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Plagiatswatch: [_Blänk]

Wenn man über Plagiate liest, stellt sich gerne das Gefühl ein, dass Plagiate etwas sind, womit andere Länder Probleme haben: Sei es die russische Version eines Fatal Frame – Spieles oder Zvezdas  Hey thats my fish, oder die Argentinische Version von Eiertanz, von zahlreichen chinesischen Raubkopien ganz zu schweigen. In Essen konnte man dann ein waschechtes Plagiat eines deutschen Verlages bewundern: In Halle 7 wurde [_Blänk] vorgestellt (im Folgenden nur Blänk genannt). Ich habs gesehen, aber es erst einmal nur als Partyspiel abgetan. Dann kam der Hinweis über die Kontroverse bei Amazon und ich habe mich näher mit dem Fall befasst und werde hier versuchen ein paar Fragen zu klären, allen voran natürlich: Ist Blänk tatsächlich ein Plagiat?

Zunächst einmal über Blänk: Das Spielprinzip ist identisch mit dem von Cards against Humanity: Es wird eine Frage vorgelesen und alle spielen eine Antwortskarte aus der Hand. Der Vorleser sucht sich die witzigste aus. Nun ist das Spielprinzip ja nicht so wahnsinnig neu (dazu weiter unten mehr), was aber Blänk auszeichnet (wenn man das so nennen will), ist dass nicht nur das Spielprinzip übernommen wurde, sondern auch das Design absolut gleich ist und sogar die Fragen praktisch 1:1 übernommen wurden. Bei einigen Fragen wurden amerikanische Personen durch deutsche ersetzt und ähnliches, viele Fragen sind aber identisch. Davon kann sich jeder selbst überzeugen: Beide Seiten (hier und hier) bieten „ihr“ Spiel zum Download an.

Die Macher von Blänk haben also gar nicht erst versucht, die Eltenschaft von Cards against Humanity zu verstecken – daher war ich tatsächlich erst einmal unsicher, ob es sich nicht vielleicht doch um eine lizensierte Version handeln könnte. Daher habe ich einfach bei Max Templinnachgefragt. Seine Antwort:

“ It [Blänk] is, in our opinion, clearly a unlicensed translation of Cards Against Humanity and therefore a violation of our copyright.(…)  We are currently pursuing a number of options to get them to stop making illegally translated versions of our game“

Jupp, keine Lizenzausgabe. Im Prinzip dasselbe wie bei den oben erwähnten Plagiaten: Einen Rechtsstreit im Ausland (in diesem Fall Deutschland) zu führen ist für einen Verlag nicht so einfach, aber die Macher von Cards against Humanity scheinen einen solchen zu planen.

Die Macher von Blänk habe ich nicht per Email erreicht. In der kommenden Fairplay kommen sie aber in dem Artikel von Kathrin Nos zu Wort und meinen, das sie eigentlich wissen, dass das Übernehmen von anderen Werken rechtlich problematisch ist. Im konkreten Fall haben sie dennoch glatt abgekupfert, ohne Rechteinhaber zu nennen geschweige denn zu beteiligen. Als Rechtfertigung dient wohl lediglich das Argument was auch bei Amazon auftaucht: Der Zweck heiligt die Mittel. Will sagen: Es gab keine Deutsche Version (zumindest keine physische – Deutsche Karten gibt es auf der Originalseite zum Download), also haben wir eine selbst gemacht. Und es ist ja schon toll, dass es das tolle Spiel endlich auf deutsch gibt, wen interessieren denn da noch Rechte? Das kann nur ein Spielverderber sein!  Diese Argumentation ist natürlich zumindest kurzsichtig, denn ein Plagiat am Markt verhindert auch immer eine offizielle Ausgabe, die dann ja in Konkurenz stehen muss. (Auch auffällig ist, dass Neun der Zwölf 5-Sterne-Rezensenten beim Schreiben dieser Zeilen kein einziges anderes Produkt rezensiert haben).

Damit ist der Fall von der rechtlichen Warte aus klar: Alles wurde übernommen, keine Eigenleistung erbracht, die über das bloße Übersetzen hinausgeht. Also wurde das Urheberrecht klar verletzt. Da muss nicht diskutiert werden. Die einzige Frage, die ich noch diskutieren möchte, ist der Zusammenhang zwischen dem Original und Apples to Apples.

1999 erschien Apples to Apples. Hier deckt der Vorleser eine Karte auf und die Mitspieler spielen eine Adjektiv-Karte, die möglichst gut passt. Der Vorleser sucht sich die passenste aus und so gibt es einen Punkt. Das Grundprinzip „Zufallskarten auswählen/kombinieren und was lustiges machen“ findet man mittlerweile in vielen Spielen: In Attribut spielen die Spieler ebenfalls Karten, aber dort ist die Wertung komplett anders, weil jeder für sich punktet. Bei Wie ich die Welt sehe (2007) werden Lückentexte mit Karten gefüllt und der Vorleser muss aufpassen, dass er keine Zufallskarte als „beste“ Karte auswählt. In Why did the chicken…? (2004)versuchen die Spieler einen Zufälligen Satz mit einer Pointe zu beenden und der Vorlser wählt seinen Favoriten (wie bei Appples to Apples). In Big Idea (2000) werden Adjektive und Nomen zu Erfindungen zusammengesetzt, die den Mitspielern schmackhaft gemacht werden müssen. Bei X-Machine (2002) werden zufällige Probleme mit den Handkarten der Spieler gelöst, die dazu noch erklären müssen, wieso der Flaschenöffner gut zum Laserpointer passt, ein Prinzip, dass wir auch in Cat & Chocolate (2010) wiederfinden. Und letztlich basiert alles ein wenig auf dem alten Soldatenspiel, bei dem zufällige Fragen mit zufälligen Antworten zusammengesetzt werden – hier gab es weder Einfluss noch einen Gewinner. Cards against Humanity selbst benutzt jetzt einen Lückentext (wie z.B. Wie ich die Welt sehe) und das Punktesystem aus Apples to Apples. Insgesamt ist die Schöpfungshöhe daher aus meiner Sicht sehr niedrig. Daher würde ein Spiel, dass ähnlich wie Cards against Humanity funktioniert, sich aber in Details und Design unterscheidet, keine Urheberrechtsverletzung darstellen – Bei Blänk wurde jedoch nicht nur der Mechanismus kopiert, sondern alles andere ebenfalls, so dass das Werk als ganzes bis auf die Sprache identisch ist. Ergo Plagiat oder kürzer: QED.

ciao

peer

P.S. eine neue Rezi ist auch online: Stille Post Extrem

Peer Sylvester
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37 Kommentare

  • Starkes Stück!
    Bei solch einem Spiel kommt es auch auf die Ausarbeitung an, auch wenn die Spielidee nicht sonderlich neu.

  • Wobei es auch in Deutschland heutzutage immernoch große Verlage gibt, die bestreiten, dass es überhaupt ein Urheberrecht auf Spiele gibt: http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/spielehersteller-schmidt-was-chinesen-mit-mensch-aergere-dich-nicht-zu-tun-haben/7498090-2.html

    Dass Spiele von Autoren entwickelt werden, scheint noch nicht zu Herrn Kaldenhoven (Schmidt Spiele) vorgedrungen zu sein. Er spricht davon, dass Verlage das Spielprinzip erfinden und diese nur durch einen Ehrenkodex geschützt seien. Gibt es eine bessere Einladung zum Plagiieren?

    Folgerichtig ist dann auch, dass die AutorInnen der Erfolgstitel des Schmid-Verlages, Qwirkle und Carcassonne, nicht genannt werden. Ja richtig gelesen, laut Tagesspiegel von heute http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/spielehersteller-schmidt-die-schlecker-pleite-hat-uns-kalt-erwischt/7498090.html ist Hans im Glück kein Verlag, dessen Spiele von Schmidt vertrieben werden, sondern eine Marke von Schmidt-Spiele. :(

    Für Schmidt-Spiele kann ich nur hoffen, dass es sich hierbei um Fehler der Interviewerin handelt und in dieserForm nicht von Axel Kaldenhoven autorisiert wurde. Bin gespannt, ob ich morgen eine Korrektur lese.

  • Die textstelle lautet:
    „Ein Spielprinzip kann man nicht schützen lassen. Aber es gibt einen Ehrenkodex: Wenn ein Verlag ein neues Prinzip erfunden hat, kopiert man das nicht. Man kann aber bestimmte Wortmarken oder Wort-Bild-Marken schützen lassen, wir haben das etwa bei „Mensch ärgere Dich nicht“ und „Kniffel“ getan. Aber das Spielprinzip an sich – man würfelt eine Sechs und darf aus dem Häuschen kommen – kann man nicht schützen lassen. Gleiches gilt für Halma, Schach, Backgammon oder Domino, diese Spiele darf jeder auf den Markt bringen, das ist Allgemeingut.“

    Es ist zunächst einmal die Rede davon, dass der Verlag das ‚Spielprinzip‘ erfunden habe – was nicht stimmt. Zudem bleibt unklar, ob er mit Spielprinzip den einzelnen Mechanismus meint (den er mit „man würfelt eine Sechs und darf aus dem Häuschen kommen“ anführt) oder das gesamte Regelwerk. Sache ist jedenfalls, dass das ‚Spielprinzip‘ nicht vom Verlag erfunden wurde, sondern uralt und daher gemeinfrei ist. Und das ist etwas ganz anderes als dem ‚Spielprinzip‘ die Schutzfähigkeit generell abzustreiten.

  • Ich bin auch sehr sensibel, was Plagiate anbelangt, und finde Blänk schon sehr dreist.

    Was Schmidtspiele betrifft, so lese ich nichts Verwerfliches raus. Ich denke auch, dass Schmidt, so wie die anderen großen Verlage, immer sehr korrekt gearbeitet hat. Dass sie MÄDN im Angebot haben, kann man ihnen ja nicht anlasten.

    „Jeder“ verwendet etwa heute die Kramerleiste, das ist wohl mit Spielprinzip gemeint. Das hat nichts mit dem Abkupfern eines ganzen Spiels zu tun.

    Johannes

  • Ich bezweifle keineswegs, dass Schmidt Spiele korrekt arbeitet. Im Gegenteil, seit Thorsten dort Redakteur ist, darf er nicht mehr als Spieleautor aktiv sein, um erst keine Interessenskonflikte aufkommen zu lassen. Das spricht für hohe Sensilbilität.

    Es geht mir schlicht darum, dass durch die – bestenfalls unklare – Antwort Spielen generell das Urheberrecht abgesprochen wird (und dass die Autoren der Schmidt-Erfolgstitel nicht genannt werden). Auf die Frage nach dem Schutz von Spielen (bzw. Spieletiteln) fehlt in der Antwort jeder Hinweis darauf, dass Spiele prinzipiell urheberrechtsfähige Werke sind.

    Auf die Frage nach dem urheberrechtlichen Schutz von Büchern wäre ‚man kann keine einzelne Wörter oder Buchstaben schützen‘ eine ebenso unbefriedigende Antwort. Denn ebenso wie ein Buch mehr ist als eine Auflistung einzelner Wörter, besteht ein Spiel eben nicht nur aus einzelnen nicht schützbaren Mechanismen.

    ‚Spiele lassen sich nicht schützen‘ ist die Botschaft. Und die ist nicht nur falsch sondern hat fatale Konsequenzen. Sie ist eine Ermunterung für Veröffentlichungen wie _Blänk.

  • Eine Ermunterung für Blänk wird es wohl nur sein, wenn man das durchgehen lässt. Ich denke, das wird’s wohl nicht sein …

    Wie Günter sagt, spricht das für Schmidt, wenn Thorsten Gimmler zurzeit nicht als Spieleautor tätig sein darf …

    Bei Schmidt stehen immer die Autoren auf der Schachtel … was hingegen bei einem Zeitungsinterview hängenbleibt, ist nicht unbedingt einem Verlag anzulasten …

    Um’s auf den Punkt zu bringen; Was MICH interessiert bzw. auf die Palme bringt ist BLÄNK!!

    Johannes

  • _Blänk ist meiner Meinung nach nicht einfach nur dreist, sondern auch Produkt einer gewissen weit verbreiteten naiven Unbekümmertheit: Es ist nicht so schlimm, tut ja niemanden weh, auf Spiele gibt es eh kein Urheberrecht …

    Da ist die Haltung großer Verlage umso wichtiger. Denn Fälle wie Hey! That’s my Fish! in Russland, Cartagena in der Ukraine, Chickendance in Argentinien häufen sich. Intern habe ich mit solchen Einstellungen, zu kämpfen, dass ‚Spielideen‘ juristisch nicht schützbar seien, allenfalls durch einen ‚Ehrenkodex‘.

  • Sagen wir mal so: Ich denke dass sich Hr. Kaldenhoven da durchaus unklar ausgedrückt hat (vielleicht ist da auch was beim Abdruck verloren gegangen) und dass ist sicherlich ungünstig, gerade weil dadruch der Eindruck entstehen kann, Spiele seien generell nicht geschützt. Das ist ungünstig, aber ich glaube nicht, dass die Aussage so geplant war. Wenn die beiden Blänk-Macher aber wohl (siehe Fairplay) durchaus wissen, dass das kopieren eines Spieles „nicht ganz unproblematisch“ ist, dann werden sie ihr Spiel wieder besseren Wissens auf den Markt geworfen haben. Es gibt ja auch keine Stellungsnahme (bei Amazon oder auf der Webseite) deswegen und das deutet schon stark darauf hin, dass sie wussten, was sie taten.

  • Ich kann da Günter Cornett nur zustimmen – auch seinem Kommentar unter dem Tagespiegel-Artikel. Wenn ein Verlagsmanager solche Äußerungen von sich gbt, muss er sich Kritik gefallen lassen. Und auch die Frage, von welchem „Ehren“-Kodex er dort bitte spricht. Den Vorschlag der SAZ, einen Kodex zu Urheberechtsfragen zu vereinbaren, hat er jedenfalls letztes Jahr in der Fachgruppe Spiel vehement abgelehnt.

  • Das ist aber in der Tat dann etwas sehr merkwürdig! Mit welcher Begründung denn?
    Vermutlich sind Spiel nur dann geschützt, wenn es Herrn Kaldenhoven betrifft. So viel zu „Der Zweck heiligt die Mittel“ :roll:

  • In diesem Fall „in dubio pro reo“ (hoffe ich jedenfalls mal). Er meinte, das würde in die Vertragshoheit der Verlage eingreifen und hatte vielleicht den Sinn und Zweck dieses Kodexes nicht ganz verstanden. Im Fall Kunterbunt ./. Dobble hatten wir ja sehr unliebsame Erfahrungen gemacht. Der Vorschlag der SAZ zu einem „Kodex zu Urheberrechtsfragen“ sollte ja nur zu Fairplay und gesitteter Kommunikation unter den Beteiligten bei Problemfällen führen. Und zwar möglichst ohne Beteiligung von Gerichten, die sich mit der Materie Spiel nur bedingt auskennen, um es mal vorsichtig zu formulieren.

  • Woher Axel Kaldenhoven das mit dem Ehrenkodex bloß hat?
    Vielleicht liest er aufmerksam die Pressemitteilungen der SAZ, worin es heisst:
    „… innerhalb der Branche – zumindest bei allen renommierten Verlagen – gilt es als unbestreitbar, dass Veröffentlichungen von Autorenspielen eine Einräumung von Nutzungsrechten durch den Spieleautor voraussetzen. Dieser Ehrenkodex sollte aber auch auf eine rechtliche Basis gestellt werden, um auch „Schwarzen Schafen“ die Möglichkeit zu nehmen, sich der geistigen
    Leistungen anderer zu bedienen.“
    http://www.spieleautorenzunft.de/pressemitteilungen.html?file=tl_files/files/pressemitteilungen/2008-07-08%20PM%20Das%20Spiel%20ist%20keine%20Gebrauchsanweisung.pdf

    Ich habe das damals schon kritisiert, da ich schon damals der Meinung war, dass es ein Urheberrecht auf Spielregelwerke gibt und dass sich nicht nur Verlagsmanager ob solcher Äußerungen kritisieren lassen müssen:
    http://www.spielbox.de/phorum4/read.php4?f=3&i=7894&t=7802&

    Leider erfolglos. Problematisch ist, dass weder unter Autoren (auch nicht in der SAZ) noch in Verlagen auch nur annähernd Klarheit darüber herrscht, ob und in inwiefern Spiele geschützt sind. Sowohl das Beispiel Kunterbunt, wo der Autor Urheberrecht an einem einzelnen Mechanismus einforderte, als auch das Gerichtsverfahren zu Heckmeck am Bratwurmeck u.a. (Knizia versus Humboldt) machen das deutlich.

    Warum sollte Schmidt Spiele sich da auf einen zusätzlichen Ehrenkodex (dann nicht unter Verlagen sondern zwischen Verlagen und Autoren) einlassen, der die Firma zwänge, sich womöglich auch mit den abstrusesten Vorwürfen irgendwelcher Querulanten ‚gesittet‘ auseinanderzusetzen? ;)

    Ich halte auf Einvernehmlichkeit abzielende Gesprächsversuche grundsätzlich für sinnvoll. Aber als von Plagiaten Betroffener möchte ich schon selbst entscheiden können, wann ich das Gespräch suche und wann ich andere Maßnahmen vorziehe.

    Imho braucht es eine breitere Diskussion darüber, was schützbar und was schützenswert ist, und wie man sich gegen dreiste Plagiate wehrt. ‚Ehrenhaftes Kuscheln‘ ist nicht immer angebracht.

  • Selbst bei dreisten Plagiaten, die bei dem Kodex-Vorschlag der SAZ kein Thema sind, helfen offenbar Gespräche manchmal eher, als gerichtliche Auseinandersetzungen. Da solle Günter Cornett eigentlich in seinem Fish-Fall ein Lied von singen können.

    Und wenn die SAZ sagt – siehe Zitat oben – „Dieser Ehrenkodex sollte aber auch auf eine rechtliche Basis gestellt werden, um auch ‚Schwarzen Schafen‘ die Möglichkeit zu nehmen, sich der geistigen Leistungen anderer zu bedienen.” …. dann heißt das doch nichts anderes, als dass die SAZ sich für ein klares Urheberrecht für Spiele bzw. deren sprachliches Spielregelwerk einsetzt.

  • Das Lied, das ich singen könnte, ist noch nicht geschrieben, und wie es aussieht, wird es das wohl auch nicht mehr.

    Die Aussage, dass der Ehrenkodex auf eine rechtliche Basis gestellt werden soll, impliziert eben, dass es gegenwärtig keine rechtliche Basis für ein Urheberrecht von Spielen gebe. Tatsächlich gilt das Urheberrecht in Deutschland generell für individuelle geistige Schöpfungen, also auch Spielen. Wenn man das auf die Ebene von ‚Ehrenkodex‘ runterziehen will, gibt man das Urheberrecht frei.

    Und das ist genau das Problem, dass ich momentan habe: Man ist bereit Geld dafür zu zahlen, dass ich das Urheberrecht zu den Fischen schicke, weil angeblich kein Rechtsverstoß vorliege. Zvezda besteht auf dem selbstverständlichen ‚Recht‘ solche Varianten von bestehenden Spielen zu machen, und ich soll diese Position im Rahmen einer Vereinbarung nicht einmal kritisieren dürfen. Daran wird eine Eingung wohl scheitern bzw. ist bereits gescheitert.

    Es ist eben ein wesentlich Unterschied, ob man sich dafür einsetzt, dass Spiele urheberrechtlich geschützt WERDEN oder die Position vertritt, dass Spiele als persönliche geistige Schöpfungen unter das bestehende Urheberrecht fallen.

  • Richtig ist in der Tat, dass es – bei ausreichender Schöpfungshöhe – ein Urheberrecht zumindest auf das schriftliche Regelwerk gibt. Dies will auch keiner auf einen Kodex reduzieren. Im Gegenteil: Für die Anerkennung dieses Rechts setzt sich die SAZ konseqent ein und bereitet gerade ein entsprechendes juristisches Gutachten vor, weil die Fachgruppe Spiel an diesem Punkt mauert. Das Problem ist allerdings, dass es Urteile gibt, die entweder einen sehr breiten Interpretationsspielraum lassen oder auch von Richtern stammen, die von der Materie offenbar keine Ahnung haben. Insofern kann ein Kodex zusätzlich helfen, Problemfälle, z.B. bei Parallelentwicklungen und ähnlichen Fällen, außergerichtlich zu lösen.

  • Ein klares Bekenntnis zum Urheberrecht sollte auch als solches formuliert werden und von allen Verlagen udn der SAZ unterschrieben werden. DAS wäre ein schönes Zeichen, aber ich habe meine Zweifel, dass da alle mitmachen. Zumal das Urheberrecht im Moment (zu Unrecht) einen schlechten Ruf hat…
    Ein Ehrenkodex ist obendrauf noch eine schicke Sache, eben auch um Einigkeit zu demonstrieren. Doch letzteres kann ersteres nicht ersetzen.

  • Im konkreten Fall glaub ich nicht unbedingt, dass Gespräche viel bringen, denn auf Amazon (und wohl auch in Essen) wurde schon Klartexte gesprochen, ohne dass sich was bewegt hat, Bei so dreisten Plagiaten bin ich durchaus für den Rechtsweg (wobei das hier leicht gesagt ist, ist der geschädigte Verlag ja nicht aus Deutschland), auch zur Abschreckung (Dabei bin ich sonst gar nicht so ein Law & Order – Typ ;-) ) . In anderen Fällen, wo man eher von Naivität oder so ausgehen darf, darf man auch gerne kuscheln ;-)

  • Den Ehrenkodex, dass man bei unklaren Fällen miteinander spricht, gibt es doch schon, zumindest hierzulande. Nicht nur Schmidt Spiele hält sich dran (ich kenne einen konkreten Fall, wo Schmidt Spiele von einem leichtsinnigen aber nicht böswilligen Markenverletzer nicht einmal den Ersatz eigener Kosten verlangt hatte). Eine formale Verpflichtung auf einen EHREN-Kodex, wäre keine Ehrenkodex mehr sondern eine juristische Fessel und würde einem Verlag das Recht nehmen, selbst zu entscheiden, ob man Gespräche für sinnvoll hält oder nicht.

    Wie Peer sagt: Ehrenkodex obendrauf ist eine feine Sache. Aber es sollte klar sein, dass Urheberrecht keine Frage der Ehre ist. Anstatt Beteiligte zur außergerichtlichen Beilegung (die in den meisten Fällen eh für beide Seiten sinnvoll ist) zu verpflichten, halte ich es für sinnvoller, eine solche Lösung attraktiv zu machen, z.B. durch Einrichtung einer neutralen Schiedsstelle (deren Empfehlung man folgen kann und prinzipiell sollte, aber nicht muss).

    Eine solche Schiedsstelle, wenn sie von Autoren und Verlagen anerkannt wird, kann auch Gerichten Anhaltspunkte geben und die Diskussion in der Verlagsbranche fördern und darüberhinaus Klarheit in die Diskussion bringen.

    Gegen Plagiate wie _Blänk, die Hai-Version, Eiertanz, Cartagena, … braucht es andere Maßnahmen. Und hier können Verlage und Autoren an einem Strang ziehen.

    Dazu gehört z.B.:

    – nicht die Öffentlichkeit scheuen, wenn man als Firma Plagiatsopfer wird

    – Presse, Bloggerszene, Spieler kontaktieren (in Russland habe ich damit gute Erfahrungen gemacht)

    – das Original in dem betreffenden Land verfügbar machen, damit die Kunden eine Alternative haben – auch wenn das nicht lukrativ ist

    – hierzu ggf. betroffene Verlage der Konkurrenz mit Vertriebsstrukturen für das Original unterstützen

    – Spieleläden und Onlineshops sensibilisieren (wer Plagiate verkauft, hat auch kein Argument mehr gegen Ladendiebe)

    – und natürlich: nicht mit Plagiatoren zusammenarbeiten

  • Na dann sind wir uns ja offenbar alle einig – eine solche neutrale Schiedstelle war übrigens auch Bestandteil des Vorschlags der SAZ für einen „Kodex zu Urheberrechtsfragen“ … und das wäre ein himmelweiter Unterschied zu einem imaginären „Ehrenkodex“, der letztlich das Urheberrecht in Frage stellt, aber kulanzhalber auf freiwilliger Basis Ähnliches anwendet.

  • Der Vorschlag, eine Schiedsstelle einzurichten, die Empfehlungen ausspricht, ist das Positive an diesem Kodex:
    http://www.spieleautorenzunft.de/newsreader-de/items/die-saz-will-mit-kodex-zu-urheberrechtsfragen-mehr-fairplay-erreichen.html
    Darüberhinaus beschreibt er im Wesentlichen Selbstverständlichkeiten, enthält aber auch mit der Forderung nach Schutz von einzelnen Mechanismen einen Punkt, der zu weit geht. Es fehlen Vorschläge, wie man im Fall von dreisten Plagiaten vorgehen könnte.

    Probleme habe ich zunächst mit den Begriffen ‚Mechanismus‘ und ‚abstraktes Spielprinzip‘:
    „Handelt es sich um den Gebrauch eines originären Mechanismus bzw.
    um den Kern eines älteren Spiels – oder geht es um die Verwendung eines
    abstrakten Spielprinzips oder eines althergebrachten Mechanismus?“
    Das ist unklar und birgt Fallen.

    Punkt 1 wird da konkreter. Der erste Satz ist imho richtig der zweite inhaltlich falsch oder zumindest mißverständlich.

    „Der urheberrechtliche Kern eines Spiels (Werks) sind die Spielregel
    sowie weitere relevante und originäre Elemente, die zum Wesenskern des
    Spiels gehören, durch die Spielregeln allein aber nicht deutlich werden.
    Dazu gehören z.B. originäre Mechanismen mit einem hohen innovativen
    Alleinstellungsmerkmal, technische Elemente und Funktionen sowie
    spezielle Formgebungen. “

    Technische Elemente und originäre Formgebungen fallen nicht unter das Urheberrecht sondern sind eine Frage von Patentrecht und Gebrauchsmuster. Ihr konkreter Einfluss auf das übrige Regelwerk fällt im Kontext damit unter das Urheberrecht, nicht aber die Funktion an sich. Für mich kommt es nicht auf das Alleinstellungsmerkmal eines Elements an sondern auf die Funktion, die es im Kontext der Regel hat.

    Ich will nicht ausschließen, dass ‚Originäre Mechanismen‘ u.U. unters Urheberrecht fallen können, in der Regel tun sie es aber nicht: siehe Kunterbunt, siehe MacGerdts Rondell. Und das ist auch gut so.

    ‚Alleinstellungsmerkmal‘ (z.B. FF-Titel in grün ?) kommt aus dem Markenrecht und zielt auf die rein wirtschaftliche Verwertung einer Ware. Mit Urheberrecht hat das nichts zu tun.
    An Punkt 1 des Kodex wird deutlich, wie einseitig die SAZ sich an der wirtschaftlichen Verwendung orientiert und wie wenig Verständnis bei diesen Autoren für die künstlerische Seite der Medaillie besteht.

    Originäre Mechanismen, die möglicherweise unter das Urheberrecht fallen?
    Wem fällt dazu etwas ein? Ich denke da an das Spielprinzip 18XX. Aber das ist eben kein einzelner Mechanismus sondern ein komplexes Zusammenspiel von Mechanismen und somit ein – imho schutzfähiges – Spielprinzip.

    Angenommen:
    Es gäbe kein Schach und auch nicht die vielen Varianten.
    A entwickelt heute das Schachspiel.
    B entwickelt morgen chinesisches Schach.
    C übermorgen das japanische Schach.

    Eigenes Spiel oder Variante des Originals?
    Urheberrechtsverletzung oder nicht?

    Wenn man bedenkt, wieviele Schach-Varianten(!) es – gemäß diesen Vorgaben – nicht geben dürfte, wenn Schach grundsätzlich geschützt ist, spräche das gegen das Urheberrecht? Oder wäre es nicht unfair gegenüber dem Autor des Originals, wenn eine Änderung ein neues Spiel ergibt und jemand mit besseren Vertriebsstrukturen einseitig von seiner (Vor)Arbeit profitierte?

    Wo ist da die Grenze?

    Das wäre sicherlich ein schöner – wenn auch fiktiver – Fall für eine Schiedskommission, gut geeignet als Diskussionsbeitrag für die Urheberrechtsdiskussion.

    Eine Schiedskommission braucht übrigens nicht unbedingt den Segen der Fachgruppe Spiel (auch wenn das schön wäre) sondern kann von den Verlagen, Autoren u.a. initiiert werden, die das sinnvoll finden

  • Eine Schiedkomission wäre wirklich eine schöne Sache, ebenso schön wäre eine Gruppe (z,B, eben jene Schiedstelle), die man nach Einschätzungen vorher fragen kann. Es gibt genug Grauzonen, die in meinen Augen kein Plagiat darstellen, die aber eben Grauzonen sind. Zudem sind (glaube ich) viele Neuautoten unsicher was das Urheberrecht angeht: So geht ja die Angst vor Ideendiebstahl um, andererseits hat kaum einer Skrupel sich an altgedienten Mechanismen zu bedienen.
    Und das ist auch das Problem mit dem Ehrenkodex: Aus dem von Günter titierten Satz folgend, dürfte es keine Deckbauspiele neben Dominion geben – zumindest nicht ohne Zustimmung von Hans im Glück oder dem Autoren. Das will keiner wirklich. In der Praxis ist da nicht mehr als „Reden wir im Zweifelsfall miteinander“ Nett, aber keine Praxislösung.
    Da lieber das Urheberrecht mehr fördern, z.B. auch durch „Aufklärungskapagnen“ in der SAZ-News (wie gesagt, haben da viele eher opaque Vorstellungen von). Und einem klaren Bekenntnis zum Urheberrecht. So viel sollte drin sein.

  • In Essen war ich noch begeistert, und hab mir das Spiel gleich gekauft. Auf der Suche nach Informationen zu den angekündigten Erweiterungen, hab ich nun von diesem dreisten Ideenklau erfahren. Ich würde mir wünschen, dass es spürbare rechtliche Konsequenzen gibt, die auch entsprechend publik gemacht werden sollten. Zudem hoffe ich, dass CAH seine Würdigung bei uns noch erhält, und in einer ordentlichen Lokalisierung erscheint.

    Was das angesprochene „Adaptieren“ von Mechanismen angeht, ist es wohl deutlich komplexer. Wenn ich einen Mechanismus, wie das Deckbuilding von Dominion nehme, ist es schwer zu schützen. Irgendein Element war irgendwie immer schon vorher da. Wo will man die Grenze ziehen? Wo kann man sie ziehen? Ist die „kreative Eigenleistung“ bei z.B. Thunderstone ausreichend? Ist das Deckbuilding nicht eigentlich auch nur von Trading Card Games abgeschaut? Was macht man bei parallel laufenden Entwicklungen, die ähnlich sind? Es ist äußerst schwierig. Vor allem sollte man aber auch bedenken, dass eine entsprechende Patentierung extrem kostspielig sein kann. Im Endeffekt hilft vermutlich tatsächlich nur eine Art Ehrenkodex. Allzu plumpe Kopien sollten aber dennoch zumindest weitläufig angeprangert und bekannt gemacht werden. Händler müssen informiert werden, und ein Ausschluss von großen Messen, wie Essen oder Nürnberg sollten zumindest ernsthaft in Betracht gezogen werden. Es ist ja nicht so, dass in anderen Bereichen nicht ähnlich vorgegangen wird. Da werden im Extremfall ganze Messestände geschlossen.

  • Ein einzelner Mechanismus ist nicht geschützt, nur ein ganzes Werk. Natürlich ist da -besonders bei einfachen Spielen – tatsächlich einiges Diskussionssache, insbeondere wo der Mechanismus aufhört und das Werk beginnt (Daher sind Urheberrechtsentscheidungen immer Einzelfallentscheidungen).

  • Die Seite des Spiels ist nicht (mehr) zu erreichen. Amazon scheint es zudem ausgelistet zu haben. Es gibt nur noch ein Exemplar zu einem überhöhten Preis.

  • Dafür kommt das Spiel in einer überarbeiteten Version jetzt bei Pegasus raus:
    http://de.trictrac.net/news-luckentext-sucht-unanstandigen-inhalt.php
    Ich habe damit Bauchschmerzen. Zwar gehe ich davon aus, dass Pegasus schon wert darauf legt, dass Karten und Gestaltung tatsächlich selbst ausgedacht wurden und natürlich ist die Schöpfungshöhe niedrig. Aber defacto haben die Autoren mit einem Plagiat einen Autorenvertrag bekommen. Das ist aus meiner Sicht ein völlig falsches Signal.

  • Ich habe am Wochenende von der Pegasus-Version erfahren. Jetzt muss ich lesen, dass es nur eine lizensierte Fassung von der Blänk-Macher ist. Ich muss mich da leider anschliessen, dass Pegasus hier eindeutig ein falsches Signal setzt. Anstatt mit denjenigen einen Deal zu machen, die das Original heraus gebracht haben, nun so etwas. Ich hatte die Macher von CAH mal aus Neugierde kontaktiert, wie es um eine deutsche Retail-Version steht, und sie hatten tatsächlich vor, so eine zu vertreiben, sofern sich ein entsprechender Publisher findet. Hier hat Pegasus in meinen Augen richtigen Bockmist verzapft.

  • Immerhin ist damit klar: Wenn sich ein anderer Verlag für das Cards against Humanity findet, dann kann er es guten Gewissens herausbringen. Und wenn noch jemand dasselbe Spiel mit wieder anderer Karten herausbringen will auch. Bäm ist das neue „Paare finden“…
    *Würg*

  • Naja, ob die CAH-Macher sich das mit Bäm gefallen lassen (wollen), kann ich nicht sagen. Meine Nachfrage ist deutlich älter. Ich hoffe dennoch auf ein echtes Lizenzspiel, damit den Erfindern nicht nur ein moralischer Gewinn zukommt.

    Interessant ist irgendwie, dass ich Bam! in der Pegasus-Community, also im Forum, nicht finden kann.

  • Ich glaube kaum, dass die CaH-Macher große Chancen haben, etwas gegen Bäm zu unternehmen, wenn sie wollten. Die Schöpfungshöhe ist sehr gering. Die Karten sind wohl überarbeitet und keine direkte Kopie mehr. Damit fällt Bäm wohl in den noch erlaubten Bereich. Juristisch ist da nicht viel zu holen. Die moralische Seite ist eine andere Nummer…

  • CaH ist unter der Creative Commons Lizenz erschienen, _Blänk ist der völlig legitime deutsche ableger. Hier handelt es sich nicht um ein Plagiat, sondern um eine IMHO positive Nutzung von neuen Lizenzmodellen für die Vermaktungvon Nischenprodukten. Es ist die Absicht der Macher von CaH gewesen, dass Derivate entstehen, solange diese auch unter der Creative Commons Lizenz stehen.

  • Du hast das Prinzip der Creative Commons Lizenz nicht verstanden. Creative Commons heißt nicht: jeder darf damit machen, was er will. Sie regeln – oft auf etwas unübersichtliche Weise – unter welchen Bedingungen man das Werk verwenden darf. Was an auf _Blänk „völlig legitim“ sein soll, bedarf zumindest einer Erläuterung.

    In den FAQ auf http://cardsagainsthumanity.com/ heißt es z.N.:
    „Cards Against Humanity is available under a BY-NC-SA 2.0 Creative Commons license. That means you can use our content to make whatever, but you have to give us credit, you can’t profit from the use of our content (this means ad revenue is not allowed), and you have to share whatever you make in the same way we share it (this means you can’t submit our content to any app store). We own the name „Cards Against Humanity,“ so you have to call your crappy thing something else.“
    https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/de/

    Eine deutsche Kurbeschreibung der umfangreichen BY-NC-SA 2.0 Creative Commons license findet sich auf https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/de/
    „Namensnennung —
    Sie müssen die Urheberschaft ausreichend deutlich benennen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade Sie oder Ihre Nutzung des Werks besonders.

    Nicht kommerziell —
    Sie dürfen das Material nicht für kommerzielle Zwecke nutzen.

    Weitergabe unter gleichen Bedingungen —
    Wenn Sie das Material remixen, verändern oder anderweitig direkt darauf aufbauen, dürfen Sie Ihre Beiträge nur unter derselben Lizenz wie das Original verbreiten.

    No additional restrictions —
    Sie dürfen keine zusätzlichen Klauseln oder technische Verfahren einsetzen, die anderen rechtlich irgendetwas untersagen, was die Lizenz erlaubt.“

    Nur ein Punkt von mehreren: Bei einem Verkauf auf der Messe in Essen und übers Internet ist das schon kommerziell …

    Ich halte es für einen großen Nachteil der Creative Commons, dass ein einfacher Hinweis darauf nicht selbst erklärend ist, sondern eine Beschäftigung mit juristischen Inhalten erfordert, die aufwändiger und schwieriger ist als in Bezug auf das Urheberrecht selbst, da es sich bei CC um eine Reihe von Spezialfällen des Urheberrechts handelt.

  • Um Günter zu ergänzen: Neben der Kommerzialität (die nicht erlaubt ist) fehlt bei Blänk jeder Hinweis zum Urheber (der ja erfolgen muss – siehe Hinweis von Günter).
    Dass er nicht legitim sein kann erkennt man schon an der Reaktion der Urheber – siehe OP.

  • One correction, when you say “ brasilianische Version von Eiertanz“ you mean ARGENTINA!
    Please don’t make such a mistake…