. Leider. Denn in allen künstlerischen Bereichen setzt man sich mit Professionalsierungsfragen auseinander, die Gewerkschaften bieten Professionalisierungs-Seminare an etc. und niemand kommt auf die Idee, dass dies etwas besonderes oder gar besonders Verwerfliches sei. Professionalisierung ist nicht bäh, sondern befasst sich mit den Fragen, die auftauchen, wenn Künstler mit ihrer Kunst ihren Lebensunterhalt verdienen (möchten). Die SAZ ist weder einseitig ein Verein von Hobbyautoren noch einseitig für etablierte Profis. Professionalisierungsfragen gehören ebenso zu den Aufgaben der SAZ wie Debatten über das Urheberrecht, über den gesellschaftlichen Wert von Spielen oder die Unterstützung und Förderung von Neulingen und Nachwuchsautoren.
    Reiner Stockhausen

  • Danke für den ausführlichen Kommentar. Ich möchte selbst noch einmal Klarstellen, dass ich NICHT behaputet habe, die SAZ hätte 2 Meinungen zum Urheberschutz (einzelene Autoren haben da allerdings durchaus eine andere Meinung, wie man z.B. an Tobias Goslars Kommentar in der Spielbox sah). Ich schrieb nur, dass nicht ganz klar ist, wie man das Urteil einschätzen soll: Hat der Richter nur keine Ahnung oder sind Spiele tatsächlich nicht so gut geschützt wie gedacht?
    Ansonsten hoffe ich, dass aus meinem Beitrag einigermaßen hervorgeht, dass wir uns durchaus auf einer Linie befinden: Ich sprache von „rechtlicher Klarstellung“, insbesondere was die leidige Spielregel/Gebrauchstext-Sachlage betrifft. Da kann der Kulturrat hoffentlich helfen und ich begrüße es, dass euch die Aufnahme gelungen ist!
    Bzgl. Professionalisierung will ich noch sagen: An sich ist daran nichts auszusetzen, doch als AUSSENSTEHENDER bekam ich nur dieselbe Seite gezeigt. Als es z.B. in einem Thread um die Frage ging „Wer ist professioneller Spieleautor?“ fragte ich „Bin ich einer, wenn ich mich von meiner Frau aushalten lasse und als Hobby Spiele bastel?“ Kam die Antwort von einem ehemaligen SAZ-Vorstandsmitglied: „Keine Ahnung. Hauptsache ist, dass du was du tus, es auch professionell machst!“ (aus dem Kopf zitiert) – Da fragt man sich schon: „Was soll das?“ Aber das ist eine ganz andere Debatte und wie geschrieben sehe ich schon, dass diese extreme Position nicht merh (nach außen) vertreten wird.

  • Ja, dass wir die gleiche Linie vertreten, dürfte klar sein und ich hoffe, der Kommentar ist nicht so rübergekommen, dass ich das in Frage stelle. Die (nicht geführte) Professionalisierungsdebatte ist natürlich in erster Linie ein Problem innerhalb der SAZ, denn der Widerstand kam ja nicht primär von außen. Und vielleicht hat auch die überflüssige „Ravensburger Erklärung“ dazu beigetragen, dass der Begriff Professionalisierung einen falschen Zungenschlag bekommen hat.

  • Das hat sie. Jedenfalls kann ich das aus meiner Sicht so sagen. Ich hatte den Eindruck, es ginge darum, mehr Leistung von den Autoren zu erwarten, anstatt sie in ihrer Entwicklung zu fördern. Das wäre natürlich ganz klar der falsche Ansatz.

  • Hallo Reiner,

    du schreibst: „auch wenn es ständig kolportiert wird, wird es nicht wahrer. Zum Thema Urheberrechtsschutz hat die SAZ eine und nicht zwei Meinungen und die ist eindeutig. Die Kernaussage der Stellungnahme lautet: „Die SAZ bekennt sich zum Urheberrecht für Spiele“.“

    Nun, ‚die SAZ‘ hat keine gemeinsame Meinung dazu. Es gibt gerade zum Humboldt-Prozess eine ganze Reihe von Meinungen in der SAZ, aber leider keinen offenen unzensierten Austausch. Die Chefredakteurin der SAZ-News äußert sehr seltsame Ansichten in ihrem Editorial, greift den Zoch-Verlag und Ferdinand de Cassan verdammt unprofessionell an. Andrea Meyer, die noch bei der nach deutschem Urheberrecht rechtswidrgen Weltbank-Ausschreibung, die Neutralität ihrer SAZ-News (nicht die der SAZ-Mitglieder) betonte, entdeckt das Urheberrecht als Knüppel im Kampf gegen Pressefreiheit. Während der letzten vier Jahre, seit dem die ‚Professionalisierer‘ in der SAZ das Sagen haben, machte sich zunehmende Geringschätzung des Urheberrechts in dieser angeblichen Interessenvertretung der Spieleautoren breit.

    Ob du zum Urheberrecht eine Meinung hast, weiß ich nicht. Da du für die genannten Texte als Verantwortlicher zeichnest, lese ich da zumindest zwei sehr widersprüchliche Ansichten heraus:
    1. Die „Stellungnahme der SAZ“ vom 2.Juli (vom Vorstand und Verwaltungsrat, nicht diskutiert unter den Mitgliedern, aber inhaltlich imho ganz ok): „Das Urheberrecht umfasst dabei auch das Spiel in seinem Spielablauf, also der Summe aller Spielmechanismen, ohne dass es auf das häufig beliebige Thema oder die Grafik ankommt. Das LG Mannheim hat diesen konkretisierten Spielablauf mit einer abstrakten, noch nicht konkretisierten Idee verwechselt“
    http://spielblog.com/2008/07/das-urheberrecht-gilt-auch-fur-spiele/

    2. die Pressemitteilung vom 8.Juli (von dir, 2.Vorsitzender, und Stefan Risthaus, Mitglied im Verwaltungsrat):
    „Leistung wird in unserer Gesellschaft honoriert. Auch wer geistige Leistung erbringt, darf grundsätzlich die Früchte seiner Arbeit ernten.
    Dazu – unter anderem – wurde einst das Urheberrecht geschaffen, das verhindert, dass die kommerzielle Nutzung von künstlerischen oder anderen geistigen Werken ohne Beteiligung des Schöpfers möglich ist. Dies gilt für alle schöpferischen Leistungen – mit einer Ausnahme: der Entwicklung neuer Gesellschaftsspiele!

    Das liegt unter anderem daran, dass die prekäre Situation für Spieleautoren nur in der Theorie besteht, denn innerhalb der Branche – zumindest bei allen renommierten Verlagen – gilt es als unbestreitbar, dass Veröffentlichungen von Autorenspielen eine Einräumung von Nutzungsrechten durch den Spieleautor voraussetzen. Dieser Ehrenkodex sollte aber auch auf eine rechtliche Basis gestellt werden, …“

    In der ersten Erklärung kritisiert ihr zu recht, dass das LG Mannheim das tatsächlich bestehende juristische Urheberrecht an Spielen verneint. In der zweiten Erklärung behauptet ihr, Spiele seien juristisch vom Urheberrecht ausgenommen. Diese dumme Vorurteil per Pressemitteilung zu verbreiten, ist saublöd. Gar nicht zu bemerken, was ihr da inhaltlich schreibt, damit übertrefft ihr die Ignoranz des LG Manheim.

    Auch wenn es in den letzten Wochen gegenteilige Bemühungen gibt: Die SAZ präsentiert sich immernoch als Witzfigurenkabinett. Der erste Schritt das zu ändern, wäre Kommunikationsstrukturen zu schaffen, die es ermöglichen solche Dinge in Ruhe intern zu diskutieren. Aber gerade ‚journalistisch Gebildete‘ in der SAZ wie du, haben die interne Zensur weiter verschärft und garantieren so, dass dieser Verein sich auch in Zukunft weiterhin lächerlich machen wird.

    Gegen mich wurde ein Abmahnverfahren eingeleitet, weil ich die SAZ dafür öffentlich kritisiert hatte, dass sie gegenüber der entschädigungslosen Übertragung von Eigentumsrechten(!) durch die Weltbank am Autorenspiel bewußt neutral blieb (während sie intern die autorenfreundlichere Krimsus-Auschreibung als ‚Ausbeutung‘ verdammte).

    Meine interne Klarstellung zur Urheberrechtsfeindlichkeit der Weltbank-Ausschreibung haben du und Lutz zensiert.

    Schon, dass die SAZ mit der Begrüßung der Ravensburger Gebühr, die Trennung in „gute“, pseudo-professionelle und „unprofessionelle“ Hobby-Autoren mitmacht, war ein erster Angriff auf das Urheberrecht.

    Die SAZ und einige Verlage sollten lernen: Das Urheberrecht hängt nicht von der kommerziellen Verwertbarkeit eines Spiels ab sondern resultiert aus der persönlichen geistigen Schöpfung. Der Autor entscheidet über sein Werk, die Öffenlichkeit, Kritiker und die Gerichte beurteilen die Schöpfungshöhe, Orginalität und auch Qualität. Nicht die Marktfähigkeit eines Spiels ist Voraussetzung für die Anerkennung als Werk sondern umgekehrt: Die Anerkennung der urheberrechtlichen Leistung ist eben auch eine wesentliche Voraussetzung für die sichere Vermarktung der Ware Spiel.

    Gruß, Günter

  • Hallo Günter,

    in einem scheinen wir einig zu sein, nämlich, dass überspitzte Formulierungen sein müssen, um Aufmerksamkeit zu erregen, allerdings leiden deine Behauptungen, darunter, dass sie nicht korrekt sind. Die Haltung der SAZ zum Urheberrecht (ich wiederhole mich) ist in der Kernaussage „Die SAZ bekennt sich zum Urheberrecht“ formuliert. Diese Formulierung ist nicht ideal. Viel lieber wäre uns, wenn wir sagen könnten: Das Urheberrecht gilt auch für Spiele. Das ist jedoch eine Aussage, die man zwar als Forderung aufstellen kann, aber spätestens dann wird man auf eine Gegenmeinung treffen, wenn man sich mit Juristen unterhält (nicht allen, aber du solltest wissen, wovon die Rede ist, da du in juristischen Foren darüber bis zum Abbruch der Diskussion gestritten hast). Juristisch gesehen kann man beide Auffassungen vertreten, Ja oder Nein, und das ist genau die Krux und der schmale Grat, auf dem wir im Moment noch herum turnen. Es gibt zahlreiche Behauptungen jenseits des Knizia-Urteils, die dem Spiel (und nicht nur als Idee) den urheberrechtlichen Schutz absprechen. Und auch innerhalb der Szene oder der Branche erinnere ich nur an die zahlreichen Fälle, wo Verlage aufgrund dieser Rechtsunsicherheit keine Skrupel sahen, Spiele zu plagiieren. Auch innerhalb der Branche herrscht hinter den Kulissen weit weniger Eindeutigkeit als bei der SAZ. In einem rechtsunsicheren Raum sagen wir eindeutig, dass wir Spiele als unter das Urheberrecht fallend erachten – und daraus folgernd ist aus unserer Sicht das Mannheimer Urteil ein Fehlurteil – , gleichzeitig machen wir aber auch auf die rechtsunsichere Lage aufmerksam und fordern, hier endlich Rechtssicherheit zu schaffen.
    Das heißt, dass ein Rahmen geschaffen werden muss, der Urteile wie das Mannheimer gar nicht mehr ermöglicht. Die von einzelnen Richtern bzw. deren Tagesform abhängige Entscheidung, ob man nun in diesem Fall so entscheidet oder anders, muss aus unserer Sicht einer Sicherheit weichen, in der sich auch Literatur und Kunst wiegen. Auch das Spiel muss sich in Sicherheit wiegen können. Mit Sturheit kommt man da nicht weiter. Und auch die permanente Verunglimpfung der SAZ hilft der Sache, in der ich nach wie vor mehr Gemeinsamkeiten als Unterschiede zwischen uns sehe, nicht weiter.
    Im übrigen stehen weder Lutz noch ich für die Ravensburger Erklärung. Zu der These, dass das Urheberrecht mit der kommerziellen Verwertbarkeit eines Spiels zusammen hängt, wirst du bei uns (Lutz und mir sowie allen offiziellen von uns authorisierten Verlautbarungen der SAZ) vergeblich suchen. Die kommerzielle Verwertbarkeit eines Spieles ist für die SAZ kein Thema, (abgesehen davon, dass wir sie jedem Autoren wünschen). Insofern beschreibt dein letzter Absatz genau die Politik, die die SAZ seit eineinhalb Jahren verfolgt.

  • „Die SAZ bekennt sich zum Urheberrecht“ ist genauso aussagekräftig wie „Für de Weltfrieden“. Das ist absolut nichtssagend. Dass es unterschiedliche Meinungen darüber gibt, ob Spiele vom Urheberecht in Deutschland erfasst sind, ist klar. Die SAZ (Vorstand und Beirat, vertreten durch Stefan und dich) hat in ihren beiden Erklärungen Gegensätzliches dazu ausgesagt. Wenn du der Öffentlichkeit vermitteln möchtest, dass Spiele unters Urheberrecht fallen sollten, die Gesetzeslage dazu deiner Meinung nach unklar ist, solltest du das genau so formulieren, anstatt einmal das eine und beim nächsten Mal das andere zu behaupten.

    In der PM sagt ihr nicht, dass Spiele unters Urheberrecht fallen sondern dass wir unser Honorar nur aufgrund eines Ehrenkodex bekämen. Im übrigen ist es die SAZ, die verunglimpft: Aufgrund meiner Kritik an der unkritischen Veröffentlichung der Weltbankausschreibung hin hat DIE SAZ ein Abmahnverfahren gegen mich in die Wege geleitet. Auch wenn 95% der Mitglieder nach deinem Willen davon nicht erfahren dürfen, so handelt es sich um eine offizielle Aktion des damaligen Vorstands (Jens-Peter, Marcel, Stefanie, Henning). DU hast in deiner Eigenschaft als Vorstandsmitglied diesen geheimprozeßartige Abstimmung (von der nicht einmal ich als Betroffener informiert wurde) als ein demokratisches Recht bezeichnet. DAS IST OFFIZIELLE POLITIK DER SAZ und wird auch nicht durch ein Vorstandswechsel ungültig sondern nur dadurch, dass irgendein offizielles Gremium sich von dieser Schweinerei offiziell distanziert. Du, Lutz, Stefanie und henning habt das ausdrücklich abgelehnt. Als Vorstand habt ihr das auch zu vertreten.

    Ebenso verhält es sich mit der Ravensburger Gebühr. Die wurde offiziell als Schritt zur Professionalisierung begrüßt – damit ist das offizielle SAZ-Politik, solange bis es widerrufen wurde. Die SAZ kann nicht jedes Jahr irgendeinen Mist bauen, diesen ein paar Monate vertuschen, um dann zu sagen: Das war doch gestern, lass uns nach vorne blicken. Ein Minimum an Kontiniuität braucht es da schon.

    Und die letzte – mir bekannte – urheberrechtsfeindliche Aktion geschah auf der Mitgliederversammlung im Juni 2008, als beschlossen wurde, dass Nicht-Mitglieder Stimmrecht als Belohnung bekommen können, wenn sie die SAZ unterstützen, z.B. als Partner von Autoren. Gleichzeitig wurde der Satzungs-Passus zum Status von Stimmrecht durch Veröffentlichung uminterpretiert, so dass Autoren, die ihr Spiel z.B. in Göttingen oder in der Spiel&Autor veröffentlichen, nun kein Stimmrecht mehr haben sondern es – genau wie Nichtautoren – bei der MV beantragen müssen. Der Wortlaut der Satzung gibt das allerdings nicht her. Das Urheberrecht unterscheidet nämlich ganz klar zwischen Erscheinen eines Werkes (Vervielfätigungsstücke in Umlauf) und Veröffentlichen (öffentlich zeigen)

    Wenn die SAZ wirklich davon ausginge, dass es ein Urheberrecht an Spielen gibt, so würde sie nicht das Stimmrecht daran knüpfen, dass ein Dritter das Spiel eines Autors für veröffentlichungswürdig hält. Nach wie vor geht es in der SAZ um Posten statt um Inhalte. Du persönlich hast die Zensur in den SAZ-News zur Norm erhoben und behinderst damit die offene Auseinandersetzung innerhalb der SAZ. Aus diesem Grund wird sie eben ausserhalb geführt, wird sie eben ausserhalb geführt, was du Verunglimpfung nennst. Aber du und Lutz habt ja ausdrücklich geschrieben, dass ihr dieses Diskussion lieber außerhalb als innerhalb der SAZ geführt wissen wollt: http://www.spieleautorenseite.de/tsaziki/saz_zensierter_artikel.pdf

  • Korrektur: Ich meinte hier natürlich Nicht-Autoren statt Nicht-Mitglieder („dass Nicht-Autoren Stimmrecht als Belohnung bekommen können, wenn …“).

    Sache ist, dass auf der letzten MV Autoren, deren Werke veröffentlicht aber noch nicht erschienen sind, rechtlich mit Nicht-Autoren gleichgestellt wurden. Das ist eine Herabqualifizierung, die Spieleautoren auch in Bezug auf das Urheberecht schlechter positioniert. Warum dieser Unsinn?