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Ein Recht, sie zu knechten? (Eine Streitschrift)

Eigentlich wollte ich heute was ganz anderes schreiben, aber ich nach einigen Debatten in meinem häuslichen Umfeld (wie es so schön heißt) muss ich mal wieder was zum Urheberrecht schreiben. Wozu ist man denn Blogger, wenn man sein Blog nicht als Ventil nutzen kann?

Es ist nämlich so, dass ich das Gefühl habe, „die Urheberrechtsdebatte“ (als ob es nur eine gäbe) geht in zwei zentralen Punkten komplett am Kern der Sache vorbei.

Punkt 1:  Gerne wird die Diskussion auf die Großverdiener unter den Musikern gelenkt, womit die Gegenseite dann berechtigterweise damit konternt, dass die meisten Schöpfer a) keine Musiker (sondern Maler, Drehbuchautoren, Fotographen, Spieleautoren, Bildhauer, performance Artists, …) und b) nicht reich sind (Ich habe 9 Spiele und 3 Bücher in 7 Jahren veröffentlicht und insgesamt im gesamten Zeitraum irgendwo zwischen 5500 und 6000€ damit verdient. Oder anders ausgedrückt: Das was „Besserverdienende“ im Monat verdienen).

Das lenkt die Debatte aber in die falsche Richtung. Wir unterhalten uns hier nicht um Geld. Vielen Gegner des Urheberrechts geht es nicht einmal um Preise – ich habe oft gelesen, dass sich die Nutzer dank Downloads „jetzt endlich gegen die Gängelei durch die Musikindustrie wehren können“ . Der Punkt ist aber in meinen Augen eine ganz andere Frage: Wollen wir das Erschaffen von Werken eher erschweren oder eher fördern? Natürlich darf es keine Kunst, keine Werke um jeden Preis geben (Ich bin gegen eine Verschärfung des Urheberrechts), aber es darf eben auch nicht schwieriger werden, etwas zu erschaffen. Was Kultur ausmacht, ist eben nicht Madonna oder Konsalik und nicht einmal das Spiel des Jahres. Es ist die Vielfalt. Und Vielfalt bewahrt man nicht dadurch, dass man es kleinen Künstlern erschwert Produkte anzubieten – und das tut man, wenn man von Künstlern verlangt, sie sollten ausser besonders gut Malen oder Spiele erfinden auch besonders gut vermarkten können. Selbst dieses Blog wird es nicht mehr geben, wenn andere diese Texte als die ihren ausgeben können oder wenn ich aufgrund von Transparenz- oder anderen Bedingungen viele bürokratische Hürden umlaufen muss, um posten zu können. Wer alles in die Hände der Nutzer legt, bekommt Mainstream und verliert Nischen. Wobei das schon fast wieder egal ist: Die fast schon Philosophische Frage von oben ist ja auch Spiegel der Gesellschaft. Überspitzt formuliert: Wollen wir in einer Gesellschaft leben, in der Künstler gegängelt oder gefördert werden?

Punkt 2: Eine Verkürzung des Urheberrechts wird diskutiert. Selbst die SAZ hat in ihren 5 Punkten zur Urheberrechtsdebatte eine Verkürzung als diskutabel erachtet. Natürlich können wir darüber diskutieren! 70 Jahre ist schließlich eine willkürlich gezogene Grenze und über willkürlich gezogene Grenzen kann man immer verhandeln und diskutieren.

Mir hat aber noch niemand ernsthaft erklären können, warum es legtitim ist, dass Besitz (oder gar ein wertvoller Titel wie „von Schaumburg-Lippe“)  praktisch ewig weitervererbt werden kann, das Recht an einem Werk aber nicht. In Bangkok habe ich einen Holländer kennengelernt, der offen damit geprahlt hat, dass seine Familie seit 300 Jahren ein gutes Stück des Tulpenhandels kontrolliert. Familie Quandt, Dassler oder Albrecht werden ihr Vermögen sicherlich auch länger als 70 Jahre halten. Das ist für mich OK – aber man möge mir erklären warum ein gutes Händchen auf dem Textil- Schuh oder Einzelhandels-Markt (ganz zu schweigen vom Aktienmarkt) als höherwertiger eingeschätzt wird, als ein gutes Händchen beim Schreiben von Büchern, komponieren von Musik oder Erfinden von Spielen. Ist es weil es schwieriger ist, Besitz zu verallgemeiner oder ist es, weil mehr Leute Besitz als Urheberrechte ihr eigen nennen? Oder übersehe ich was? Ich will mich weissgott nicht an die 70 Jahre klammern, aber diese Schieflage zwischen materiellen und geistigen Werken hätte ich gerne mal erklärt bekommen.

So, dass musste mal raus.

Tschuldigung…

ciao

peer

Peer Sylvester
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77 Kommentare

  • 1
  • 2
  • Richtigstellung:
    1. Günter wurde wegen seiner ständigen Verleumdungen gegen die SAZ als solche und gegen einzelne Mitglieder ausgeschlossen – nicht wegen öffentlicher Kritik.
    2. Die SAZ bejaht keine Verkürzung der Urheberrechtsschutzfristen, sondern zeigt sich ggf. einer Diskussion aufgeschlossen, wenn das Gesamtpaket stimmt und die Gründe für eine Verkürzung nachvollziehbar sind von den Betroffenen mehrheitlich akzeptiert werden. Aus „diskutabel“ eine Zustimmung zu machen oder gar ein Einknicken vor den Piraten zu konstruieren, das ist in der Tat ein „Ressentiments schüren“.

  • Peer, derjenige, der das Stück geschrieben hat, soll etwas davon abhaben. Aber sicher. Und dieser Meinung bin ich nicht nur als Konsument, sondern als Kultur- oder „Werkeschaffender“. Ich will mich dabei aber nicht auf irgendein Recht berufen MÜSSEN.

    Malen und Gestalten ist hauptsächlich Handwerk, wie Musizieren, Komponieren und Theaterstücke schreiben Handwerk ist. – Die Inspiration dazu ist nötig aber leider auch sehr flüchtig. – Das handwerkliche an diesen Tätigkeiten sollte aber bezahlt werden. Und wie schon oft bemerkt wurde, macht das ja auch den Löwenanteil aus (1% Inspiration im Verhältnis zu 99% Transpiration = handwerkliche Arbeit). Das kann man vertraglich regeln oder per Handschlag, auf Basis eigener Wertvorstellung und/oder auf Basis eines Stundensatzes, Pauschalhonorars, eines Tarifs oder in Form von Tantiemen, anteilig an Verkaufserlösen etc. Wer mag, kann sich dabei vom Urheber- und Nutzungsrecht absichern. Wenn das Recht schon nicht abgeschafft wird, dann soll das Recht des Einzelnen eben GESTÄRKT werden. Ein Widerspruch? Vielleicht … Denn es könnte viel einfacher und fairer sein: Wenn die Arbeit eines Spieleautors nach den geleisteten Arbeitsstunden abgerechnet werden würde, dann könnten Spieleautoren tatsächlich von ihrer Arbeit leben. (Das würde allerdings gaaanz schön teuer werden, deshalb wird auch „nur“ an so etwas abstraktem wie dem Urheberrecht rumgefrickelt …)

    Ich sehe mich nicht als Künstler, weil ich von der Kunst eine – utopische – Idealvorstellung habe, die sich nicht mit dem Kunstverständnis das andere haben decken muss: Für mich ist ein Künstler ein Freigeist, der sich (für seine Kunst) aufopfert, dessen Kunst keine (Massen-) Ware, sondern ein zerbrechliches Gut ist. Der nichts weiter für seine Kunst fordert und vielleicht Almosen „verdient“. Das klingt scheiße, stimmt! Jeder, der mit seiner „Kunst“ Geld verdienen will, ist kein Künstler mehr (im Sinne MEINER Definition), sondern Geschäftsmann. Es ist ein Umwandlungsprozess und der zum Geschäftsmann gewordene Künstler wird aber deswegen KEINESWEGS zu einem schlechten Menschen – dem man sein Werk einfach wegnehmen darf. Wo bleibt da die Moral? So, wie ich von meiner Arbeit leben möchte (und muss), gestehe ich das jedem anderen ebenfalls zu. Und Günter: Den ersten Punkt der SAZ-Resolution „Verkürzung der Urheberrechts-Schutzfristen von derzeit 70 Jahren“ finde ich ebenfalls diskutabel. Diskutabel heißt doch zunächst nur: Gesprächsbereit sein. Offen für die Positionen der Gegenseite! Bist du das Günter, bist du wirklich gesprächsbereit? Oder bist du tatsächlich der „Stinkstiefel“, der sich nur prügeln will?

    Um mich an „dieser“ Diskussion hier zu beteiligen, hatte ich es für nicht zwingend erforderlich gehalten, mich zu allen bisher aufgeführten Punkten äußern zu müssen und Argumente dafür oder dagegen zu liefern. Scheinbar habe ich mich getäuscht?! Meinetwegen kann das Urheberrecht abgeschafft werden (sagte ich bereits). Das ist die Position – eines SAZ-Mitglieds – unabhängig von der offiziellen Position der SAZ. Und nach abweichenden Meinungen wurde hier doch gefragt, oder?

    So, und wenn hier niemand den „Passierschein A38“ gesehen hat, dann gibt es für mich auch nichts mehr zu holen und darum mache ich mich jetzt rar. Auf „Prügeln“ habe ich nämlich keine Lust! (Und die Hegemann-Frage bleibt unbeantwortet …)

  • Da Christian hierzu Stellung nimmt:
    Unter http://www.spieleautorenseite.de/saz_ausschluss/index.htm kann sich jeder selbst ein Bild machen, weshalb ich ausgeschlossen wurde.

    Punkt 9 der Vorwürfe lautet beispielsweise:

    || (Zitat Beginn:)
    |:
    |: Spielbox Autorenforum am 12.04.09
    |:
    |: Zur Diskussion um die Löschung der von dir initiierten Themen
    |: mit deinen umstrittenen Beiträgen:“Und ja, irgendwann hat es
    |: mir(!) gereicht und ich habe von internen Vorschlägen und Kritik
    |: zu öffentlichen Berichten und Diskussionen gewechselt.“
    |:
    |: Bekenntnis zur Abkehr von der internen Meinungsbildung
    |: zur öffentlichen Auseiandersetzung“.
    |:
    || (Zitat Ende)

    Dieser Punkt ist komplett zitiert und belegt, dass es die bloße öffentliche Diskussion ist, die von der SAZ unter Ausschlussdrohung gestellt wird.

    Im übrigen belege ich öffentliche Vorwürfe grundsätzlich durch entsprechende Zitate, so dass sich bei Behauptungen meinerseits jeder selbst ein Urteil bilden kann. Eine Verleumdung ist das, was Christian im Beitrag Nr.51 tut. Einfach mal was behaupten und den Beleg schuldig bleiben.

    Inwiefern eine Formulierung wie ‚eine angemessene Verkürzung der Schutzfrist von derzeit 70 Jahren sei diskutabel aber 10 Jahre erscheinten (!) als deutlich zu kurz‘ eine grundsätzliche Bejahung der Verkürzung darstellt oder nicht, mag jeder für sich selbst entscheiden.
    Die Behauptung Christians, dass eine solche ALS ANGEMESSEN BEZEICHNETE VERKÜRZUNG DER SCHUTZFRIST an die Bedingung eines nicht näher bezeichneten Gesamtpakets geknüpft sei, ist dem Papier aber nicht zu entnehmen. Hier ‚irrt‘ Christian.

    Und natürlich ist es ein Enknicken vor den Piraten, wenn man als Antwort auf ihrer Forderung nach Abschaffung/Verkürzung der Schutzfrist Bereitschaft zeigt, dem zumindest teilweise nachzugeben.

  • @Gerhard: Ich bin aus o.g. Gründen nicht bereit, eine Verkürzung der Schutzfristen in Betracht zu ziehen. Ebensowenig wie ich bereit bin mit jedem Menschen, der mir über den Weg läuft, zu diskutieren, ob ich ihm 10 Euro schenke, selbst wenn diskutieren nicht heißen muss, dass ich am Ende 10 Euro gebe. Da bin ich nicht gesprächsbereit.

    Im Übrigen diskutiere ich das Thema Schutzfristen. Zum Beispiel hier. Und ich bin offen für Positionen der Gegenseite, in dem ich nach Gründen frage.

    Aber anders als die SAZ spreche ich nicht von einer ANGEMESSENEN VERKÜRZUNG der Schutzfrist. Das ist eine prinzipielle Bejahung der Verkürzung durch die SAZ und keine völlig ergebnisoffene ‚Schön-das-wir-mal-drüber-geredet-haben‘-Diskussion.

  • „Ich will mich dabei aber nicht auf irgendein Recht berufen MÜSSEN“
    Musst du ja auch nicht. Dir steht es frei dein Werk zur freien Verfügung zu stellen und jedem zahlen zu lassen, der möchte. Wenn du Banenen verkaufst musst du ja auch nicht von den Kunden verlangen, dass sie bezahlen (wenn du das denn auch als Zwang siehst: „Ich möchte mich beim Bananen verkaufen nicht auf mein Recht berufen müssen, dass die Kunden nicht klauen“) . Und natürlich kann man mit einem Theaterbesitzer etwas auch direkt regeln – nur das hindert eben die anderen Theaterbesitzer nicht, mit dem Stück auch Geld zu verdienen. Wenn die Oper Berlin mir Geld und Vertrag gibt, kann die Oper Hamburg im Erfolgsfall das Stück aufführen ohne mich zu entlohnen – wenn es kein Urheberrecht gibt. Aber davon ab:

    Ich glaube es gibt ein fundamentales Missverständnis darüber, was das Urheberrecht tut: Es macht nichts anderes als zu sagen, dass ein geistig geschaffenes Werk (ob man das jetzt Kunst oder Handwerk nennt IST EGAL!) einem materiell geschaffenem Werk gleichberechtigt ist. Der Besitzer des Theaters (ein materielles Werk) kann sein Haus verschenken, dafür Eintritt verlangen, den Besuch kostenlos machen oder den Eintritt für jedermann verwehren und nur Privataufführungen verlangen. Der Erschaffer eines Theaterstückes kann sein Stück jedermann zur Verfügung stellen (verschenken), dafür Geld nehmen (Eintritt verlangen) oder es vor der Öffentlichkeit geheim halten (Privataufführungen). Das Gesetz gegen Diebstahl verhindert, dass jemand anderes das Theater besetzt oder Gegenstände klaut (zumindest theoretisch , Diebstahl ist ja prinzipiell dennoch möglich). Das Urheberrecht verhindert, dass jemand anderes das Theaterstück unter seinen Namen veröffentlicht (zumindest theoretisch, Plagiate sind ja prinzipiell dennoch möglich).
    Das Urheberrecht knechtet also wirklich niemanden – es sei denn, das Recht auf Eigentum knechtet auch. Daher sage ich ja: Wer gegen das Urheberrecht ist, muss begründen, warum diese Gleichberechtiugung falsch ist. Und das hast du noch immer mit keinem Federstreich getan.

    Und im Übrigen: Der Theaterbesitzer kann sein Theater behalten und beliebig lange weitervererben (zumindest solange die Erben die Erbschaftssteuern zahlen). Der Theaterstückschreiber kann dies nicht; ganz gleichberechtigt sind die beiden eben doch nciht – Dies ist meines Wissens der einzige Unterschied zwischen materiellen und geistigen Schöpfungen.

  • Das aktuelle Heft ist für unsereiner Heft 4/2012. Da ist auf Seite 61 kein Artikel sondern Abonnentenwerbung. Ich kann also nur ins Inhaltsverzeichnis schauen und gehe mal davon aus, dass es dir um den Artikel in der Sammler-Rubrik geht „Selbst ist der Spieler: Nachbauten“.

    Nachbauten für den Eigenbedarf, auch als Geschenk für einen Bekannten finde ich absolut ok – sofern damit kein Geld verdient wird und – mit Einschränkungen (s.u.) – sofern der Nachbau nicht veröffentlicht wird. Dann ist das auch vom Urheberrecht gedeckt. Ich habe selbst schon mal kostenlos die Spielplan-Grafik eines vergriffenen Spieles von mir verschickt, damit sich jemand das Spiel nachbauen konnte.

    Ich denke, es gibt für private Nachbauten im Wesentlichen folgende Gründe:

    1. Jemand ist zu arm, um sich das Spiel zu kaufen und nimmt dafür mehr doer weniger starke Materialmängel in Kauf.
    2. Jemand will ein besonders schönes oder individuelles Spiel gestalten und scheut weder Kosten noch Mühe.
    3. Jemand will testen, ob ihm das Spiel gefällt.
    4. Das Spiel ist vergriffen.

    Dass jemand preiswerter ein Spiel gleicher Qualität herstellt, ist bei Spielen ziemlich ausgeschlossen. Aber auch dann wäre es als Privatkopie ok.

    Auf http://boardgamegeek.com/boardgame/1237/autoscooter gibt es eine Reihe von Bild-Veröffentlichungen nachgebauter Autoscooter-Spiele, die meiner Meinung nach – zumindest gemäß deutscher bzw. kontinentaleuropäischer Rechtslage – Urheberrechtsverletzungen darstellen, auf die ich als Bestohlener aber stolz bin. Manche Nachbauer haben gefragt, ob sie die Bilder ihrer Nachbauten ins Netz stellen dürfen, andere nicht.

    Als Urheber möchte ich natürlich gefragt werden, ob der Nachbauer die Bearbeitung meines Werkes veröffentlichen darf. Aber angesichts der wirklich schönen Spiele toleriere ich soetwas speziell auf boardgamegeek bis auf weiteres, auch ohne gefragt zu werden. Dabei hätte ich u.U. schon kommerzielle Gründe gehabt, diese optische Konkurrenz, die mein auch sehr schönes Original in den Schatten stellt, zu verbieten. ;)

    Problematischer finde ich es, wenn unautorisierte Regelvarianten mit Copyright-Vermerk des Bearbeiters veröffentlicht werden. Dieses meist unbedarfte nicht-böswillige Erschleichen von Co-Autorenschaft kann den Autoren an der Weiterentwicklung seines Spiels hindern. Zudem verfälscht es das Original.

    Da habe ich schon mal was untersagt. Es ist allerdings immer etwas zwiespältig, weil man damit einerseits Fans vor den Kopf stößt, andererseits durch ein Zulassen der Veröffentlichung Bearbeitungsrechte verlieren würde. Da ist es in der Praxis manchmal sogar besser, gar nicht davon zu wissen (was ich in der Theorie aber strikt ablehne). :)

    Die Spielbox-Rubrik ‚besser spielen‘ befindet sich da im Graubereich zwischen praktischer Kritik (z.B. konkreten Vorschlag, um Startspielervorteil auszugleichen) und der umfangreicheren Bearbeitung eines Spiels. Deren Veröffentlichung bedarf meiner Meinung nach der Erlaubnis des Autors.

    In der Praxis dürfte die spielbox aufgrund der konstruktiven Intentionen der besser-spielen-Autoren und der damit verbundenden kostenlosen Werbung keine Probleme bekommen. Aber theoretisch kann es im Einzelfall problematisch sein (was meiner Meinung nach vom Ausmaß der Bearbeitung abhängt).

    Ich hatte mir mal eine Keltis-Variante ausgedacht und bin beim Chefredakteur auf Unverständnis gestoßen, weil ich den Autor um Erlaubnis fragen wollte. Die Erlaubnis hatte ich aus für mich nachvollziehbaren Gründen – Reiner arbeitete selbst an Keltis-Varianten – nicht bekommen. Mit seinem Nein hatte ich dann auch kein Problem.

    Bevor ich mir solch detaillierte Gedanken dazu gemacht hatte, hatte ich selber mal eine Variation von Spielelementen ins Netz gestellt. Habe ich dann später wieder gelöscht, als mir bewusst wurde, dass es sich genau genommen um eine Urheberrechtsverletzung handelte.

    Moralisch gesehen würde ich solche Verstöße von seiten der Fans nicht hoch hängen, aber manchmal sind damit eben nachteilige Konsequenzen verbunden.

  • 1 % mögen Inspiration sein und 99 % Transpiration, aber du brauchst dieses eine Prozent, denn dieses eine Prozent macht den Unterschied, deshalb muss man den auch vergüten. Das Handwerksgerede ist für mich eine Verniedlichung des Künstlers, der Künstler ist nämlich mehr als Handwerker, es ist ein Entdecker neue künstlerischer Landschaften. Er testet aus, was geht. Alles andere gerät leicht in Kitschverdacht .
    Ich habe keine Probleme, den Künstler auch als Geschäftsmann zu sehen. Ich finde das nicht als verwerflich. Das muss ja auch nicht bedeuten, dass man sich verbiegt. Viel mehr ist es doch so, dass manchmal die Sachen erfolgreich werden, bei denen niemand damit gerechnet hat.

    Das Urheberrecht wollen die abschaffen, die es gar nicht brauchen,

  • Ich habe jetzt keine Lust, ganz in das Thema Urheberrecht einzusteigen, das habe ich ja schon im Spielboxforum gemacht und es macht mich innerlich rasend.

    Christian, es muss keine Gegenposition zu den Piraten geben, weil die gar keine ernsthafte Position haben. Bisher veröffentlichte „offizielle“ Statements sind so halbgar und am Thema vorbei, dass es nicht nur einem Juristen (ne, bin keiner) grausen muss. Die wissen in ganzer Breite schlicht nicht, wovon sie eigentlich reden. Doch: Kostenlos für alle. Da muss man nichts gegen stellen. Ach ja, und Bezahlung der Künstler durch Downloads. Es lebe das Brettspiel!

    Wohl aber muss man das Urheberrecht meiner Meinung nach auf das SCHÄRFSTE verteidigen. Denn das ist das, was Kunst, Kultur und Schrift am Leben erhält. Ausgestaltungsfragen wie Buy-out-Verträge usw. sind natürlich zu diskutieren und auch Piratenpositionen (wenn es mal eine echte gäbe) muss man erwidern. Aber doch nicht auf Kosten einer Position! Wer sich an einem solchen Punkt gesprächsbereit zeigt, weicht seine Position und damit hierbei auch seinen Vorteil auf.

    Ich hätte mir gewünscht, dass die SAZ ein klares Signal aussendet: So nicht! Gerade haben sich die Autoren überhaupt mal Rechte erkämpoft und dann das. Warum nicht: Das Urheberrecht darf nicht aufgeweicht werden. Fertig. Mit dem Zuatz, dass die SAZ selbstverständlich bereit ist, ihre Position in die gesellschaftliche Diskussion einzubringen und mit denen anderer Betroffener und Aktivisten auszutauschen. Am Ende kommt eh immer etwas anderes raus, als man hatte UND als man geplant hatte.

    Aber vorab schonmal signalisieren, dass man über Einzelheiten ja reden könne … Das trifft mich als Betroffenen echt hart. Okay, ich sitze als freier Journalist in einem anderen, vielleicht noch komplexeren und umsritteren Lager, aber letztlich sollten wir Seite an Seite stehen. Und die SAZ hat hier in meinen Augen eine Flanke völlig unnötig und ungefragt geöffnet. Das war „dumm“.

    Und so witzig die Theater- und Passierscheinsachen gemeint sein könnten: Geht am Thema dann doch vorbei. Peer hat in 55 das alels schön dargestellt. Würde ich jetzt hier wiederholen, aber ist ja schon geschrieben. Und nur, weil etwas schwer einzufodern ist, darf man es nicht abschaffen. Die Welt ist eben nicht voller Herzen, sondern voller Hirnis, die dir hinter deinem Rücken den Lohn, die Anerkennung und letztlich deinen Namen mit dein Schaffen einfach stehlen. Und daher muss es ein starkes Urheberrecht geben.

    Christian: Keine Ahnung, aber bei so wenig Anwesenden ist das überhaupt eine Versammlung, die beschlussfähig ist? Ich weiß es wirklich nicht.

  • Ich verspreche, dass ich mir von der nächsten Ausschüttung der VG Wort eine neue Tastatur kaufe, die hier verschluckt manchmal Buchstaben (und die Finger machen den Rest) … Ohne das aktuelle Urheberrecht wäre vielleicht auch das nicht mehr so ;-)

  • Michael: Das Urheberrecht wird nicht dadurch aufgeweicht, dass evtl. eine moderate Verkürzung der Schutzfrist zur Diskussion steht. Wer die aktuelle Praxis im gesamten Medienbereich ansieht, weiß dass da ganz andere Aufweichungstendenzen die Rechte der Urheber bedrohen. Selbstverständlich tritt die SAZ für eine Stärkung der Position der Urheber – und in unserem Falle der Spieleauotoren – ein. Das geht auch aus dem genannten Papier und anderen Stellungnahmen klar hervor.

    Im Übrigen werden solche Beschlüsse Wochen vor den Mitgliederversammlungen allen Mitgliedern vorgelegt. Es hat also jeder die Möglichkeit, sich – anwesend oder nicht – in die Diskussion einzubringen. Bei dieser MV waren tatsächlich leider relativ wenige Mitglieder anwesend – beschlussfähig war sie trotzdem.

  • Mal abgesehen davon, dass gemäß dem Papier nicht „evtl. eine moderate Verkürzung der Schutzfrist zur Diskussion steht“, sondern eine „angemessene Verkürzung“ der Schutzfrist bejaht wird, stellte auch diese so kunstvoll verschnörkelte Formulierung „evtl. eine moderate Verkürzung der Schutzfrist zur Diskussion“ keinesfalls ein Eintreten für eine Stärkung der Urheberrechte dar. Das ist doch wohl ein Witz!

    Dass du und die SAZ das als Position zur Stärkung des Urheberrechts verkaufen wollt, macht deutlich, in welchem Zustand sich diese „Interessenvertretung der Spieleautoren“ befindet. Die SAZ ist bspw. nicht im Stande bzw. nicht willens zu sagen, dass die Verkürzung der Schutzfrist eine weitere Schlechterstellung gegenüber Erben materieller Güter bedeutet.

    Darüberhinaus ist deine Aussage „warum noch Erben der 2. Generation davon profitieren sollen, ist mir auch nicht klar.“ verbunden mit deinem Vorschlag, die Schutzfrist auf „vielleicht 50 Jahre“ zu senken, ein klarer Angriff auf die Schutzfrist.

    Wenn sich die SAZ das als Position zur Stärkung des Urheberrechts verkaufen lässt, ist das eine Peinlichkeit mehr. Was kommt als nächstes? Geht’s noch tiefer?

  • Christian, ihr habt 5 Punkte veröffentlicht. Abgesehen davon, dass ich die Beschränkung auf die Spielregel in Punkt 5 losgelöst vom Spieldesign in der Handhabung für andere Autoren und in der Wirkung nach außen für schwierig halte, habt ihr drei Punkte, die für euch wichtig sind, aber eigentlich mehr oder weniger am Thema vorbeigehen. Urheberrecht ist nicht Vertragsrecht. Man kann zwar einiges gesetzlich regeln, aber Laufzeiten und Beteiligungen an weiteren Einnahmequellen sind zunächst einmal Sache von vertraglichen Vereinbarungen.

    Der einzige Punkt, der neben Punkt 5 wirklich das Thema berührt, ist eben Punkt 1 und da wiederhole ich: „Und die SAZ hat hier in meinen Augen eine Flanke völlig unnötig und ungefragt geöffnet. Das war “dumm”.“ Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, warum du diesen Punkt als Stärkung des Urheberrechts verkaufen willst. Bitte erklär mir das. Worin siehst du eine Stärkung, wenn die SAZ in einer öffentlichen Stellungnahme eine Beschränkung der aktuellen Laufzeit als diskutabel bezeichnet? Das ist nichts anderes als das Angebot, man könne ja mal darüber reden, etwas zu verschlechtern (zu verkürzen). Es gibt KEINE andere Interpretationsmöglichkeit.

  • Widerspruch: Urheberrecht hat sehr wohl Einfluss auf das Vertragsrecht. Recht muss nur klar formuliert sein. Nicht umsonst fordert auch der Deutsche Journalistenverband DJV in einer Stellungahme: „Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat den Gesetzgeber aufgefordert, das Urhebervertragsrecht weiter zu entwickeln. Ziel müsse sein, die strukturelle Unterlegenheit der Urheber in Vertragsverhandlungen mit Verwertern zu überwinden und ihren Anspruch auf angemessene Vergütung zu sichern.“

    Insofern berühren alle fünf Punkrte das Thema. Und das gerade die vielfältigen Versuche, das Urheberecht auszuhöhlen und die Interessen der Urheben auch im Spielebereich aktuell sind, zeigt die aktuelle Praxis einiger Verlage (siehe SAZ-Website und dem Vernehmen nach die neue Spielbox, deren Inhalt ich allerdings noch nicht kenne). Mag ja sein, dass Punkt 1 in der SAZ-Erklärung etwas unglücklich und verkürzt ausgedrückt war, das hatte ich oben schon versucht klarzustellen. Die Intention war eine andere.

    Mir persönlich ist die Stärkung der Positionen der lebenden Urheber wichtiger als eine relativ lange Vererbung. Der Unterschied zur Vererbung materieller Güter ist nämlich, dass keiner von der Nutzung ausgeschlossen ist. In einem Haus habe ich Hausrecht – und das finden alle normal. Würde ein Erbe die Nutzung von Urheberrechten verhindern, würden sich alle aufregen.

  • Im Urheberrechtsgesetz sind viele Dinge zur Vertragsgestaltung festgelegt, jeweils mit dem Hinweis, das für den Urheber nachteilige Vereinbarungen rechtsunwirksam sind. Insofern kann man da schon sinnvoll fordern, etwas ins Gesetz aufzunehmen. Allerdings muss die Gesetzesformulierung in den meisten Fällen allgemein bleiben, nämlich dort, wo die konkreten umstände einfach zu unterschiedlich sein können. Beispiel: das Recht auf ‚angemessene Vergütung‘.

    Zu Punkt 2 der „richtungsweisenden“ Resolution:
    Sowas wie eine ‚angemessene Laufzeit‘ kann man schon ins Gesetz schreiben, allerdings konkreter geht es nicht. Und ein Rückrufrecht für den Fall, dass der Verlag das Nutzungsrecht ungenügend ausübt, gibt es bereits (§ 41Urhg).
    Was genau wird also unter Punkt 2 konkret von wem gefordert?
    Der Punkt ist heiße Luft. Schön dass wir mal ein paar Stichworte in die Luft geworfen haben. Was wir wollen, wissen wir nicht.

    Zu Punkt 3 eine angemessene Beteiligung bei digitalen Verwertung ist auch bereits Rechtslage. Die Konkretisierung, es müssten Verwertungsformen entwickelt werden, die für alle Beteiligten Rechtssicherheit schaffen, beschreibt das Problem treffend. Aber wer ist der Ansprechpartner dieser Forderung? Zunächst einmal sollte es die SAZ selbst sein.

    Zu Punkt 4 Total-Buy-Out-Verträge sind bereits rechtswidrig. (Das die SAZ an DIESEM Zustand nichts zum Nachteil der Urheber ändern will, scheint mir angesichts Punkt 1 hier der eigentliche Inhalt zu sein.)

    Zu Punkt 5: Der Gedanke ist gut. Aber ‚Spiel‘ lässt sich nicht wie ‚Film‘ ins Urheberrecht aufnehmen, weil ‚Spiel‘ nicht notwendigerweise an körperliches Material gebunden ist. Wenn menschen irgendwas spielen ist das noch kein urheberrechtsfähiges Werk, weil das Spiel unkonkret und flüchtig sein kann. Auf das Regelwerk zu fokussieren ist da ausgesprochen sinnvoll. Jedoch ist das Regelwerk bereits als Schriftwerk urheberrechtlich geschützt. Dieser Schutz kann zusätzlich durch eine Konkretisierung in Form einer beispielhaften Aufzählung unterschiedlicher Arten von Schriftwerken, zu den auch aber nicht nur Spielregelwerke gehören, betont werden. Eine solche Forderung, ebenso wie die ausdrückliche Betonung, dass der Inhalt unabhängig von der Formulierung schutzwürdig sein kann, sollte sinnvollerweise gemeinsam mit Autoren anderer Schriftwerke gestellt werden. Insofern gehe ich konform mit dieser Forderung. Eine Sonderstellung für Spielregelwerke gegenüber Romanen etc. braucht es aber meiner Meinung nach nicht.

    Man kann aber auch jetzt schon auf die (u.a. 50 Jahre alte BGH-)Rechtssprechung hinweisen, die besagt, dass Spielregelwerke dem gedanklichen Inhalt nach auch unabhängig von der konkreten Formulierung schutzfähig sein können.
    http://www.spieleautorenseite.de/tsaziki/gerichtsurteile_urheberrecht_spiel.htm

    Wenn man Anerkennung fordert, statt auf die bestehende Anerkennung hinzuweisen, begibt man sich in eine unterwürfige Position, aus der man dann völlig unnötigerweise solch ‚Gegenpositionen‘ entwickelt, die eine Verbesserung gegenüber der gefühlten bestehenden Rechtlosigkeit erscheinen lassen. Aber von wem soll man da ernst genommen werden?

  • Christian Beiersdorf schreibt:
    |: Mir persönlich ist die Stärkung der Positionen der lebenden Urheber
    |: wichtiger als eine relativ lange Vererbung.

    relativ lange? 70 Jahre ist im Vergleich zur unendlichen Vererbbarkeit doch relativ kurz.

    |: Der Unterschied zur Vererbung materieller Güter ist nämlich, dass
    |: keiner von der Nutzung ausgeschlossen ist. In einem Haus habe ich
    |: Hausrecht – und das finden alle normal.

    Beim Urheberrecht geht es nicht um die Möglichkeit das Werk privat nutzen zu können, sondern es handelt sich um

    a) das Verwertungsrecht. Wenn alle das Werk nutzen können, können die Erben es nicht mehr verkaufen.

    Eine passende Analogie zum Haus wäre es, wenn das Haus vom Erben noch 70 Jahre lang genutzt werden könnte und es dann der Allgemeinheit (Staat, Kommune, gemeinnützige Organisation, …) übereignet würde.
    Oder im Fall der Vererbung einer Bäckerei: Wenn darin jeder, also nicht nur der Erbe, seine Brötchen selbst backen und verkaufen könnte.

    Da würde jeder ‚Kommunismus‘ schreiben, beim Urheberrecht soll das, was für materielle Güter endlos gilt, deinem Wunsch nach noch weiter verkürzt werden.

    b) Das Urheberpersönlichkeitsrecht: Jeder soll das Werk noch zu Lebzeiten des Erben verunstalten und zweckentfremden dürfen? Soll dann auch jeder seine Graffiti an dein geerbtes Haus sprühen dürfen?

    |: Würde ein Erbe die Nutzung von Urheberrechten verhindern,
    |: würden sich alle aufregen.

    Zu Lebzeiten kann der Urheber die Nutzung versagen. Danach hat der Erbe das Recht. Warum sollte dem Erben verwehrt sein, das Urheberrecht auszuüben, während der Hauserbe auf sein Hausrecht pochen kann?

    Du schätzt das Urheberrecht sehr gering. Durch die damit verbundene öffentliche Abwertung des Urheberrechts verschlechterst du die Position von Urhebern generell.

  • Mmh, das Einzige was in meinen Augen ein Argument sein könnte, ist dass materielle Güter absolut übertragbar sind (Ich kann jedem meine Bäckerei überschreiben), geistige Güter aber nach deutschem Recht nicht: Ich kann niemanden meine Urheberschaft freiwillig überlassen (Ist es das was du mit „Hausrecht“ meinst?) Eventuell könnte man da irgendwo eine Verbindung zwischen „Schutzfrist verkürzen“ und „unendlich lang vererben“ ziehen, wenn ich ich auch nicht weiß welche. Zumindest wäre da irgendwie ein moralisches Argument konstruierbar. Vielleicht.
    (Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Ich bin klar gegen Verkürzung von Schutzfristen -s.o – und auch gegen das Überlassen der Urgeberschaft, da das die Position von Urhebern schwächt. Ich versuche nur ein Argument der Gegenseite zu verstehen)

  • ad 2: Viele Verträge – gerade bei großen Verwertern – laufen ohne bestimmtes Enddatum. Eine Beschränkung auf eine bestimmte Laufzeit würde die Position von Urhebern stärken, auch wenn das bei Spielen nur sehr begrenzt relevant ist.

    ad 3: Die „angemessene“ Vergütung ist ein schönes Wort. Die Praxis zeigt allerdings gewaltige Unterschiede – je nach dem, ob die Verwertung von einem Unternehmen im Konzern, von einem Dritten in Unterlizenz oder ob die Lizenz direkt an einen digitalen Verwerter vergeben wird.

    ad 4: Schön wärs. Der BGH hat dieses Jahr die grundsätzliche Zulässigkeit im Rahmen der Vertragsfreiheit bejaht: Urteil vom 31. Mai 2012 – I ZR 73/10 – Honorarbedingungen freie Journalisten.

  • zu 2:
    Es ist bei Spielen vor allem dann relevant, wenn der Autor kündigen will. Es gibt feste durch das Urheberrechtsgesetz festgelegte Kündigungsgründe. Welche Fristen sollen darüberhinaus gelten? Dazu schweigt sich die SAZ aus? (2 Jahre, wie aus Piratenkreisen gefordert, 10 Jahre, 30 Jahre, …?) Wie lange ist ein Spiel üblicherweise am Markt? Warum sollte ein Autor einen vertrag kündigen wollen, wenn das Spiel längere Zeit am Markt ist?

    Du hast verdammt Recht: bei Spielen ist das nur begrenzt relevant. Wie passt das allerdings zu deiner obigen Aussage (Beitrag Nr.19): „Wichtiger erscheint mir allerdings, Fristen für die Laufzeit von Verwertungsrechten einzuführen. Dies würde die Position der Urheber stärken und auch Total-Buy-Out-Verträge verhindern. “

    Wenn Punkt 2 nicht so wichtig ist, aber wichtiger als Punkt 1, was ist an dem Papier denn überhaupt relevant?

    zu 3: Was angemessen ist, dazu gibt das urheberrecht einige ganz gute Hinweise, aber natürlich kann man in einem Gesetz nicht den konkreten Einzelfall klären. http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__32.html

    zu4: das ist falsch. Ein Total-Buy-Out, wie in eurem Papier definiert hat das BGH gerade nicht bejaht. Als Gegenposition zum Total-Buy-Out habt ihr ja gerade formuliert, dass es immer einen befristeten Zeitrahmen und/oder eine Erfolgskomponente geben muss. Das BGH hat die Rechteübertragung zu einem Festpreis (Buy-Out) eben unter Hinweis auf das Recht auf Nachschlag gemäß §32 bejaht:
    „Der BGH betonte, dies bedeute jedoch nicht, dass undifferenzierte Vergütungsregeln rechtlich unbedenklich sind, bei denen mit dem vereinbarten Honorar sämtliche weitergehenden Nutzungen abgegolten sind. Denn eine solche pauschale Vergütung werde sich häufig nicht als angemessen erweisen und daher zu einer nachträglichen Vertragsanpassung nach § 32 Abs. 1 Satz 3 UrhG führen müssen.“ http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/axel-springer-verlag-honorar-freie-journalisten-allgemeine-geschaeftsbedingungen-agb-klausel/

    Das heißt: Ist der Pauschalbetrag relativ zu hoch angesetzt, darf der Autor das Geld behalten, ist er zu niedrig, hat er prinzipiell Recht auf Nachschlag. Allerdings auch das Problem der Durchsetzung. Er hat aber in jedem Fall das Recht über jede Verwendung informiert zu werden.

    Bei bestimmten Werken halte ich einen Pauschalbetrag durchaus angemessen, z.B. bei Komparsenjobs. Hier geht es um journalistische Texte, die oftmals im Paket mit anderen zweitveröffentlicht werden, so dass es ein großer bürokratischer Aufwand wäre, für jedes Medium jeden Text neu zu verhandeln. Gegen einen erhöhten Pauschal-Betrag und natürlich die Informationen des Autors über jede Verwendung sehe ich da prinzipiell nichts einzuwenden. Es ist eine Frage der konkreten Bedingungen. Aber ein echter Total(!)-Buy-Out wie in eurem Papier genannt wäre hierzulande rechtswidrig..

  • Günter Cornett schreibt:
    relativ lange? 70 Jahre ist im Vergleich zur unendlichen Vererbbarkeit
    doch relativ kurz.

    70 Jahre nach dem Tod seinen Erben noch Einkommen zu liefern finde ich schon wirklich lange. Erben von Arbeitnehmern können in der Regel bestenfalls noch am Ende des laufeneden Monats eine einmalig Gehaltsauszahlung erhoffen. Dass das Urheberrecht nicht sofort mit dem Tod verfällt macht durchaus Sinn, um die Nachkommen abzusicheren. Aber anzunehmen, dass jemand (auch wenn er vielleicht überraschend früh gestorben ist), noch 70 Jahre lang seine Familie ernährt hätte, ist schon sehr großzügig.
    Da kann ich sehr gut erstehen, dass die SAZ in diesesm Bereich Verhandlungsspielraum sieht, anstatt eine Diskussion kategorisch auszuschließen.

    Zudem solltes du vielleicht über die Konsequenez des bis zur Unendlichkeit andauerenden Urheberrechts, mit dem du die 70 Jahre vergleichst. Bei allen Künstlern, die einen Beitrag zur Kultur leisten – und dazu zähle ich selbstverständlich auch Spieleautoren – ist es unabdinglich, dass ihr Werk nach einer bestimmten Zeit zum Allgemeingut wird. Sollten man wirklich die Zustimmung der Erben von Hayden und Hoffmann von Fallersleben benötigen müssen, um die Deutsche Nationalhymne spielen zu dürfen.
    Und wäre es nicht ein großer Verlust, wenn Goethes Erben keiner Aufführungen seiner Stücke mehr zuließen.
    Ein unendliches Urheberrecht ist absurd, und die genauer Jahreszahl aus meiner Sicht durchaus verhandelbar. Ich will hier bewusst keine Zahl nennen, denn ich traue mir nicht zu zu beurteilen, wie viel „Überbrückungszeit“ einer Familie gerwährt werden sollte, um den finanzeillen Ausfall kompensieren zu können, 70 Jahre scheinen mir da aber schon sehr auskömmlich zu sein.

  • Hallo Markus,
    die Unendlichkeit gilt aber bei materiellen Gütern. Ist sie dir da nicht zu lang? Im übrigen sehe ich auch Gründe für eine Befristung. Unendlich lange Schutzfristen fordert hier auch niemand.

    Aber wenn nur die Versorgung der unmittelbaren Nachkommen als Argument für eine Verkürzung angeführt wird, warum gilt das nicht generell: Das Erbrecht auf X Jahre begrenzen um das Erbe dann zu 100% der Allgemeinheit zuzuführen? Dann haben alle was davon.

    Wie oben schon mehrfach erwähnt: Es geht eben nicht nur um die materielle Versorgung der Erben, sondern auch das (von den Verfassern des SAZ-Papiers ignorierte) Urheberpersönlichkeitsrecht und um eine Gleichstellung mit Künstlern und Handwerkern, Kaufleuten, etc. mit allen, die sich aufgrund ihres Berufes etwas aufbauen, was sie ohne Einschränkung weitervererben können.

    Ich bin konkret dafür, dass Erben sowohl materieller als auch geistiger Güter ein ausschließliches Recht von ca. 100 Jahren bekommen, das Eigentum zu verwalten, zu nutzen und substanzerhaltend zu verwerten, es dann aber der Allgemeinheit zufällt (bei materiellem Eigentum: Staat, Kommune, gemeinnützige Organisationen, bei geistigem Eigentum: völlige Freigabe… – jo, es gibt Unterschiede zwischen geistigem und materiellem Eigentum).

    Aber mal ehrlich:
    Wenn ein Staat ne Hymne braucht, kann sie dann nicht eine bei einem Komponisten in Auftrag geben und dafür zahlen? Es ist ja ok, wenn der Staat auf urheberrechtsfreies Material zurückgreift, aber eine Katastrphe wäre es sicherlich nicht, wenn man die Erben Haydns fragen müsste oder ein Vertrag mit dem Urheber die Erben auf Dauer binden würde (bei angemessenem Entgelt natürlich).

    Schlimmer dagegen ist der tatsächliche Zustand: Warum soll die katholische Kirche nicht endlich mal ihre zusammengeräuberten Reichtümer den Menschen zur Verfügung stellen? Fände ich wichtiger, als wenn Deutschland sich eine andere Nationalhymmne suchen müsste.

  • Noch zur Ergänzung: Wie bereits geschrieben hindert ein Urheberrecht nichts daran, Kulturgut zu werden. Siehe „Happy Birthday“ – immer noch urheberrechtlich geschützt, was aber nur Konsequenzen für gewerbliche Nutzung hat.
    Ansonsten: Siehe Kommentar 55 unten: Das St. Martins Theater ist meines Wissens seit Gründung 1913 in dem Besitz einer Familie und kann theoretisch beliebig lange den Erben als Einkommen dienen. Das STück „The Mousetrap“ von Agatha Christie läuft dort seit den 50er Jahren und es spricht nichts dagegen dass es das Stück ist, dass der Familie der Besitzern beliebig lange Geld bringt – Agatha Christies Erben haben da aber nicht mehr lange was von. Das ist schon komisch…
    (Und ein deutsches Beispiel: Hagenbeck (Hamburger Zoo) ist seit 1863 im Besitz der Hagenbeck-Familie)

  • Was das Erbrecht angeht, bin ich im Grundsatz durchaus auf Günters Seite. Ich würde allerdings eher bei der Erbschaftsteuer ansetzen. Doch wird es dann schwierig. Sachwerte wie Häuser, Firmen und Kapitalvermögen kann man klar bewerten, Bei geistigem Eigentum wird es da schon schwieriger mit der Gleichsetzung.

  • Wenn man das Erbe nur auf Zeit und nicht als dauerhaftes Eigentum bekommt, braucht es keine Erbschaftsteuern. Es geht ja letztlich zu 100% an den Staat etc. Eine Besteuerung kann im Rahmen der Einkommensteuer erfolgen, wenn man aus dem Erbe Nutzen zieht, egal ob es sich um materielles oder geistiges Gut handelt. Aber wir wollten ja nicht über Erbrecht diskutieren. ;)

    Hast du womöglich Beitrag Nr.71 überlesen?
    Wenn Punkt 1 der Resolution nicht so wichtig ist wie der ebenfalls für Spiele nur ’sehr begrenzt relevante‘ Punkt 2 (deine Äußerung Beitrag 70), frage ich mich: wie sollen die Verwertungsformen unter 3 konkret aussehen, und was ist für die SAZ bzw. für dich wirklich urheberrechtlich relevant?