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Einleitung

Bevor ich auf das heutige Thema eingehen will, ein paar allgemeinere Gedanken:

Sie ist ein bisschen untergegangen, aber es gibt sie: Die aktuelle Rezi des Monats: Neuroshima Hex.

Das Post von letzter Woche rief (naturgemäß) eine Menge Reaktionen hervor (und 12 Kommentare – ein kleiner Rekord). Ich werde mich sicherlich in naher Zukunft häufiger mit dieser Thematik befassen, denn es ist eine wichtige Frage. Mittlerweile höre ich auch aus SAZ-Kreisen heraus, dass dort nach anfänglichem Zögern eine Reaktion vorbereitet wird. Gut so! Ich hatte ernsthaft befürchtet die SAZ würde hier die Chance verpassen zu zeigen, dass sie eine Existenzberechtigung hat. Mal sehen was daraus wird. Dem Börsenverein (der angeblich ein Gutachten erstallt hat, nachdem Spiele grundsätzlich nicht schützbar seien – eine Ente, wie sich später herausstellte) war das Gerichtsverfahren eine Meldung wert. Man beachte auch die Kommentare – offensichtlich sind es nicht nur Spieleautoren, die dem Urteil kritisch gegenüberstehen. Und noch ein Hinweis: Wolfgang Kramer hat durchaus erfolgreich gegen eine nicht-autorisierte Verwendung seines Auf Achse geklagt. Nur etwas zur Beruhigung – es gibt also auch Urteile, die dem Spieleautoren Recht gegen.
Mehr zu dem Thema demnächst, ich will aber noch etwas abwarten, bis es wirklich neues zu berichten gibt.

Soweit als Einleitung. Mein eigentliches Thema folgt im nächsten Post!
(Ich wurde gebeten meine Postings etwas mehr zu unterteilen. Gerade in Bezug auf die Urheberschutzdebatte hier erschien es mir in diesem Fall auch ratsam)

Peer Sylvester
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