spielbar.com

Von Lieferanten und Urhebern

Eigentlich ist Matthias diese Woche dran, aber aus aktuellem Anlass habe ich mich mal vorgedrängelt. Ich hoffe das nimmt er mir nicht übel :-)

Worum es geht: In einer Email an die SAZ schrieb die Fachgruppe Spiel (ein Zusammenschluss von Verlagen): „Wie besprochen, erscheint fraglich, ob Spieleautoren Urheber im Sinne des Urheberrechtsgesetz sein
können“ Aufgrund dieser Überlegungen lehnt die Fachgruppe Spiel Absprachen über Verträge ab, weil diese gegen das Kartellrecht verstoßen könnten/würden. (Hier die Email)

Daraufhin verfasste die SAZ ein Gutachten darüber, aus dem hervorgeht, dass Spiele durchaus unter das Urheberrecht fallen. Der Begriff Gutachten wurde später durch „Stellungsnahme“ ersetzt, denn das sogenannte „Gutachten“ war ja nicht unabhängig. Hier die Stellungsnahme und hier der offene Brief. Zeitgleich startete eine Petition, bei der die Unterzeichner fordern, dass die Fachgruppe Spiel Spieleautoren als Urheber anerkennen UND die SAZ als Verhandlungspartner anerkennen (Der zweite Teil erscheint im Titel der Petition, wird aber im Text nicht erläutert (im Moment -20.04, 12.00 jedenfalls nicht).

Mittlerweile hat sich die Fachgruppe Spiel wiederrum in einer Email an die SAZ gewandt, aus der ich auszugsweise zitieren möchte:
„Es ist ganz einfach so, dass wenn, die in der Fachgruppe Spiel vertretenen Spieleverlage gemeinsame Vergütungsregelungen mit einer Gruppe von ´Lieferanten´ machen, dies ganz klar kartellrechtlich verboten ist und dies zu hohen Bußgeldern, vor allen Dingen bei den Verlagen, führen wird.“
„Wir folgen Ihrem Gutachten mit der Einschätzung, dass Spielewerke Urheberrechtsschutz genießen können. Es kommt dann im Einzelfall darauf an, dass die Rechtsprechung die erforderliche Schöpfungshöhe bestätigt“

(Alle Links gingen über die SAZ-Seite)

Kurze Anmerkung zum Urheberrecht: Ich habe in der Vergangenheit schon öfter über das Urheberrecht geschrieben, z.B. hier (eher über die Bedeutung des Urheberrechts) und hier (über das Recht selbst). Daher nur eine Kurzzusammenfassung: Spiele fallen unter das Urheberrecht, aber die Schöpfungshöhe ist wichtig. Es dürfte keinen Zweifel darüber geben, dass komplexere Werke wie „Die Siedler von Catan“ urheberrechtlich geschützt sind. Bei sehr einfachen Spielideen -z.B. bestimmten Partyspielen oder simplen Roll&Move-Spielchen – oder Bearbeitungen von klassischen Ideen -z.B. Parchisi-Varianten, bei denen man vorwärts oder rückwärts laufen darf – ist die Sache nicht mehr so einfach, denn die Schöpfungshöhe könnte tatsächlich fehlen. Hier die Grauzonen abzustecken ist eine Frage der Einzelfallentscheidung.

Was halte ich von der ganzen Geschichte?

Nun, es gibt hier zwei unterschiedliche Ebenen und nur eine davon hat mit Urheberrecht zu tun. Der Streit entzündet sich erst einmal um die Frage: Meint die Fachgruppe Spiele mit der Formulierung „Wir folgen Ihrem Gutachten mit der Einschätzung, dass Spielewerke Urheberrechtsschutz genießen können.“ (Hervorhebung von mir), dass Spiele nur manchmal urheberrechtlich geschützt sind und normalerweise nicht? Die Formulierung ist jedenfalls kein klares Bekenntnis zum Urheberrecht (sie schreibt auch, dass Gerichte bislang kein grundsätzliches Urteil zum Thema „Urheberrecht und Spiele“ gefällt haben) Das sich die SAZ für ein klareres Bekenntnis zum Urheberrecht einsetzt ist aus meiner Sicht gut und richtig. Eine grundsätzliche Stärkung des Urheberrechts sollte im Interesse aller liegen – auch der Verlage. Und gerade bei diesem Thema gibt es viel Unsicherheit und Unkenntnis, dem man entgegentreten kann. Gerade durch unklare Formulierungen wird Unsicherheit geschaffen  (auch in älteren Texten der SAZ findet man hier und da Formulierungen, die diese Unsicherheit erkennen lassen).

Andererseits war die originale Formulierung keine öffentliche Stellungnahme der Fachgruppe Spiel, sondern eine interne Email. Da verwundert es schon ein bisschen, wie öffentlich der Streit ausgetragen wird und mit wie viel Vigor (Petition, Aufrüfe in diversen Foren, Bannerwerbung bei Spielbox.de  und diese merkwürdige Aktion Fairlag (Link geht zu Tric Trac, weil dort schön zusammengefasst wird und die Diskussion auch in meinen Augen recht aussagekräftig ist)) – gerade im Vergleich zu bisherigen Aktionen zum gleichen Thema. Und hier kommt die zweite Ebene ins Spiel:

Die Fachgruppe Spiel benutzt das Urheberrechtsargument um eine engere Zusammenarbeit mit der SAZ abzulehnen. Sie argumentieren in etwa so: Wenn Spieleautoren keine Urheber sind, dann sind es Lieferanten und dann sind Absprachen nach dem Kartellrecht verboten. Das ist in meinen Augen eine sehr faule Ausrede, denn kein Richter der Welt würde Autoren mit Lieferanten gleichsetzen – schon deshalb, weil Autoren ja nichts Physisches liefern und in den meisten Fällen auch keine Auftragsarbeiten abgeben. Diese Überlegungskette ist aus meiner Sicht doch schon ziemlich an den Haaren herbeigezogen. Das wirkt auf mich so, als dass die Fachgruppe Spiel einfach nicht mit der SAZ verhandeln will (warum auch immer) und dafür eine Ausrede sucht.

Die SAZ will sich aber die einzige Interessenvertretung der Spieleautoren sein, als solche wahrgenommen werden und vor allem auch verhandeln. Daher kann die Ablehnung des Gespräches nicht hingenommen werden und versucht jetzt durch äußeren Druck die Fachgruppe Spiel wieder an den Verhandlungstisch zurückzubekommen. Das ist natürlich legitim, ist aber eine völlig andere Motivation als kommuniziert wird – siehe z.B. die Petition, die einerseits fordert, die SAZ möge als Interessenvertretung dienen, diese Forderung aber im Text weder erklärt noch begründet wird.

Nun könnte man natürlich denken „Die Sache an sich ist eine Gute, da stört die zweite Ebene nicht“, aber einen leicht bitteren Beigeschmack hat die Sache für mich schon. So eine versteckte Agenda verringert den Wert der eigentlichen Sache in meinen Augen, denn es kann der Eindruck entstehen, es ginge der SAZ nicht so sehr ums Urheberrecht, als um die Anerkennung als Interessenvertretung  (ich unterstelle mal, dass dem nicht so ist ;-) ). Die Frage stellt sich: Hätte die Fachgruppe Spiel ihre Formulierungen identisch gewählt, die SAZ aber als Interessenvertretung akzeptiert und Gespräche aufgenommen – wäre die Petition dennoch ins Leben gerufen worden? Das zweite Problem, dass ich sehe ist schlicht eine Frage der Ehrlichkeit und Transparenz. Wenn beide Ebenen klar durchkommuniziert worden wären, wären vermutlich weniger Unterschriften zustande gekommen – aber die SAZ und die Sache hätten sich weniger angreifbar gemacht und das Auftreten wäre in meinen Augen deutlich professioneller gewesen. Aber das ist meine Meinung.

ciao

peer

Peer Sylvester
Letzte Artikel von Peer Sylvester (Alle anzeigen)

21 Kommentare

  • Vieles in Deinen Beitrag ist gut und ausgewogen dargestellt. Drei Anmerkungen zur Erläuterungen und Richtigstellung:

    1. Die erste E-Mail der FG Spiel wurde auf Nachfrage ausdrücklich als offizielle Stellungnahme deklariert. Die SAZ hat sie erst veröffentlicht, nachdem den die FG selbst sie an anfragende Journalisten weitergegeben hat.

    2. Die Verknüpfung der beiden Forderungen ergibt sich aus der Sachlage. Man hätte auch schreiben können: „und DAMIT die SAZ als Verhandlungpartner anerkennen.“ Aber die FG nimmt die Verweigerung des Urberrechtstatus als Vorwand, der SAZ Gespräche auf Basis von § 36 UrhG zu verweigern. Dies hast du ja selbst schon so erkannt und geschrieben. Letztlich ist die Anerkennung des Urheberrechts für Spieleautoren ein Art Lackmustest in punkto Glaubwürdigkeit für die Verlage.

    3. Kein Verlag ist gewungen ein Spiel zu verlegen, von dem er glaubt, dass die Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Bei manchen Spielen mag die gering sein, da greift dann aber unter Umständen der juristische Begriff der „kleinen Münze“. Eine grundsätzliche Verweigerung rechtfertigt das nicht und ist auch in allen anderen Branchen der Kreativ- und Kulturverwerter unbekannt.

  • Ich verstehe die FG Spiel so: Sie kann sich durchaus vorstellen, dass Spiele Urheberrecht genießen. Aber solange dies nicht juristisch festgestellt wurde, bleiben Zweifel. Und solange diese Zweifel nicht juristisch beseitigt sind, hat sie Angst, dass das Kartellrecht greifen könnte. Deshalb will sie keinerlei Risiko eingehen und verweigert der SAZ die Anerkennung als Verhandlungspartner.

    Man kann diese Vorgehensweise der FG so oder so sehen. Aber ich kann zumindest nachvollziehen, dass die FG so agiert – völlig lösgelöst davon, wie ich das selbst sehe.

  • Das gilt umso mehr als die SAZ ja selbst angebliche juristische Unklarheiten bemängelt und die Geltung des Urheberechtsgesetzes für Spiele vor 5 Jahren in einer PM selbst ausdrücklich verneinte.

  • Tygra: Das wäre dann in etwa so, als würde der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sagen würde: „Wir können uns durchaus vorstellen, dass Bücher Urheberrecht genießen. Aber das müsse man im Einzelfall prüfen.“

    Das OLG München urteilte z.B. so: „Der Ansicht des Landgerichts ist beizutreten, dass die dem streitgegenständlichen Spiel zugrundeliegende Spielregel in ihrer konkreten Ausgestaltung in den vorgelegten Spielanleitungen als Sprachwerk gemäss § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG schutzfähig ist. Diese schriftlich niedergelegte Spielregel lässt eine für einen Urheberrechtsschutz ausreichende eigenpersönliche Gestaltung erkennen. Sie besitzt ein nicht unerhebliches Mass an schöpferischer Gedankenäusserung. Der Spielablauf sieht eine Vielzahl von unterschiedlichen Spielschritten vor, die es dem Spieler ermöglichen, in verschiedenen Varianten vorzugehen. Die Entwicklung dieser Spielvarianten erfordert ein nicht unerhebliches Mass an individueller schöpferischer Geistestätigkeit.“

    Übrigens eines von mehreren Urteilen, die es angeblich nicht gibt.

    Wollen nun die Verlage jedes Mal vor Vertragsabschluss ein Gericht anrufen oder vielleicht sich Ihrer eigenen Verantwortung stellen, ein Werk vor Vertragsabschlus selbst zu beurteilen?

  • Das Kartellrechtargument finde ich immer noch komisch – ich hab ein bisschen Google und Wikipedi bemüht und auf den ersten Blick sehe ich nix, was das Kartellrecht mit der Frage nach dem Urheberrecht zu tun hat. Und überhaupt: Es geht immer um illegale Absprachen u.ä. zwischen Firmen. Die SAZ ist keine Firma, sie vermittelt keine Autoren, noch nimmt sie Aufträge entgegen oder so. Daher sehe ich die kartellrechtlichen Bedenken als ziemliches Blendwerk an. Aber das halt nur als Laie, nach minimaler Recherche. Wenn also tatsächlich jemand weiß, wo die Fachgruppe Spiel im Gesetzwerk nun konkret Probleme sieht, bitte ich um Aufklärung! Das würde mich sehr interessieren!

  • Die Argumentation ist, dass Spieleautoren dann als ‚Lieferanten‘ gelten würden, wenn sich das Urheberrecht nicht auf Spiele beziehen würde. Das ist in sich schlüssig und innerhalb dieser Argumentation ist auch nichts am Lieferantenbegriff auszusetzen, zumal es in Anführungszeichen steht.

    Der Einwand als solcher wird aber bereits im Statement der FG Spiel widerlegt. Denn da die Siedler auch nach Ansicht der FG Spiel unters Urheberrecht fallen, ist damit gesagt, dass Spiele grundsätzlich urheberrechtsfähig sind. Dass es im Einzelfall immer eine Frage der Schöpfungshöhe ist, ist ja auch bei anderen Werkarten so (mal abgesehen von Lichtbildern). Und da gibt es ja auch keine kartellrechtlichen Probleme. Die gäbe es eben mit Lieferanten, nicht aber mit Arbeitnehmern und Urhebern – weshalb der Begriff ‚Lieferant‘ in diesem Kontext keine Schmähung sondern sachlich gerechtfertigt ist.

    Gut möglich, dass die FG Spiel nach einer ‚Ausrede‘ gesucht hat, um nicht die SAZ formell anerkennen zu müssen. Alerding gäbe es dafür besser Sachgründe, die sich dann aber nach und nach aus dem Weg räumen ließen. Z.B. dass die SAZ gemäß §36 UrhG unabhängig und repräsentativ sein muss, was sie meiner Meinung nach nicht in ausreichendem Maß ist. Nichtautoren mit Stimmrecht in einer Interessenvertretung der Autoren das ist schon mal ein Unding.

    Und der SAZ-Kodex, dessen Unterzeichnung von der FG Spiel gewünscht wirde, enthält u.a. die Festlegung, dass einzelne Spielmechanismen geschützt seien. Christian Beiersdorf hat sich ja erst kürzlich darüber beschwert, dass die FG Spiel diesen Kodex nicht unterzeichnen wollte.

    Ob mit einer Vereinbarung zur Anerkennung eines Schutzes von urheberrechtlich nicht geschützten Inhalten das Kartellargument doch wieder eine Basis finden könnte, kann ich nicht beurteilen. Dass der Streit um den Kodex der FG Spiel auf die Nerven geht, kann ich aber nachvollziehen.

    Die Petition gegen die FG Spiel halte ich für verleumderisch, die Position der FG Spiel zum Urheberecht sich nicht wesentlich von der der SAZ unterscheidet.Es geht vor allem um die Anerkennung der SAZ als offizielle Vertretung der Autoren.

    Die ‚Fairlag‘-Kiste ist absolut unfair und imho ein rechtswidrigen Gebrauch geistigen Eigentums, nämlich am Namen ‚Fairlag‘, der für eine breit angelegte Autoreninitiative gegen Zuschussverlage steht. Er hat ziemlich viele Google-Treffer, so dass eine versehentliche Nutzung unwahrscheinlich ist. Die Verlage der FG Spiel haben nichts mit Zuschussverlagen zu tun. Auch die seriöse ‚Fairlag‘-Initiative kommt in Verruf.

    Der einzige Zuschuss von Spieleautoren an die Verlagsseite im Zusammenhang mit Spieleveröffentlichungen ist imho die von der SAZ begrüßte Prüfgebühr für an Ravensburger unverlangt eingesandte Spielevorschläge. Diese Gebühr streicht ein SAZ-Vorstandsmitglied ein …

  • Günter, ja natürlich verstehe ich die Intention der Argument, aber von der Wiederlegung an sich: Hängt das tatsächlich nur davon ab, ob es sich um Urheberrechtliche geschützte „LIeferungen“ handelt? Erscheint mir nicht unbedingt schlüssig, bin aber kein Jurist.

  • Und über die Aktion Fairlag wollte ich mich nicht wirklich auslassen, die ist so ungeschickt, dass selbst SAZ-Mitglieder sie als missglückt empfinden (siehe Trictrac-Diskussion)

  • Was das Kartellrecht betrifft, kenne ich mich auch nicht aus. Nur soweit: Als Verlag darf ich z.B. mit Spielegeschäften keine Verkauspreise vereinbaren, wohl aber unverbindliche Preisempfehlungen geben. Klar ist aber, dass es keine Preisabsprachen unter Konkurrenten geben darf, weshalb das Benzin immer nur rein zufällig zur selben Zeit bei den großen Ölgesellschaften teurer wird.

    Was Lieferanten nicht dürfen, dürfen aber Arbeitnehmer und – aufgrund des §36 UrhG – eben auch Urheber.

    Fairlag ist insofern aufschlussreich, dass hier die Täuschungsabsicht meiner Meinung nach klar belegt ist: Führende Mitglieder einer Organisation gründen ihren eigenen Gegenpart, um mit dessen formaler Anerkennung für sich zu werben. Da die Aktion vom Vorsitzenden und zwei Ex-Vorstandsmitgliedern getragen wird (= 3 Erstunterzeichner), halte ich den Verweis, dass es auch SAZ-Mitglieder gibt, die die Aktion als ‚missglückt‘ empfinden, für wenig aussagekräftig. Zusammen mit der Petition, die der FG Spiel eine so nicht bestehende Ablehnung des Urheberrechts – imho wider besseres Wissen – unterstellt, zeigt sie deutlich, welches Verhältnis die SAZ weiterhin zu Öffentlichkeitsarbeit hat: Verwirren, Täuschen, gegen ihre momentanen Gegner zu Felde ziehen, nicht aber inhaltlich aufklären.

    Das SAZ-Zeichen Nr.5 wird ja nur deshalb über den Kreis der SAZ-Mitglieder hinaus veröffentlicht, weil es die Petition und den alleinigen Anspruch auf Vertretung der Spieleautoren unterstützen soll und nicht weil man generell über das Urheberrecht von Spielen aufklären möchte:

    „Die aktuelle Ausgabe der SAZ-Zeichen Nr. 5 „Spiele und Urheberrechtsschutz“ erscheint ausnahmsweise öffentlich. Wir wollen mit dieser juristischen Stellungnahme unseren Standpunkt, dass Spieleautoren Urheber sind und die Spiele-Autoren-Zunft e.V. (SAZ) die repräsentative (und einzige!) Vertretung der Spieleautoren nach § 36 des deutschen Urhebergesetzes ist, einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen.“
    http://www.spieleautorenzunft.de/spieleautoren-sind-urheber.html

    Richtig wäre es, grundsätzlich über das Urheberrecht von Spielen zu informieren, und dieses ggf. mal durch eine Petition zu unterstützen. Nicht umgekehrt. Information, nur, wenn es dem eigenen Interesse dient, dient eben nicht der Sache.

    Den Anspruch dieser Organisation, auch mich repräsentieren zu wollen, weise ich energisch zurück. Ein so formulierter Alleinvertretungsanspruch verträgt sich auch nicht mit der Stimmrechtsregelung, die Autoren ohne Veröffentlichung mit absoluten Nicht-Autoren gleichstellt (Beide können auf Antrag Stimmrecht bekommen).

    An den Begriffen ‚unabhängig‘ und ‚repräsentativ‘ wird die SAZ also noch arbeiten müssen. Da es ihr im Jahr 2013 endlich auch gelungen ist, das Urheberrecht an Spielen als juristisch bestehend (zumindest weitgehend) anzuerkennen, kann sie sich jetzt vielleicht mal der Demokratie zuwenden, zumal der Wunsch nach formaler Anerkennung einen solchen Schritt erforderlich macht.

    Und Aufklärung über Urheberrecht von Spielen kann z.B. so aussehen:
    http://www.spieleautorenseite.de/tsaziki/10x_urheberecht.htm
    (Unzensiert für alle und nicht nur für die, die zahlen.)

    Auf meiner Seite finden sich noch weitere Artikel dazu: http://www.spieleautorenseite.de/

  • Ich sage mal so: Die Aktion Fairlag war eher eine Aktion einzelner Sazmitglieder und nicht der SAZ, so sieht es für mich zumindest aus. Aber generell hat die SAZ nicht gerade transparent gearbeitet – siehe auch die Stellungsnahme, bei der es zuerst hieß „Die SAZ hat ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben“ (siehe z.B. Spielbox-Meldung: http://www.spielbox.de/php/aktuell.php4?anz_id=3216 ), obgleich das „Gutachten“ ja aus der SAZ kam. Immerhin haben sie das korrigiert, was deutlich mehr ist, als noch vor zehn Jahren geschehen ist. Generell ist die SAZ immer mehr auf dem Weg dahin, wo ich sie gerne sehen würde. Aber optimal läuft das alles noch nicht ;-)

  • Die ‚Initiative Fairlag‘ ist immernoch(!) eine Aktion führender SAZ-Mitglieder. Es gibt keine offizielle Stellungnahme dazu, obwohl sie mindestens zwei von drei Vorstandsmitgliedern bekannt ist, inklusive der Tatsache, dass ein fremdes Label benutzt wird. D.h. die SAZ duldet zumindest diesen u.a. von ihrem Vorsitzenden betriebenen Missbrauch geistigen Eigentums (des Namens ‚Fairlag‘).

    Selbst wenn es anfangs nicht jedem Initiator bewusst gewesen sein sollte: Ab einem bestimmten Punkt kann man sich nicht mehr auf ein Versehen herausreden. Wird die ‚Initiative Fairlag‘ nicht mit einer offiziellen Entschuldigung auch seitens der SAZ eingestellt, disqualifiziert die SAZ sich damit für Dritte nachvollziehbar als Vertretung von Urhebern.

    Eine – im Grundsatz gute – Forderung der SAZ ist es ja, dass der Titel zum Spiel und damit dem Autor gehört. Gilt das in Sachen ‚Fairlag‘ nicht?

  • Im Urheberrecht gibt es, glaube ich, auch den Begriff der kleinen Münzen. Da können selbst Partyspiele oder kleinere Ideen unter den Urheberschutz fallen. Gerade bei Partyspielen entsteht ja mitunter eine große Textmenge.

    Für die Belletristikbranche gibt es auch eine Aktion Fairlag. Hat das damit etwas zu tun? Ansonsten würde ich über einen anderen Titel nachdenken.

  • @der drei:
    Ich beziehe mich mit meiner Kritik auf die missbräucliche Verwendung des Namens der ‚Aktion Fairlag‘ aus dem Buchbereich. Die wurde von Autoren gegründet, aus Protest gegen Verlage, die von Autoren etliche 1000 Euro Druckkostenzuschüsse nehmen. Bei Google gibt es etliche Treffer dafür, was den Gründern der Spiele-‚Fairlag Initiative‘ sicherlich nicht entgangen ist. Es sieht daher für mich nach einem bewussten Missbrauch des Namens aus, zumindest durch einen der Gründer.

  • Nachdem Günter ja meint auf allen Kanälen wie ein Berserker auftreten zu müssen auch hier der Hinweis, dass ich (als Privatperson) für die Leser festhalten möchte, dass seine Äußerungen ein Mischmasch aus Fakten, persönlichen Einschätzungen und persönlichen Anfeindungen sind, die der Sache nicht guttun und die einzig damit zu tun haben, dass Günter aus der SAZ ausgeschlossen wurde.

    Das bringt uns (die Autoren und die Klärung der Thematik) aber leider gar nicht weiter und ist m.E. überflüssig.

    Ich lese nicht mehr, was er schreibt … und bin damit nicht alleine…

  • @Harald: Jemandem persönliche Anfeindungen vorzuwerfen, indem man selbst nichts weiter schreibt als eine persönliche Anfeindung – na ja, dazu soll sich jeder selbst seinen Teil denken …

  • Nicht ganz fair, Thygra! Wenn Du mal so in der Schusslinie von Günter gewesen wärst, wie viel andere Aktive aus der SAZ, dann würdest Du anders denken. Die bewusste Verleumdung und ins negative Gezerre, die dieser Mensch veranstaltet, dabei noch ständig Distanzierungen von anderen fordernd, die er bei seinen eigenen persönlichen Verunglimpungen immer strikt abgelehnt hat – da geht einem schon mal die Hutschnur hoch. Schön, das Du so ein cooler, über allen Dingen stehender Typ bist. Ich hätte auch nicht mehr geschrieben, aber so geht es nun auch nicht! Punkt.

  • „Die bewusste Verleumdung …“

    Tja Christian, DAS nenne ich eine bewusste Verleumdung deinerseits. Im Unterschied zu dir und manch anderem SAZ-Aktivem begründe und belege ich meine Behauptungen, während z.B. deine obige Unterstellung und das Pauschalurteil Haralds, es ginge nur um meinen Ausschluss aus der SAZ, auf denjenigen zurückfällt, der so spricht, weil er nicht auf konkrete Argumente eingehen möchte und nicht belegen kann, was er allenfalls vermutet.

    Man mag mir vorwerfen, dass ich mitunter zu penetrant bin und zu sehr ins Detail gehe. Das richtige Maß zu finden, zwischen dem notwendigen Belegen von Behauptungen und einer prägnanten verständlichen Darstellung fällt mir manchmal schwer. Für sachliche Kritik daran, bin ich dankbar.

    Ich sehe es weder so, dass ich ‚auf allen Kanälen wie ein Berserker‘ aufträte noch dass eine bestmmte Person in meiner ‚Schusslinie‘ sei. Mir geht es um Inhalte.

    Es ist die SAZ, die auf vielen Kanälen mit Schrot schießt, gegenwärtig in Richtung FG Spiel. Auf einigen dieser Kanäle werden manche dieser Schrotkörner durch mein Auftreten auf sie zurückgelenkt. Es sind – um in deiner militärischen Ausdrucksweise zu bleiben – eure eigenen Kugeln, die euch um die Ohren pfeifen. Das war eigentlich schon immer so (u.a. Weltbank-Diskussion). Von daher ist es nur folgerichtig, das Feuer einzustellen und Günter nicht mehr zu antworten.

    Allerdings bleiben dann einige Fragen offen, die sich eben auch andere Leser stellen.

    Zum Beispiel:
    Warum bezeichnet die SAZ, die von ihr gegründete ‚Initiative Fairlag‘ als unabhängig?
    Warum benutzt sie den Namen einer Autoreninitiative aus dem Buchbereich, wo es nicht um seriöse Verlage sondern um Druckkostenzuschussverlage geht (Verlage, die i.A. für die Veröffentlichung mehrere Tausend Euro von Autoren nehmen)?
    Ein anderer Name, ein klares Bekenntnis dazu, dass es sich um eine Intiative von SAZ-Aktiven handelt … und es könnte eine gute Initiative sein.

    Wenn die FG Spiel als Ganzes keine Mindeststandards aushandeln will, ist es doch ein logischer Schritt, dies mit den Verlagen zu tun, die das wollen, egal ob Mitglied in der FG Spiel oder nicht. Aber eben ohne Etikettenschwindel, ohne Täuschung der Öffentlichkeit.

    Und ohne Verlage das Etikett ‚unfair‘ anzukleben, wenn sie keinen Kodex unterzeichnen wollen, der Urheberrecht an einzelnen Spielmechanismen proklamiert, und sie in Schublade mit Druckkostenzuschussverlagen zu stecken.

    Haben nicht ganz andere das Etikett UNFAIR verdient?

    Da gibt es mindestens zwei Spiele, die plagiiert werden (Stand von vor etwa einem Jahr): Die betroffenen Autoren sind Mitglied der SAZ, die betroffenen Verlage Mitglied der FG Spiel. WO IST DA DIE PETITION? WO DER PROTEST? WO DIE ANPRANGERUNG?

    In mindestens einem Fall wird der Autor vom Plagiator mit juristischen Maßnahmen bedroht, für den Fall, dass er sich wehrt? VON WEM BEKOMMT ER UNTERSTÜTZUNG?

    Dabei gibt es – jenseits eines Hickhacks um Anerkennungsformalitäten – praktische Möglichkeiten.

    Mir war, wie ihr wisst, Ähnliches passiert in Bezug auf die Zvezda-Haiversion von HTMF. Auch ich wurde mit gerichtlicher Verfolgung, gar Strafverfolgung(!) bedroht, für den Fall, dass ich das öffentlich anprangere: http://www.reich-der-spiele.de/specials/Vom-Hai-gefressen-Hey-Thats-My-Fish-0000068 . Nach anderthalb Jahren anstrengendem Kampf wird die von uns Autoren (Alvydas und mir) nicht autorisierte Version nun vom Markt genommen. Auf der Zvezda-Webseite ist es bereits gelöscht.

    Geholfen haben:

    – Interview und öffentliche Diskussion auf http://www.boardgamer.ru/intervyu-s-nemeckim-razrabotchikom-igr-gyunterom-kornetom
    – Artikel auf http://diced.ru/pages/view/200
    – Nichtverkauf des Spiels durch russischen Großhändler Igroveda
    (nachdem die Phalanx-Version zu seinen Topsellern gehört hatte; hat er von sich aus entschieden, die Haiversion nicht zu verkaufen)
    – offene Benennung des Spiels auf russischen Webseiten als Plagiat (wenngleich die Begründung ‚wir verkaufen es, weil es das Original nicht gibt‘ gelinde gesagt zwiespältig ist)

    – Diskussion auf http://www.boardgamegeek.com/article/7492720
    – Vorstellung der von uns nicht autorisierten Version auf der Messe in Essen an meinem Stand
    – Beschwerden von Händlern und Spielern bei Zvezda (bzw. am Stand von Hutter)

    – Artikel in der Spielbox von Harald Schrapers und Editorial von Matthias Hardel
    (an dieser Stelle sei rein informationshalber darauf aufmerksam gemacht, dass meine Sperre im Spielbox-Forum – anders als die von Christian – nicht aufgehoben sondern erneuert wurde, weil ich Anfang Oktober 2011 nicht garantieren wollte, das Thema nicht im Spielbox-Forum zu diskutieren – dennoch bin ich Matthias für seinen Einsatz, s.o., dankbar)

    – Vermittlung von Andrea Ahlers (Kosmos) und Uwe Mölter (Amigo)
    Beide Verlage sind Mitglied der FG Spiel

    Vielen Dank an allen, die mir geholfen haben, das durchzusetzen. (Ich hoffe, ich habe niemanden in der Aufzählung vergessen)

    Ich weiß, dass HTMF sowohl in der SAZ als auch in der FG Spiel mehr oder weniger kurz Thema waren. Hätte ich mich um Unterstützung auf Organisationsebene bemüht (auch ohne Konflikt mit der SAZ), ich glaube nicht, dass ich erfolgreich gewesen wäre. Man muss es selber machen, zusammen mit denen, die einen unterstützen WOLLEN und sich damit auch INHALTLICH befassen. Und die Unterstützer haben offene ehrliche Aufklärung verdient, nicht ein Potemkimsches Dorf (ob es nun Fairlag heisst oder wie auch immer).

    Zum Ergebnis gehört auch, dass Zvezda nun einen regulären Vertrag bekommt. Auch wenn ich die Methode, wie Zvezda an diesen Vertrag gekommen ist, nicht gutheiße, begrüße ich dieses Ergebnis ausdrücklich.

    Der Vollständigkeit halber, möchte ich noch weitere mögliche Maßnahmen benennen. Für den Fall, dass es nicht zu einer Einigkeit gekommen wäre und die Verwirrung über die unterschiedlichen Versionen anhielte, welche ja unter identischer Barcode-Nummer in Umlauf waren, hatte ich mir 250 bis 300 Adressen von Zvezda-Händlern herausgesucht. Die hätte ich natürlich kontaktiert, um auf die Unterschiede beider Versionen hinzuweisen und darum zu bitten, Fotos beider Versionen nicht in einer Artikelbeschreibung zu vermengen, was häufig der Fall ist/war.

    Außerdem möglich: Verlage können das Original der ursprünglichen Autoren im betreffenden Land verfügbar machen, um so die inhaltliche Auseinandersetzung dort zu begleiten.

    Es gibt also Möglichkeiten, nicht nur auf das formaljuristische Recht hinzuweisen, sondern sich auch auf moralisches Rechtsempfinden zu stützen. Das braucht jedoch konkrete Argumente (auch hinsichtlich der Rechtslage, die in Russland ähnlich ist, wie bei uns), damit auch der unbedarfte Empfänger von Informationen zwischen inhaltlich begründeten Protest und einem nur an Emotionen appellierenden Shitstorm unterscheiden kann.

    Argumentieren ist mühsamer aber auch nachhaltiger, als sich ‚Urheberrecht‘ auf die Fahne zu schreiben, in den ‚Krieg‘ zu ziehen und plötzlich das Gefühl zu haben, in einer ‚Schusslinie‘ zu stehen – auch wenn es nur die Querschläger aus der eigenen Flinte sind.

  • Richtigstellung: DIe SAZ hat niemals zur Initiative FAIRlag offiziell Stellung genommen oder deren Gründer als unabhängig bezeichnet.

  • Vielen Dank für die Richtigstellung und für das sorgfältige Lesen.

    Natürlich bezeichnet nicht die SAZ die ‚Initiative Fairlag‘ als unabhängig sondern die ‚Initiative Fairlag‘ bezeichnet sich selbst so. Bei den Initiatoren der Intitaive Fairlag handelt es sich um Reiner Stockhausen (ehemals 2. Vorsitzender der SAZ), Andrea Meyer (ehemals 2. Vorsitzende der SAZ), Harald Mücke (aktuell Vorsitzender der SAZ). Unabhängig wie sie sind, erkennen sie die SAZ als ‚rechtmäßige Vertretung der Autoren‘ an.

    Wie konnte ich das nur verwechseln – bei soviel Unabhängigkeit?!

    Danke auch, dass du diesen Umstand nochmal betonst. Und da du nur diesen Punkt bemängelst, gehe ich mal davon aus, dass du die Korrektheit meines Textes ansonsten nicht anzweifelst.

  • da käme man aus den Anzweifeln kaum noch heraus. Es heißt einfach Ende der Diskussion.