{"id":316,"date":"2008-06-14T08:38:13","date_gmt":"2008-06-14T07:38:13","guid":{"rendered":"1039901259"},"modified":"2008-08-18T16:14:59","modified_gmt":"2008-08-18T15:14:59","slug":"ungeschuetze-ideen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.spielbar.com\/wordpress\/2008\/06\/14\/316\/","title":{"rendered":"(Un)gesch\u00fctze Ideen"},"content":{"rendered":"<p>F\u00fcr Andreas Last war der Fall damals klar: In den Comments schrieb er jedenfalls, dass der Humboldt Verlag klar die Autorenrechte verletzt hat, als er in seiner Enzyklop\u00e4die der W\u00fcrfelspiele (bzw. in der Enzyklop\u00e4die der Kartenspiele) Spiele von Spieleautoren abdruckte, ohne diese um Erlaubnis zu fragen (Anscheinend wurde aber zumindest in einem Fall &#8211; Der Adaption von <em>Heckmeck am Bratwurmeck <\/em>&#8211; der Verlag gefragt, nachzulesen auf <a href=\"http:\/\/www.spielen.at\">spielen.at<\/a>). Das Gericht war da anderer Meinung und wies die Klage in allen Punkten ab. Das Gerichtsurteil liegt mir leider nicht vor, daher ist die Begr\u00fcndung im dunkeln und damit eine Bewertung des ganzen schwierig. Ich werde dennoch versuchen mich diesem Thema von verschiedenen Seiten zu n\u00e4hern. Ich empfehle auch als Lekt\u00fcre G\u00fcnter Cornetts <a href=\"http:\/\/www.spieleautorenseite.de\/tsaziki\/gerichtsurteile_urheberrecht_spiel.htm\">exzellente Artikel <\/a>zu dem Thema Urheberschutz von Spielideen. Ich selbst bin kein Jurist und meine kurze Ausbildung am Schulrecht hilft mir nicht so recht weiter &#8211; Daher bitte ich um Richtigstellung und Kommentare, speziell von Leuten die sich mit den Themen besser auskennen und\/oder Juristen sind (Es gibt da z.B. einen Alternativpreisvergeber&#8230;)<\/p>\n<p><strong>Zur Erinnerung<\/strong>: Der Humboldt Verlag hat in seinen B\u00fcchern <em>Die gro\u00dfe Humboldt Enzyklop\u00e4die der Kartenspiele <\/em> und <em>Die gro\u00dfe Humboldt Enzyklop\u00e4die der W\u00fcrfelspiele <\/em>neben zahlreichen &#8220;historischen&#8221; Spielen auch Autorenspiele abgedruckt. Dies geschah zwar unter Nennung der Autoren, aber ohne diese tats\u00e4chlich um Erlaubnis zu fragen. Einige der Spiele sind auch immer noch im Handel erh\u00e4ltlich (z.B. <em>6 nimmt<\/em>), andere waren von vornerein nur in B\u00fcchern oder auf Webseiten zu finden (z.B. <em>Dracula <\/em>von David Parlett). Reiner Knizia hat gegen dieses Vorgehen geklagt. Er verlangte einen Ver\u00f6ffentlichungsstopp sowie eine Gewinnbeteiligung. Nun wurde diese Klage in allen Punkten abgewiesen. Dabei bezog sich seine Klage speziell auf seine W\u00fcrfelspiele, die in der W\u00fcrfelspiele-Enzyklop\u00e4die abgedruckt waren. Einiger seiner W\u00fcrfelspiele waren in seinen eigenen B\u00fcchern erschienen, andere (wie Heckmeck) &#8220;echte&#8221; Ver\u00f6ffentlichungen.<\/p>\n<p><strong>Statement des Verlages<\/strong>: Aus <a href=\"http:\/\/www.spielen.at\/BLOG\/20080611a.asp\">dem Interview <\/a>mit Eckhard Schwettmann, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer von Humboldt, wird deutlich, dass der Verlag sich der Problematik \u00fcberhaupt nicht bewusst war. Mehrfach betont der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, dass Knizia in den B\u00fcchern doch immer gelobt werde und dass dessen Spiele ausgezeichnet sind. Warum also klagen? Offensichtlich steht der Verlag auf dem Standpunkt, dass das Ver\u00f6ffentlichen von Regeln ohne Kenntnis des beteiligten Autoren v\u00f6llig in Ordnung ist (Das ist eine Feststellung, keine Wertung). Immerhin wurde in min. einem Fall der Verlag kontaktiert &#8211; bleibt die Frage, warum der dem Autoren nicht Bescheid gesagt hatte.<\/p>\n<p><strong><em>Sinn des Urheberschutzes<\/em><\/strong>: Der Urheberschutz (so wie ich ihn verstehe) soll daf\u00fcr sorgen, dass ein K\u00fcnstler (oder auch ein Erfinder) f\u00fcr sein Werk auch entlohnt wird. G\u00e4be es ihn nicht, h\u00e4tte z.B. ein Buchverlag ein eingesantes Manuskript abdrucken k\u00f6nnen, ohne den Autoren zu informieren. Oder Buchverlage k\u00f6nnten voneinander abschreiben (Wer produziert den billigsten Harry Potter?). K\u00fcnstler aller Art k\u00f6nnten dann nur sehr eingeschr\u00e4nkt beruflich t\u00e4tig werden. Entsprechendes gilt f\u00fcr Erfinder. Dadurch w\u00fcrde die kreative Energie beschnitten werden, denn K\u00fcnstler\/Erfinder m\u00fcssten neben ihrer kreativen T\u00e4tigkeit noch eine berufliche T\u00e4tigkeit haben, was deren Wirkungskreis nat\u00fcrlich einschr\u00e4nkt. Zudem entspricht es dem Gerechtigkeitssinn (ich wei\u00df nicht wie man das formaljuristisch formulieren k\u00f6nnte ;-) )dass ein Sch\u00f6pfer f\u00fcr sein Werk auch angemessen entlohnt wird (Das &#8220;angemessen&#8221; wird daher meistens \u00fcber Verkaufszahlen o.\u00e4. abgewickelt) &#8211; Wer gro\u00dfes leistet, soll auch gr\u00f6\u00dfer entlohnt werden, als jemand, der kleines leistet :-)<\/p>\n<p><em><strong>Probleme und Grenzen des Urheberschutzes<\/strong><\/em>: Die Frage ist aber immer: Wo f\u00e4ngt eine Idee an? Was ist noch sch\u00fctzenswert und was ist Allgemeingut? W\u00fcrde man alle Ideen immer sch\u00fctzen, w\u00fcrde das Gegenteil erreicht werden: Keiner k\u00f6nnte mehr irgendetwas machen, was auf einer anderen Idee aufbaut, weil alles gesch\u00fctzt ist. Fortschritt w\u00e4re nicht m\u00f6glich. Daher sind blo\u00dfe Ideen nicht sch\u00fctzbar. Die Frage ist dann immer, wann ein Werk vollst\u00e4ndig ist. Und das ist eine knifflige Frage (siehe die Gerichtsurteile unter dem Link zur Spieleautorenseite), besonders bei Spielen der Marke &#8220;einfach &amp; genial&#8221;. Zudem kommt es auf die sogenannte &#8220;<a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he\">Sch\u00f6pfungsh\u00f6he<\/a>&#8221; an &#8211; und da wird es knifflig. Generell haben selbst erfahrene Anw\u00e4lte oft Probleme zu entscheiden wo der Urheberschutz beginnt.<\/p>\n<p><em>Einige Beispiele<\/em>: Der Grundmechanismus von <em>Tempo kleine Schnecke <\/em>war nicht sch\u00fctzbar, weil er dem Spieler keine Wahl l\u00e4sst. D.h. jeder Verlag kann aus dem Grundprinzip ein neues Spiel machen, solange er Titel und Graphik \u00e4ndert.<br \/>\nDie Gebr\u00fcder Goslar mochten das Spiel <em>Blokus <\/em>so sehr, dass sie eine Version mit Dreiecken statt Vierecken als Grundform daraus machten und es als <em>Tricky Tiles <\/em>anboten. Hier haben wir es also mit einer Bearbeitung (=Grauzone) zu tun. Das Spiel musste von der Webseite genommen werden &#8211; interessanter Weise meines Wissens aber nicht wegen einer Urheberschutzverletzung, sondern wegen Verletzung einer eingetragen Gebrauchsmustermarke. Die Spielsteine waren in Kombination mit den <em>Blokus<\/em>-Regeln gesch\u00fctzt gewesen (Da der Verlag das <em>Blokus-Trigon <\/em>gerade auf den Markt bringen wollte. Vielleicht w\u00e4re ohne dessen Existenz auch nix passiert, denn Fanware wird eher toleriert.)<br \/>\nIn den USA wurde eine Klage abgewiesen von einem Freund der (kanadischen) <em>Trivial Pursuit<\/em>-Erfindern, der behauptete er h\u00e4tte die ber\u00fchmten &#8220;Wissensecken&#8221; erfunden. Problem: Er hatte nur die Idee dieser Wissensecken und schlug diese seinen Freunden zur Verwendung f\u00fcr das Quizspiel vor. Er selbst hatte keinen weiteren Anteil an der Entwicklung von TP, daher war seine Idee nicht sch\u00fctzenswert.<\/p>\n<p><strong>Zum konkreten Urteil<\/strong>: Wie gesagt, hier k\u00f6nnen nur Mutma\u00dfungen helfen. Es lassen sich eine Reihe von m\u00f6glichen Urteilsbegr\u00fcndungen denken:<br \/>\n<em>Bei konkreten Spielen war die Sch\u00f6pfungsh\u00f6he zu gering, bzw. die &#8220;Idee&#8221; nicht stark genug<\/em>. Wie im Fall von <em>Tempo kleine Schnecke <\/em>k\u00f6nnten bestimmte Kernmechanismen zu automatisch gewesen sein. Auch ist m\u00f6glich dass bestimmte Spiele Bearbeitungen\/Varianten von &#8220;Traditionellen&#8221; Spielen waren, die z.B. eine neue Wertung oder einen neuen Kniff bekommen haben, deren Bearbeitung aber nicht ausreichte, um Urheberschutz (&#8220;Kleine M\u00fcnze&#8221;) zu erlangen. Tats\u00e4chlich erwarte ich hier den Hauptgrund f\u00fcr die Ablehnung der Anklage. Eine einfache Idee ist nicht sch\u00fctzbar &#8211; z.B. gibts eine Reihe von Spielen, bei denen ein Begriff erkl\u00e4rt werden muss, ohne dass bestimmte andere Begriffe genannt werden (z.B. <em>Tabu,  Stopp<\/em>!). Erst in der Kombination mit anderen Regeln und vermutlich mit den konkreten Karten etc. ergibt sich da ein sch\u00fctzenswertes Werk.<\/p>\n<p>Eine andere Problemtik betrifft Spielregeln generell: Nat\u00fcrlich darf man Spielregeln nicht 1:1 kopieren (da auch das Verfassen einer Spielregel ein Werk darstellt), wie siehts aber mit einer generellen Wiedergabe aus? W\u00fcrde man das konkret verbieten, d\u00fcrfte auch z.B. Rezensionen keine umfassende Regelwiedergabe liefern. Auch hier w\u00e4re zudem die Frage wie viele Regeln man weglassen m\u00fcsste, um deren Abdruck zu gestatten. Daher halte ich es f\u00fcr schwierig einen Abdruck von Regeln als Urheberschutzverletzung auszulegen. In den meisten F\u00e4llen d\u00fcrfte das auch kein Problem sein, denn die meisten Spiele leben ja nicht nur von den Regeln, sondern auch vom Material. Im konkreten Fall stammen aber die Regeln selbst in vielen F\u00e4llen aus Knizias B\u00fcchern. Der Autor wurde angegeben, damit handelte es sich nicht um ein <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Plagiat\">Plagiat<\/a>. Und dann sind wir wieder bei der Frage: Darf man das Werk eines anderen in einem Buch beschreiben? Ja, man darf. Gerade das ist in den meisten F\u00e4llen ja eigentlich auch erw\u00fcnscht. Bei Spielen wird aber gerade dadurch die urspr\u00fcngliche Beschreibung unn\u00f6tig und hier liegt das Problem des Ganzen. Andererseits wurde im konkreten Fall ja auch gerade dazu aufgerufen, das Spiel nachzubauen &#8211; was ja doch noch etwas anderes ist, als eine Rezension (die unter das Zitatrecht fallen d\u00fcrfte).<\/p>\n<p><strong>Update<\/strong>: Nun habe ich gerade alles o.s. geschrieben und konnte dann doch einen schnellen Blick in das Urteil werfen. Tats\u00e4chlich wurden alle Spiele einzeln untersucht und in jedem Fall kam das Gericht zu dem Urteil: Die jeweilige Idee ist nicht sch\u00fctzenswert (wobei ich herauslese dass es in einigen F\u00e4llen knapp war). Das wurde meistens damit begr\u00fcndet dass die &#8220;Fabel&#8221; die dazugeh\u00f6rt nicht stark genug sei. Wir waren drei Autoren, konnten aber nicht ausklab\u00fcstern ob damit das Thema (dass ja nicht unbedingt den Kern eines Spieles darstellt) oder der Spannungsbogen des Spieles damit gemeint sei. Wie bei &#8220;Tempo kleine Schnecke&#8221; ging es darum, dass die Regeln nur eine <em>blosse Anweisung bzw. Verhaltensweise darstellte <\/em>(aus dem Kopf zitiert) und die ist nicht sch\u00fctzbar. Als Begr\u00fcndung wurde dabei oft auch der hohe Gl\u00fccksfaktor herangezogen, der die taktischen M\u00f6glichkeiten einschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p><strong>Folgen des Urteils<\/strong>: Ich glaube kaum, dass das Urteil die Arbeitsweisen der professionellen Spieleverlage ver\u00e4ndert, die ja doch wissen d\u00fcrften, was sie an den Autoren haben. Allerdings bin ich auch ein eher optimistsicher Mensch :-) Aber sollte ein nicht-etablierter Spieleverlag Spiele (oder Buch-) Verlag Spiele kopieren ist man als Autor anscheinend weniger gesch\u00fctzt, als bisher gedacht (Auch hier muss ich aber auch bemerken, dass solche Urteile immer Einzelfallentscheidungen sind und ein anderes Gericht unter anderen Bedingungen auch anders entscheiden k\u00f6nnte). Die Begr\u00fcndungen sind insofern interessant, als dass sie implizieren, dass komplexere Werke eher nichts zu bef\u00fcrchten haben. Ebenso m\u00fcssen Spiele anscheinend mehrere taktische Entscheidungen lassen und d\u00fcrfen nicht zu gl\u00fccksabh\u00e4ngig sein, wollen sie gesch\u00fctzt werden. Noch zu kl\u00e4ren w\u00e4re, was mit &#8220;Fabel&#8221; gemeint ist, um weitere Klarheit zu haben. Besonders deswegen, weil mir z.B. nicht klar ist, ob abstrakte Spiele eine Fabel haben k\u00f6nnen (etwa abstrakte, einfache Zweier wie <em>On Q<\/em>)<br \/>\nSchlechte Karten haben aber zwei Arten von Autoren:<br \/>\nZum einen d\u00fcrfte es kaum einen wirksamen Schutz f\u00fcr Spiele geben, die auf Alltagsmaterialen beruhen. Ohne spezielle Karten oder Spielbretter ist das Abdrucken der Regel in B\u00fcchern mit dem Risiko verbunden, dass jemand anderes dies als Einladung empfindet, diese Regeln abzuschreiben. Als Autor w\u00fcsste man i.A. aber schon ganz gerne, wo die eigenen Spiele verwurstet werden.<br \/>\nViel gravierender ist aber der Fall was Spielideen der Marke &#8220;Einfach aber genial&#8221; betrifft. Hier scheint es tats\u00e4chlich keinen Schutz f\u00fcr den Autor zu geben. Reicht der ein entsprechendes Spiel bei einem Spieleverlag ein, k\u00f6nnte dieser das Spiel ablehnen und es unter anderem Namen (und ggf. mit einem kleinen Thema) selbst vermarkten, ohne den Autoren zu entlohnen. Ob die M\u00f6glichkeit tats\u00e4chlich in der Praxis genutzt wird ist irrelevant, allein die M\u00f6glichkeit ist erschreckend.<br \/>\nDie letzte, offene Frage muss zwangsl\u00e4ufig sein: Wie geht die Autorenschaft damit um? Nimmt sie das Urteil zur Kenntnis und hofft das beste oder gibt es eine M\u00f6glichkeit das Urheberrecht so zu formulieren, dass unsere Rechte besser gesch\u00fctzt sind? (Bei Fotos gibts auch Sonderregelungen, weil sich die Fotographen durch bestehendes Recht nicht ausreichend gesch\u00fctzt sahen)<\/p>\n<p>ciao<br \/>\npeer<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr Andreas Last war der Fall damals klar: In den Comments schrieb er jedenfalls, dass der Humboldt Verlag klar die Autorenrechte verletzt hat, als er in seiner Enzyklop\u00e4die der W\u00fcrfelspiele (bzw. in der Enzyklop\u00e4die der Kartenspiele) Spiele von Spieleautoren abdruckte, ohne diese um Erlaubnis zu fragen (Anscheinend wurde aber zumindest in einem Fall &#8211; Der [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_jetpack_newsletter_access":"","_jetpack_dont_email_post_to_subs":false,"_jetpack_newsletter_tier_id":0,"_jetpack_memberships_contains_paywalled_content":false,"_jetpack_feature_clip_id":0,"_jetpack_memberships_contains_paid_content":false,"footnotes":"","jetpack_publicize_message":"","jetpack_publicize_feature_enabled":true,"jetpack_social_post_already_shared":false,"jetpack_social_options":{"image_generator_settings":{"template":"highway","default_image_id":0,"font":"","enabled":false},"version":2},"jetpack_post_was_ever_published":false},"categories":[1],"tags":[64,63],"class_list":["post-316","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-1","tag-spieleautoren","tag-urheberrecht"],"jetpack_publicize_connections":[],"jetpack_sharing_enabled":true,"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.spielbar.com\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/316","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.spielbar.com\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.spielbar.com\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.spielbar.com\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.spielbar.com\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=316"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.spielbar.com\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/316\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":426,"href":"https:\/\/www.spielbar.com\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/316\/revisions\/426"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.spielbar.com\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=316"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.spielbar.com\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=316"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.spielbar.com\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=316"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}