spielbar.com

Da steht ein Name drauf!

Eigentlich poste ich hier nichts über Themen, über die ich mich schon im Spielbox-Forum ausgelassen habe. Ist ja doch ziemlich redundant. Aber da ein eigentlich interessanter Thread im Forum vom alten Dampfplauderer „Weltenherrscher“ gekidnapped wurde (wohl um den Preis für die absurdeste These des Jahres zu gewinnen), mache ich hier einmal eine Ausnahme. Denn die zugrunde liegende Frage ist eigentlich nicht ohne: Warum sollte man eigentlich den Autorennamen bei Artikeln über Spiele mit angeben? Es ist schon sinnvoll sich noch einmal ein paar Argumente für diese Forderung durch den Kopf gehen zu lassen.

(Natürlich bin ich als Autor nicht neutral. Gegenargumente und so können gerne in den Kommentaren folgen. Ich lösche die auch nicht (jedenfalls nicht sofort ;-) – im Gegenteil, eine lebhafte, ernsthafte Diskussion ist mir durchaus lieb).

Das erste Argument ist vielleicht: „Das dient der Orientierung“. Immerhin muss man ja wissen z.B. welches „Atlantis“ denn nun gemeint ist. Und bei Büchern oder bei Musik, z.T. auch bei Filmen orientiert man sich ja auch gerne bei Namen. Das gilt aber nur eingeschränkt für Spiele. Zwar haben bestimmte Autoren durchaus eine Handschrift (Martin Wallace, Stefan Feld oder Knizia z.B.) und so grob interessiert man sich bei „Lieblingsautoren“ (wie Bauza, Senji Kanai oder Dirk Henn) auch eher für die neuen Spiele, aber dieser Faktor ist imho deutlich schwächer als für Bücher oder Musik. Ein Spieleautor steut sehr viel mehr was Stil, Zielgruppe und Art des Spieles betrifft als ein Buchautor. Zudem hat die Mehrheit der Autoren nur 1-2 Spiele überhaupt veröfentlicht. Es nützt mir nicht zu wissen, dass z.B. Kuhhandel von Rüdiger Koltze stammt, denn er hat in den letzten 30 Jahren kein anderes Spiel mehr herausgebracht (1982 gab es noch das Millionenspiel, das aber längst nicht mehr erhältlich ist).  Zudem ist die „Halbwertszeit“ bei Spielen sehr viel kürzer als bei Bücher. Spiele von vor 10 Jahren gibt es kaum noch zu kaufen, wenn es nicht gerade Longseller sind. Wer also mit „Orientierungshilfe“ argumentiert, begibt sich auf dünnes Eis. Gerade Wenigspieler müssen sich nicht unbedingt für den Autoren interessieren. Aber darum geht es auch gar nicht.

Erst einmal ist die Nennung des Autoren eine Ehrung. Der Autor hat ein Werk geschaffen und das ist keine kleine Leistung, insbesondere wenn es ein Werk ist, was ausdrücklich empfohlen wird. Der Dank gebührt dem Autoren eines Spieles genauso wie dem Autoren des Artikels, der sich mit dem Spiel befasst – der setzt seinen Namen ja ebenfalls drunter. Den Namen nicht zu nennen erleugnet schlicht, dass das Spiel von jemanden erdacht wurde und es eben nicht das Produkt einer anonymen Technikercrew ist, die sich im Verlagskonzern ausgedacht haben. Da steckt somit auch gleich noch eine zweite Sache mit drin: Das mit Namensnennung impliziert wird, dass ein Spiel mehr ist, als ein anonymer Hüpfball – es ist eben ein Werk, etwas besonderes. Es steht eben -was die Kreativleistung betrifft – auf einer Stufe mit Bildern, Fotos oder Theaterstücken. Für jedes Zitat wird (in einem halbwegs gutem Bericht) der Urheber genannt. Wenn der Artikel sich um ein Spiel dreht, so ist das Spiel ebenso Zitat von irgendjemanden. Ihn wegzulassen ist so als würde man sagen „Was hinten rauskommt zählt“, sagte mal jemand von der CDU.

Darüberhinaus gibt es noch ein kleines Argument für unsere Journalistenfreunde, die ja auch um Anerkennung für ihr geschriebenes Wort kämpfen: Eine Autorennennung zeigt dass es einen Urheber gibt. Eine Autorennennung ist damit immer auch ein kleiner Schritt zur Stärkung des Urheberrechts. Wer den Autorennamen weglässt, impliziert damit (fahrlässig natürlich), dass es sich nicht um ein schützbares Werk handelt, da der Autor austauschbar ist. Das wiederrum schwächt das Urheberrecht, denn wenn der Autor bei Spielen nicht wichtig ist, wieso ist er es dann bei Artikeln?

Das mögen kleine Argumente sein, die alle keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Durchschnittsleser haben. Aber das hat eine Quellennennung oder  eine anständige Zitierung auch nicht, dennoch gehört sie zu gutem Journalismus dazu. Gegenargumente gibt es meines Wissens auch keine (allenfalls Platzgründe, aber in einem Artikel, bei dem die Gewichtangaben der Spiele aufgelistet werden, lasse ich das kaum gelten).

ciao

peer

P.S.: wer jetzt das Argument „Damit die Leute da draußen wissen, dass Spiele Autoren haben“ vermisst: Das war absicht, denn das Argument verlagert die Diskussion nur nach: „Warum solle die Leute dort draußen, denn wissen, dass es Autoren sind?“ Und auf die Frage gibt es dann dieselben Antworten, die ich im Artikel beschrieben habe. Denk ich jedenfalls…

Peer Sylvester
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40 Kommentare

  • Also für mich ist das ‚kleine Argument‘ das große Argument: Die Anerkennung der Autorenschaft, zu zeigen, dass es ein persönliches Werk des Autors ist, dass diesem Autor die Urheberrechte zustehen – und zwar unabhängig von der ‚objektiven‘ Qualität des Werks.

    Als ‚Ehrung‘ möchte ich diese Selbstverständlichkeit ;) keinesfalls missverstanden wissen. Denn dann müsste ich jetzt mit dem Edding durch mein Spieleregal gehen und bei allen Spielen, die ich eher unterdurchschnittlich finde, mal eben den Autorennamen durchstreichen. ‚Geehrt‘ werden besondere Leistungen.

    Als rein sachliches Orientierungsmerkmal gilt zum einen der Titel (zusammen mit dem Jahr ein klares Unterscheidungsmerkmal). Ich würde als nächstes den Verlag nennen. Denn Spiele desselben Verlages, bzw. einer Reihe des selben Verlages, bilden oft eher eine erkennbare Einheit als die des selben Autors.

    Dafür sehe ich sachliche Gründe. Spieleautoren sind keine Buchautoren. Spiele kauft man in der Tat weniger nach dem Autor. Denn das was das Werk des Buchautors unverwechselbar macht, ist vor allem die Art wie er schreibt. Die Art wie ein Spiel gespielt wird, liegt aber nur sehr beschränkt ind er Hand des Spieleautors. Das machen die Spieler. Wenn ich nun einen bestimmten ‚Spielstil‘ mag, dann wähle ich entsprechende Mitspieler.

    Es ist sicherlich nicht so, dass der Autor keinen Einfluss den ‚Spielstil‘ hat, aber diese Funktion teilt er sich mit den Mitspielern seines Adressaten.

    So wichtig es ist, den Namen des Autors zu nennen, ist es für mich absolut nachvollziehbar, dass Spieleautoren nicht so umjubelt werden wie Filmstars oder auch manche Buchautoren. Ihr Anteil am Gesamtwerk ist zwar wesentlich, aber geringer, zumindest ein anderer. Ein gutes Spiel hat mehr Mütter und Väter als ein gutes Buch. Es ist eher vergleichbar, mit einem guten Film. Den wählt man auch selten nach dem Drehbuchautor aus.

    Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem medium Spiel einserseits und Buch und Film andererseits, ist dass letztere einseitig konsumiert werden, während das Spiel immer ein Zusammenwirken des Autors mit den Spielern und Mitspielern darstellt. Dafür ist ein Platz auf dem Sockel nicht so passend.

    Dass er nicht himmelhoch auf dem Sockel steht, muss ihn nicht stören. Es schmälert seine Leistung doch nicht, dass er seiner Zielgruppe mehr auf Augenhöhe begegnet. Ich finde, das ist eine sympathische Position – solange die Urheberschaft des Werkes anerkannt wird.

  • Hi,

    Argumente wie Streuung und Anzahl der veröffentlichten Werke finde ich ziemlich lausig. Es kommen echt viele Bücher auf den Markt wo der Autor auch nur eine Eintagsfliege ist. Und es gibt ganz Alben mit One-Hit-Wonders von Sängern. So What?

    Viel entscheidender finde ich immer was der Autor daraus macht. Feld, Knizia, Kramer, Rosenberg haben gezeigt das der Autoren-Name auf der Schachtel auch mehr wert sein kann als der des Verlags. Das sie in diese Position gekommen sind, hängt aber auch damit zusammen, dass ihr Name von Anfang an auf der Schachtel war (Sogar auf meinem 83er Captain Future Spiel steht Kramer drauf). Und welcher Verlag am besten dazu passt, sollte ein Autor auch wissen.

  • Also, ich habe nicht gesagt, dass ein Spieleautorenname kein Identifikationsmerkmal ist, aber ich denke schon, dass ein Autor eines Spieles weniger zur Orientierung dient als der eines Buches. Ich habe schon zahlreiche Buchautoren komplett gekauft – aber keinen Spieleautoren (keinen der Produktiveren jedenfalls). Da spielen andere Vorlieben eben eine größere Rolle – allenfalls (wie beschrieben) hilft ein Name, um mich auf ein Spiel aufmerksam zu machen. Das ich es aber blind kaufe oder auch nur sofort ausprobiere, da hilft er zumindest bei mir nicht alleine

    @Günter: Ja, da habe ich etwas wenig getrennt. Bei einem Artikel, der Spiele nennt, ist die Ehrung da. Auch beim 5:0 eines Freundschaftsspieles wird der Torschütze noch genannt, weil er eine Leistung vollbracht hat – nicht weil er nachher durch die Strassen getragen würde. Generell -z.B. was die Schachtel betrifft – ist das Urheberargument tatsächlich stärker (wenn auch weniger eindeutig vermittelbar – auch SAZ-Autoren haben sich ja schon gegen das Urheberrecht ausgesprochen – z.B hier auf der Spielbar (Anmerkung: Damit will ich nicht gesagt haben, dass sie die offizielle SAZ-Meinung vertreten würden -das tun sie nicht – nur dass „Urheberrecht“ für viele ein Anti-Grund sein könnte)).
    Spontane Anmerkung, : Der Kampagne „Auch Spiele haben Autoren“ könnte durchaus mit einem „So what?“ begegnet werden. Eventuell könnte man einen Slogan finden, der besser herausstellt, was das eigentlich soll? Etwa „Auch Spiele sind Werke“ oder so? Blöd?

  • Solange es nicht in Boulevardgazettenjournalismus ausartet, kann meinetwegen der Autor genannt werden. Mir wäre allerdings die Erwähnung des Spieltitels wichtiger.

    Bei Büchern war ich oft beim zweiten Buch enttäuscht.

  • „Auch Spiele sind Werke“ halte ich deswegen für wenig sinnvoll, weil es sich völlig abstrakt auf die Urheberschaft bezieht. Damit können die meisten Menschen zunächst nichts anfangen. Beim Begriff „Autor“ dagegen macht es schneller Klick, da wird die Urheberschaft personifiziert und bildlich.

    Sicher gibt es Unterschiede im Kaufverhalten bei Büchern und Spielen. Aber es gibt mittlerweile duchaus Spieleautoren, die so einen Namen haben, dass viele deren neue Werke unbedingt spielen wollen. Letztlich ist aber die Bekanntheit quasi hausgemacht. Buchautoren sind seit jeher die unbestrittenenen und interessanten Persönlichkeiten und Schöpfer ihrer Werke. Bei Spieleautoren brauchte es Kraftakte, damit ihre Namen auf die Packung kommen – und noch immer halten sich nicht alle Verlage daran.

    Beim Blick auf die Webseiten und in die Kataloge der Verlage schaut es oft düster aus. An Online-Versender wie Amazon wird ein solch „für den Handel völlig unwichtiges Detail“ erst gar nicht gemeldet. Da steht dann anstelle des Autors der Verlag unmittelbar unter dem Titel und schmückt sich quasi mit fremden Federn. Es gibt also noch viel Überzeugungsarbeit auf allen Ebenen zu leisten, um Spieleautoren stärker ins Bewusstsein zu rücken. Da möchte die Spielautoren selbst nicht ausnehmen, die oft noch viel selbstbewusster als Urheber ihrer Werke auftreten könnten.

  • Auch der Torschütze wäre nichts ohne die Mannschaft. Bezogen auf das Spiel heisst es, den Autor (=Torschütze) zu nennen, weil man an seinem Beitrag den Erfolg festmachen kann. Letztlich ist er aber nur einer von vielen, und es ist ungerecht, dass nicht alle, die ihm ermöglicht haben, das Tor zu schießen, ebenfalls genannt werden (Vorlagen geber, Trainer, „Ich danke meinen Eltern“, …).

    Bei der nennung des Urhebers auf dem Buch oder Spiel geht es nicht um den Torschuss, nicht um die bessere Leistung sondern um die INDIVIDUELLE Schöpfung: Das Urheberrecht schützt eine einfache Kinderzeichnung genauso wie ein Gemälde von Dali. Das ist es, was vielen Profis, die sich etwas auf ihr Können einbilden, schwer im Magen liegt bzw. sie überhaupt erst lernen müssen.

    So lässt die SAZ immernoch die ‚bösen urheberrechtsfeindlichen‘ Verlage (insbesondere der FG Spiel) die Entscheidung darüber, wer in ihrer Organisation automatisch Stimmrecht bekommt, weil nicht die Schaffung eines Werkes sondern die Veröffentlichung in einem Verlag bei der SAZ über die Autorenweihe entscheidet.

    Aber vielleicht folgen die stimm- und stimmrechtslosen Urheber in der SAZ ja dem Aufruf von Christian Beiersdorf und treten auch innerhalb dieser Organisation selbstbewusster auf und denjenigen ‚Profis‘ in den Hintern, die Urheber ohne Verlagsveröffentlichung rechtlich auf eine Stufe mit Nichturhebern stellen. Christian, bitte umdrehen!

  • Na ja, der Name des Spieleautors wird ja schon immer genannt–in der Fachliteratur und auf den entsprechenden Webseiten.

    Bei Artikeln wie diesem auf Spiegel Online sollte der Name des Spieleautors, denke ich, im Infobereich ausreichen. Wer weiß, warum das in diesem Fall nicht erfolgt ist, kann sowohl an der Autorin als auch an der Redaktion gelegen haben. Ich halte es schon für möglich, dass Platzgründe, die Optik oder „bessere Lesbarkeit“ dafür verantwortlich waren. Ist mir auch schon oft genug passiert.

    Ansonsten sollte man auch innerhalb der Szene zur Kenntnis nehmen, dass die Namen von Spieleautoren nur für sehr wenige Leser eine Referenzgröße darstellen. „Der neue Feld“ sagt halt nur echten Brettspielfans etwas.

    Man muss die Leute auch da abholen, wo sie sich gerade befinden, nicht dort, wo man sie am liebsten hätte.

    Die Autorin jetzt mit Emails zu überziehen, wie in den Spon-Kommentaren gefordert, ist doch wirklich albern und wird sie in Zukunft wahrscheinlich eher davon abhalten, über Spiele zu berichten.

    Denn: Der Artikel macht doch genau das, was gerade überall gefordert wird: Spiele einen größeren Publikum in aller Kürze näherzubringen. Das ist schon einmal ein erster Schritt in die richtige Richtung. Erst wenn Spiele wieder populärer sind, werden sich auch mehr Menschen dafür interessieren, wer welche Spiele erfunden hat.

    Und nochmal: Wenn’s nach mir ginge, würden sie Namen der Spieleautoren auch überall erwähnt, ich stimme da allen szenekundigen zu. Nach mir und der Szene geht’s aber zumindest auf Spon nicht.

  • Auch die stetige Wiederholung von Unwahrheiten eines Dauerverletzen und offensichtlich auf der ganzen Linie Unwissenden, der sich offenbar nun mit seinem Verlag um die Ehrenmitgliedschaft in der FG Spiel bewirbt, machen seine Argumente nicht besser, die außerdem das Thema verfehlen. Aber eine kleine Klarstellung sei dennoch erlaubt.

    Von den 427 SAZ-Mitgliedern haben haben 64% aufgrund ihrer Veröffentlichungen automatisch Stimmrecht; drei weitere haben aktuell auf Antrag Stimmrecht durch die Mitgliederversammlung. Bis auf knapp 20 Mitglieder ohne Veröffentlichung, die in den vergangenen 12 Monaten eingetreten sind, können alle anderen jederzeit das Stimmrecht beantragen und sind herzlich eingeladen, dies zu tun und es wahrzunehmen. Soviel zur innerorganisatorischen Demokratie, die ähnliche und sogar weitergehende Regelungen wie andere Urheberverbände aufweist und jedem vor Eintritt bekannt sind.

    Das Stimmrecht hat allerdings nichts mit dem Autorenstatus zu tun, was selbstverständlich jeder hat, der ein eigenständiges Spiel entwickelt.

    In einem Punkt hat Günter Cornett absolut Recht: es geht um die individuelle Schöpfung eines jeden Urhebers. Dafür tritt die SAZ ein -– und für die entsprechende Anerkennung durch die Verlage – sowohl in den Verträgen, in der Zusammenarbeit, als auch in der Öffentlichkeitsarbeit.

  • Bitte: Das Stimmrecht der SAZ ist hier nicht das Thema, ich sehe den Zusammenhang auch eher marginal (Und bitte nicht erleutern!). Die Dämonisierung der FG Spiel halte ich aber für ebenso albern.

  • Ich weiß nicht, wem Du eine „Dämonisierung der FG Spiel“ unterstellst, Peer. Das hat zumindest die SAZ nie getan, auch wenn es ihr von bestimmten Personen unterstellt wird. Was die SAZ verlangt, ist eine klare Anerkennung der Spieleautoren als Urheber. Dies verweigert die Fachgruppe nach wie vor. Es besteht Anlass zur Vermutung, dass dahinter massive wirtschaftliche Interessen stehen.

    Und mit dieser Nichtanerkennung der Spieleautoren sind wir wieder mitten im Thema. Wir wissen sehr wohl, dass man die Verlage der Fachgruppe auch nicht in einen Topf werfen kann und darf – das ist eine ziemlich heterogene Gruppe. Die Verträge der meisten Mitgliedsverlage erkennen ja die Urheberschaft der Spieleautoren durchaus an. Umso unverständlicher ist daher die Haltung der Fachgruppe, die im übrigen gar kein Mandat für irgendwelche Verhandlungen mit der SAZ hat – soviel ist mittlerweile klar geworden. Schön, dass Einzelgespräche mit den Verlagen deutlich positiver und erfolgreicher verlaufen.

  • Dieser Hickhack mit „Der sich um eine Ehrenmitgliedschaft in der FG Spiel beworbt“ ist nervig (von beiden Seiten). Ja, die FG Spiel mit ihrer Haltung zum Urheberrecht ist kritikwürdig (und habe das auch hier getan).

  • Peer, ein offenes Wort:
    Du hast beides begonnen, zum einen die – gar nicht mal soweit hergeholte Ausweitung des Themas ‚Nennung des Autors‘ auf ‚generelle Anerkennung des Urhebers‘.

    Vor allem aber auch das ’nervige Hickhack‘. Letzteres durch die zumindest missverständliche Formulierung, Mitglieder der SAZ hätten sich hier gegen das Urheberrecht ausgesprochen. Vieles, was aus der SAZ kommt, ist in der Konsequenz urheberrechtsfeindlich; konkret ausgesprochen haben sich die SAZ-Mitglieder hier nicht gegen das Urheberrecht sondern (mindestens) ein SAZ-Vorständler hat ‚lediglich‘ behauptet, dass es hierzulande kein Urheberrecht an Spielen gebe, bzw. es zumindest zweifelhat sein. Eben das, was seinerzeit offizielle Position der SAZ war, teilweise noch ist (MV-Beschluss von 2012 fordert Spiele „juristisch eindeutig“ unter Urheberechtsschutz zu stellen, was es also noch nicht ist) und was die SAZ gleichzeitig der FG Spiel vorwirft.

    Eine klare offizielle Position der SAZ findet sich aber im Stimmrecht nieder. Und so wie SAZ-Vorstandsmitglied Christian Beiersdorf es in Kommentar #8 formuliert:

    „Das Stimmrecht hat allerdings nichts mit dem Autorenstatus zu tun, was selbstverständlich jeder hat, der ein eigenständiges Spiel entwickelt.“

    Mit anderen Worten: Ob jemand Urheber ist, ist für das Stimmrecht in der ‚Urheber‘-Organisation ganz offiziell irrelevant. Autoren ohne Veröffentlichung sind Nichtautoren gleichgestellt. Beide erhalten Stimmrecht auf Antrag. Ob ein Spieleautor ein Spiel entwicklet hat, ist für dessen Stimmrecht in der SAZ ebenso bedeutungslos, wie wenn er kein Spiel geschaffen hat.

    Es ist eine satzungsmäße Mißachtung des Spieleautors als Urheber. Wenn du das Thema ‚Anerkennung des Spieleautors als Urheber‘ und die Haltung der SAZ selbst in die Diskussion schmeißt, dann ist diese skandalöse Stimmrechtsregelung doch wohl Kernthema.

  • 1. Ja mein Kommentar war etwas missverständlich (wobei ich jetzt auch nichjt weiß, ob, z.B. Gerhard Junker SAZ-Mitglied ist). Was ich sagen wollte war eigentlich nur: Urheberrecht ist abstrakt und wird gerne falsch verstanden. Wer einen Laien/Wenigspieler überzeugen will, dass der Autor zu einem Artikel gehört, muss das entweder besser rüberbringen, als ich das könnte oder noch ein paar weitere Pfeile im Köcher haben.

    Warum das Stimmrecht der SAZ (das ich auch eher kritisch sehe) jetzt eine Mißachtung sei, mag sich mir nicht erschließen. Anscheinend sollen nur „Profiautoren“ Stimmrecht haben – das ist eine ganz konkrete Entscheidung der SAZ, die man sicher diskutieren kann – aber eine Missachtung der Urheberschaft kann ich nicht erkennen.Ich frage mich da: Wenn du der SAZ absolut neutral gegenüberstehen würdest, hättest du das Stimmrecht ebenfalls erwähnt? Aus meiner Sicht lenkt diese Diskussion stark von der Kerndiskussion ab, die in den ersten 7 Postings (#6 obere Hälfte ;-) ) durchaus sehr konstruktiv verläuft.

  • Dass das Urheberrecht falsch verstanden wird, sollte nicht dazu führen, dass man (imho falsche) rein taktische Argumente für eine Urhebernennung anführt, um etwas durchzusetzen, sondern die (imho) richtige Argumente benennt und erläutert.

    Der Titel dient der Unterscheidung in der Öffentlichkeit. Wenn der Autorennennung die gleiche Funktion zugesprochen wird, weil es für den Käufer praktischer ist, dann hieße das im Umkehrschluss, dass bei den Merchandising-Artikeln wie Herr der Ringe die Autorennennung nicht so wichtig sei, weil die Spieler da mehr nach Thema kaufen. Und es wäre dann auch richtig Ken Follets Namen auf das Spiele ‚Tore der Welt‘ hervorzuheben und den Autorennamen unter ferner liefen.

    Die Autorennennung dient dem Autor, ist sein Recht, und macht deutlich, dass er die Urheberrechte an seinem Werk hat. Ob der Leser/Spieler sich beim Kauf daran orientiert, ist sekundär. Dass er die Möglichkeit dazu hat, mag sowohl dem Leser als auch dem Autor helfen, aber wenn der Autor sein neues Werk unter einem unbekannten Pseudonym veröffentlichen will, dann ist das ebenso sein gutes Recht.

    Die Stimmrechtsregelung habe ich schon in gleicher Weise kritisiert, als ich noch Mitglied war und sie geschaffen (bzw. ‚konkretisiert‘ wurde).

    Und nein, es sollen nicht nur ‚Profiautoren‘ Stimmrecht haben … was schon komisch wäre, da die SAZ den Anspruch hat, auch die ‚Nichtprofis‘ zu vertreten. Es gäbe dann ja auch nicht die gemeinsame Möglichkeit für Nichtautoren und Autoren ohne Veröffentlichung, Stimmrecht zu beantragen.
    Es gibt in der SAZ einfach zwei Klassen von Spieleautoren. Die mit Verlagsveröffentlichung bekommen automatisch Stimmrecht, die ohne sind Nichtautoren gleichgestellt. Wenn die Schaffung eines Werkes die gleichen Stimmrechte begründet wie die Nichtschaffung, dann verstehe ich nicht, wie man darin keine Mißachtung erkennen kann.

    BTW: Aufgrund dieser Stimmrechtsregelung kann die SAZ auch nicht ernsthaft die Spieleautoren gemäß ‚§ 36 UrhG Gemeinsame Vergütungsregeln‘ repräsentieren, wie sie es in ihrer Petition fordert.

    Die Stimmrechtsregelung der SAZ macht deutlich, dass die SAZ als Ganzes es nicht kapiert hat, dass die Anerkennung als Urheber von der Schaffung des Werkes abhängt.

  • Schade, dass GC immer wieder auf seinen „Lieblingsfeind“ zurückkommt, anstatt beim Ursprungsthema zu bleiben, wie es Peer ja schon angemahnt hatte. Aber um das Nebenthema Mitgliedschaft für Autoren zu beenden, sei ein abschließender Blick über den Zaun zum Verband Deutscher Schriftsteller erlaubt, der sicher nicht als urheberfeindlich oder undemokratisch gilt:
    http://vs.verdi.de/service/++co++95b25796-c5d4-11e2-854e-525400438ccf

  • Die Organisation heißt Verband Deutscher SCHRIFTSTELLER, nicht Verband Deutscher BuchAUTOREN, weil diese Organisation ganz bewusst nur für beruflich aktive Autoren (und Erben von Urheberrechten) gegründet wurde. Sie hat also von vornherein eine andere Ausrichtung als die SAZ, die mit dem Anspruch auftritt die SpieleAUTOREN zu vertreten. Autoren ohne Veröffentlichung werden im VDS gar nicht erst aufgenommen, weil sie nicht zun dem von ihr vertretenen Kreis gehören. Und Nichtautoren können im VDS – anders als in der SAZ -selbstverständlich kein Stimmrecht bekommen.

    Beim VDS geht es auch nicht darum, dass sie überhaupt als Urheber anerkannt werden, sondern um bessere Arbeitsbedingungen etc.

    Wenn die SAZ dagegen als Urheberorganisation auftritt und dafür kämpfen will, dass die Spieleautoren als Urheber anerkannt werden, dann darf sie den Urhebern in den eigenen Reihen nicht eben diese Anerkennung verweigern. Will man sich sich dagegen am VDS orientieren, dann sollte man eine ‚Pöppelsteller‘-Vereinigung gründen, die eben nur die Interessen der ‚Profis‘ vertritt und auch nur diese als Mitglied aufnimmt.

    Aber so kassiert man die Mitgliedsbeiträge derjenigen, denen man das Stimmrecht verteidigt und beansprucht auch noch, die Interessen derjenigen zu vertreten, die einen nicht wählen dürfen. Das gibt es sonst nur beim Kinderschutzbund und Tierschutzverein – eben dort, wo die Interessen unmündiger vertreten werden.

    Um beim Thema zu bleiben:
    Wer den Anspruch hat ‚die Urheber‘ zu vertreten, sollte allen Urhebern, die Mitglied sind, Stimmrecht geben (und nicht den Nicht-Urhebern). Andernfalls verweigert man den Urhebern ihre Anerkennung als Urheber.

    Dass das für dich als SAZ-Vorstandsmitglied und für die SAZ als Ganzes so fern liegt, dass ihr es inhaltlich nicht einmal ansatzweise nachvollziehen könnt, sondern immer nur gegen mich als Person argumentiert wird, sehe ich als Armutszeugnis für dich und die SAZ.

  • ach ja, nicht mal die ersten Zeilen lesen kann der verblendete Herr Cornett. Im Übrigen definieren die Mitglieder der SAZ ihre Satzung demokratisch selbst.

  • 1. Attribute wie ‚verblendet‘ sind ja außerordentlich hilfreich als Ersatz für Argumente.

    2. Wenn du mit ‚die ersten Zeilen‘ die Seite des VS meinst, dann schau mal in deren Satzung.

    3. Was die Satzung der SAZ betrifft, so wird sie eben nicht von den Mitgliedern definiert, sondern von den stimmberechtigten Mitgliedern. Es ist eben nicht demokratisch, wenn Urheber, deren Interessen angeblich vertreten werden, kein Stimmrecht haben, dafür aber Mitglieder, die nicht Urheber sind. Für eine gewerkschaftsähnliche Interessenvertretung geht das schon mal gar nicht.

    Ergo: die SAZ erkennt die Urheber unveröffentlichter Spiele nicht als gleichberechtigte Urheber an. Fürs Stimmrecht braucht es eben die Weihe der Verlage.

  • Wie schön, dass Herr Cornett jetzt nicht nur die SAZ umdeutet sondern auch den VS, der selbstverständlich auch nebenberufliche Autoren (der VS spricht sogar von den“meisten“) aufnimmt, so wie es die meisten in der SAZ auch sind. Herr Cornett weiß das natürlich wieder besser oder anders gesagt: er fühlt das offenbar anders. Die Geschäftsordnung (Satzung) des VS sagt allerdings etwas völlig anderes, als Herr Cornett behauptet – siehe z.B. Punkt 2.2 und spricht auch – außer im Verbandsnamen – ausschließlich von Autoren, macht also keinen (von GC) konstruierten Unterschied zwischen Buchautoren und Schriftstellern > http://vs.verdi.de/++file++51a1babc6f68445ec0000600/download/VS-Geschaeftsordnung-2011.pdf

    Gegenüber dem VS ist jedenfalls die SAZ wesentlich offener und akzeptiert auch Mitglieder mit Veröffentlichungen im Eigenverlag oder sogar ohne bisherige Veröffentlichung. Die Entscheidung darüber, ob ein noch nicht stimmberechtigtes Mitglied in der SAZ Stimmrecht bekommt, fällt in der SAZ das höchste demokratische Organ, die Mitgliederversammlung. Auch hier ist die SAZ deutlich offener als der VS. Nichtautoren in der SAZ kann man übrigens an einer Hand abzählen, davon hat nur ein Mitglied bisher Stimmrecht bekommen, und dies aufgrund des hohen Engangements mit voller Berechtigung. Viel Lärm also um Nichts, aber manche brauchen das ja, um sich wichtig zu machen.

  • Ich schreibe nirgendwo ‚hauptberuflich‘ sondern ‚beruflich aktiv‘. Das schließt haupt- und nebenberufliche Autoren ein. Autoren ohne Veröffentlichung werden beim VS aber von vornherein nicht als Mitglieder akzeptiert, weil die nicht vom VS vertreten werden. Es geht eben um ganz spezifisch um Schriftsteller und nicht ganz allgemein um literarische Autoren. Das ist keine Umdeutung.

    Beim VS haben alle, die als Mitglieder akzeptiert werden, automatisch Stimmrecht, bei der SAZ nicht. Die SAZ tritt – anders als der VS – mit dem Anspruch auf, die Rechte auch von Autoren ohne Veröffentlichung zu vertreten, stellt diese aber in ihrer Satzung Nichtautoren gleich.

    Dass nur ein Nichtautor Stimmrecht beantragt hat, spricht für die anderen Nichtautoren. Dass das aber ganz offiziell Konzept der SAZ ist, macht das offizielle Selbstverständnis der SAZ deutlich, die Autoren ohne Veröffentlichung mit Nichtautoren gleichstellt. Da kommt es nicht auf die Anzahl, sondern auf die (Ab-)Wertung an, die Autoren ohne Veröffentlichung erfahren. Ihre Interessen sollen vertreten werden, aber nicht von ihnen selbst.

  • Eine Abwertung findet nicht statt. Seit Gründung der SAZ besteht die Stimmrechtsregelung – gekoppelt an eine Veröffentlichung. Die Möglichkeit, dass jedes Mitglied nach einem Jahr das Stimmrecht beantragen kann, wurde dann vor einigen Jahren geschaffen, um die Teilnahme möglichst vieler Mitglieder zu ermöglichen. Im Prinzip können also 95% der Mitglieder mitbestimmen, wenn sie wollen (!) – ausgeschlossen ist damit keiner. Und auch ohne Stimmrecht hat jedes Mitglied die Möglichkeit sich einzubringen.

    Im Übrigen würde ich anregen, den Thead hier zu schließen, weil es Herr Cornett mal wieder geschafft hat, das Thema zu drehen und dabei Uralt-Diskussionen zum xten Mal aufzuwärmen. Es langweilt!! Vielleicht kann er sich ja mal die Satzung der UNO vornehmen – da hat er dann sicher ein weltweites Publikum.

  • Das Thema ist Nennung des Autoren und (mangelnde) Anerkennung seiner Urheberschaft. Zu letzterem gehört auch die rechtliche Gleichstellung von Autoren unveröffentlichter Werke mit Nichtautoren in der SAZ. Es ist nur ein Aspekt von mehreren, den du, Christian Beiersdorf, aber durch fortgesetzte Unterstellungen aufblähst.

    Du ‚widerlegt‘ dabei ständig Dinge, die ich nicht geschrieben habe, vertiefst die Diskussion sogar auf die Regelung beim Verband deutscher Schriftsteller und beschwerst dich dann über Abschweifen vom Thema. Meine Güte, was soll das?

    Die Nennung des Urhebers ist ein Recht, unabhängig davon, ob es dem Leser/Spieler nützt. Der Urheber darf nicht nur entscheiden, ob und wie er genannt werden will, sondern auch wann nicht (ein namhafter Spieleautor hat davon mal Gebrauch gemacht). Rowling ist ein aktuelles Beispiel, die ein Buch nicht als Harry-Potter-Autorin herausbringen wollte, sondern unter einem Pseudonym. Sie wollte ganz bewusst darauf verzichten, dass ihr Buch ihres Namens wegens gekauft wird, sondern wegen dessen Inhalt.

    Wenn man das Recht des Urhebers auf Namensnennung (ob und wie) anerkennt, sollte man nicht mit Nützlichkeitserwägungen argumenteren. Denn dann ist das Recht nicht mehr so wichtig, sobald es den Nutzern nicht mehr nützt.

  • Da war ich mal arrbeiten zwischendurch und dann das. ich wollte schon einen bitterbösen Kommentar schreiben, aber mit dem letzten Post geht es ja (im zweiten Absatz) wieder zurück zum eigentlichen Thema und so wie es ab Absatz 3 da steht, sehe ich das auch. Für Neulinge empfehle ich einfach die Kommentare 10- 22 zu ignorieren und dann passts wieder. :-)

  • Für die Nennung des Urhebers und seine Anerkenunng sind zunächst die Verlage verantwortlich. Dazu ein Zitat aus dem Vertrag eines Verlages: „Ist der Lizenzgeber mit der thematischen Umsetzung nicht einverstanden, so kann der Lizenzgeber die Erwähnung seines Namens mittels eingeschriebenen Briefs untersagen.“ Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen! Dies ist in meinen Augen ein glatter Bruch des Urheberrechts und zeigt, welchen Stellenwert Spieleautoren in manchen Verlagen offensichtlich haben.

    Dies mag in der Formulierung eine unrühmliche Ausnahme sein, die Praxis in der Bearbeitung eines Spiels und die Möglichkeiten des Autors hier (wie beim Buch) einzugreifen und letzlich sein OK vor der Veröffentlichung zu geben, sind aber überall relativ eingeschränkt. Dass in der Folge die Verlage die Autorennamen z.B. nicht an Amazon und andere Händler kommunizieren und in ihrer Werbung und Pressearbeit die Autoren noch viel zu wenig nennen geschweige denn herausstellen, ist dann nicht verwunderlich.

  • Ob es sich bei diesem Vertragspassus um einen Bruch des Urheberrechts handelt, hängt von der gesamten Vertragsgestaltung ab. Zumindest aus diesem einen Satz geht nicht hervor, ob dem Autor Möglichkeiten verwehrt werden, auf die thematische Umsetzung Einfluss zu nehmen.

    Möglich ist ja, dass der Verlag sagt: Das Spiel passt nur mit einem bestimmten Thema in unser Programm. Das mag hart klingen, aber ist Teil der Vertragsverhandlungen. Eine Veröffentlichung ohne Namensnennung wäre da für manche Autoren ein Kompromiss.

    Dass der Verlag sich für einen solchen Fall rechtlich absichern will und auf einen eingeschriebenen Brief besteht, damit er nicht später wegen fehlender Namensnennung Schwierigkeiten bekommt, ist nachvollziehbar.

    Es ist natürlich auch möglich, dass der ganze Vertragstext eine Unverschämtheit ist. Aber das kann man nicht beurteilen, wenn nur ein einzelner Satz herausgegriffen wird.

    Das Recht, nicht namentlich genannt zu werden, ist jedenfalls Teil des Rechts, darüber zu entscheiden, ob bzw. mit welchem Pseudonym man als Autor benannt werden möchte.

  • Ich glaube wasChristian meint, ist das impliziert wird, dass der Verlag das Thema ohne Absprache ändern kann und der Autor dann lediglich das Recht hat, auf die Namensnennung zu verzichten. Aber ob dem so ist, hängt freilich vom Restvertrag ab :-)

  • Danke Peer, es gibt auch naheliegende Interpretationen. Über Änderungen am Spiel selbst bzw. am Regelwerk sagt der Vertrag übrigens gar nichts aus. Dem schon zitierten Satz oben steht lediglich folgender Satz voran: „Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Lizenzgeber über die thematische Umsetzung des Spiels zu informieren.“

    Absolut großzügig – nicht wahr? Der Autor hat dann keine Möglichkeiten eines Einspruchs – zusätzlich zu seinen Rechten darf er nämlich auch noch auf seinen Namen verzichten. Ob das nun ein „Bruch“ oder vielleicht besser ausgedrückt eine „Missachtung“ des Urheberrechts ist, mag dahingestellt sein. Eine grobe Missachtung des Autors bzw. Urhebers ist es allemal.

    Vermutlich beansprucht daher der Verlag gleich zu Beginn des Vertrags auch „die Bearbeitung sämtlicher Urheberrechte“. Ich frage mich da immer, welche Kompetenz irgendwelche juristischen Berater haben. Ein „Werk“ kann man bearbeiten, die Bearbeitung des Urheberrechts sollten die Verlage allerdings dem Gesetzgeber überlassen.

  • Zugegeben: Ich musste den Satz auch erst dreimal lesen, bevor mir aufging, dass der Haken nicht in dem „Schriftlichen Wiederruf“ sonder in der thematischen Umsetzung steckt – mit dem zweiten Satz wirds dann natürlich glasklar.
    Was meinst du: Ist das fahrlässig vom Verlag oder ein Sonderfall oder Absicht?

  • Wenn man Empörung entfachen will, sollte man schon korrekt und ausführlich genug zitieren, anstatt interpretationsbedürftige Halbzitate bringen, um einen nur angedeuteten Sachverhalt anzuprangern, der vom Leser nicht objektiv nachvollzogen werden kann.

    Der vorangestellte Satz gibt übrigens auch nicht her, was du kritisiert haben möchtest. Denn aus ihm geht nicht hervor, ob das alles ist, was der Verlag tun muss, oder ob die Information über die thematische Umsetzung Grundlage für den Autor ist, um weitere Entscheidungen zu treffen. Wenn im Vertragstext dazu nichts steht, geht das zugunsten des Autors.

    Übrigens gilt das, was du aufgrund einer mißglückten Formulierung über die ‚Kompetenz irgendwelcher juristischer Berater‘ äußerst, auch für deinen eigenen Text. Denn dass der Verlag „vermutlich Bearbeitungsrechte beansprucht, du das also gar nicht weißt, wolltest du vermutlich gar nicht schreiben. Ich interpretiere mal: Ich vermute, dass dein ‚vermutlich‘ sich statt auf ‚beansprucht‘ auf ‚daher‘ beziehen sollte, du also schreiben wolltest: „Vermutlich daher beansprucht der Verlag …“.

    Sowas ist peinlich, wenn man unsaubere Formulierungen kritisiert, noch dazu wenn man selbst immer wieder Nachsicht für eigene Formulierungsfehler beansprucht (z.B. Bejahung einer „angemessenen Verkürzung der Urheberrechtsschutzfrist“ durch die SAZ ).

    Andererseits steht diese naheliegende Interpretation im Widerspruch zum Anfang deines Postings, in dem du erklärst, dass der Vertrag nichts über Änderungen am Regelwerk aussagt. Also fordert er doch nicht alle Bearbeitungsrechte?

    Sorry, aber was du schreibst, ist einfach nur wirr und nicht nachvollziehbar, nur dass du um empörenden Beifall heischt für irgendetwas, das autorenfeindlich sein soll, man sich aber selbst zusammenreimen soll, was denn überhaupt …

    Vertragstexte muss man im Zusammenhang lesen können (wie übrigens auch die Email der FG Spiel).

    • Ich würde jetzt gemeint haben, dass der Verlag die thematische Einbindung festlegt. Daher hatte ich gefragt, ob der Vertrag vielleicht einen Sonderfall abdecken soll, etwa eine Auftragsarbeit (mit konkretem Mechanismus) oder ein Werbespiel.
      Aber ganz ehrlich – hast du jetzt sechs Absätze darüber geschrieben, dass Christian sich etwas knapp ausgedrückt hat? Da habe ich schon konstruktivere Postings von dir gelesen…

  • Für alle seit etlichen Jahren öffentlich einsehbar – und trotz Hinweises an die SAZ von ihr unkritisiert – ist folgender Agenturvertrag, den ich für skandalös halte:
    http://whitecastle.at/autorenservice/documents/20100121_WC_Agenturvertrag_Vorlage_Autoren_kommentiert_003.pdf

    Die (u.a.) von Hasbro ausgesuchte Agentur bekommt vom Autor das Recht (z.B.) mit Hasbro einen Vertrag über sein Spiel zu schließen, den der Autor nicht einmal einsehen darf. Hier ein paar Zitate, etwas länger, imho wirklich skandalös, und von jederman im Zusammenhang mit dem gesamten Vertragstext nachzuvollziehen:

    3.3.
    „Die AGENTUR ist verpflichtet, den AUTOR über den erfolgten Abschluss eines das KONZEPT / SPIEL betreffenden Vertrages zwischen der AGENTUR und einem LIZENZNEHMER durch Übermittlung eines „CONTRACT DATA SHEETS“ ([Muster in Beilage 2 ), (welches die Basisinformationen der Vereinbarung mit dem LIZENZNEHMER enthält) zu informieren. Der AUTOR hat keinen Anspruch auf eine darüber hinausgehende Offenlegung der Vereinbarungen mit LIZENZNEHMERN.“

    4.3.
    „Der AUTOR erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die AGENTUR oder – nach freier Entscheidung der AGENTUR – auch ein von der AGENTUR ausgewählter LIZENZNEHMER jeweils im eigenen Namen Schutzrechte, die sich auf das KONZEPT / SPIEL beziehen auch im eigenen Namen registrieren lässt, wobei die Auswahl der geeigneten Schutzrechte (Marken, Design, Gebrauchsmuster, Patente, etc.) der AGENTUR oder dem jeweiligen LIZENZNEHMER obliegt. Für den Fall einer Vertragsbeendigung (Punkt 6.) sind weder die AGENTUR, noch die LIZENZNEHMER verpflichtet, Schutzrechte im Sinne dieser Regelung an den AUTOR zu übertragen.“

    In Kurzform:
    Der Verlag sucht für den Autor eine Agentur aus, die die Interessen des Autors gegenüber dem Verlag vertritt. Agentur und Verlag schließen einen Vertrag über das Spiel des Autors, den der Autor nicht einsehen darf (er bekommt nur Eckdaten mitgeteilt).

  • Richtig – das „vermutlich“ steht in der Satzstellung tatsächlich missverständlich – sorry. Klarer wäre „Vermutlich daher beansprucht der Verlag …“. etwas anderes als eine Vermutung lässt sich da leider nicht formulieren. Im Übrigen sind die Schlussfolgerungen falsch, denn der Verlag will damit ja alle Bearbeitungsrechte für sich haben, ohne dass der Autor ein Mitsprachrecht hat. Was auch nirgends im Vertrag angesprochen wird, Ob das „Empörung entfachen soll“, überlasse ich dem Leser. Mir wäre schon lieb, wenn es den Blick der Autoren auf Verträge schärft, bevor man so einen Text unterschreibt. Und vielleicht kommt ja sogar der Verlag zum Nachdenken.

    Auf die üblichen historischen Ausgrabungen muss ich ja nicht eingehen, sonst wird Peer böse – nur GC kann’s halt nicht lassen.

  • Jo,
    der White Castle – Vertrag war nicht umsonst schon lange Thema. Es kann gut sein, dass das übrigens die Bedingungen sind, die Hasbro weltweit an seine Agenturen stellt – ich weiß z.B. dass auch die Autorin von Jenga keine Ahnung hat, wieviel Geld die Agentur an ihrem Spiel verdient, nur dass es vermutlich sehr viel mehr ist, als sie selbst.

  • zu deinem anderen Posting:

    Nein, ich habe mich nicht speziell dazu geäußert, dass Christian sich unklar ausgedrückt hat, sondern ich warne einfach davor, aufgrund von nur angedeuteten Sachverhalten irgendwelche Empörungsorgien zu veranstalten.

    Klar ist, dass die thematische Einbettung gemeint ist. Anders als Christian behauptet bzw. nahelegt, geht aus dem Zitat nicht hervor, dass diese einseitig beim Verlag liegt. Es ist einfach ein Beispiel dafür, wie man Empörung aus dem Nichts generiert und selbst das Informationsmonopol für sich behält.

  • Ich nenne es mal Unwissenheit, glaube aber nicht daran. Die SAZ hat sehr wohl zum Vertragseinsicht bei White Castle Stellung bezogen – zumindest in internen Papieren, soweit ich mich erinnere – und dies auch damals gegenüber der Agentur moniert. Ist allerdings schon einige Jahre her.

    Aber sorry, jetzt sind wir schon wieder bei den historischen Ausgrabungen des Herrn GC, die zudem auch noch grottenfalsch sind.

  • „historische Ausgrabungen“ – es handelt sich um die laut SAZ ‚wichtigen‘ und ‚richtungsweisenden‘ Beschlüsse von Juni 2012, in denen die SAZ u.a. eine angemessene Verkürzung der Schutzfrist bejaht.

    Also nach anderthalb Jahren sind die Beschlüsse der SAZ schon nicht mehr gültig? Dann solltet ihr ein Ablaufdatum drauf schreiben.

  • Ich habe nachgesehen: In den SAZ-Zeichen Nr. 4 „Zusammenarbeit und Verträge mit Verlagen“ wird zur Offenlegung von Verträgen zwischen Agentur und Verlag gegenüber dem Autor klar und ausdrücklich Stellung genommen.

  • Ja, es gab Kontakte zwischen der SAZ und whitecastle. Aber öffentlich kritisiert wurde eben damals nicht und heute nicht solch skandalöse Vertragsgestaltung. In der öffentlichen Erklärung ging es um die übliche Geschichte, wie mit (bei Pegasus) unverlangt eingesandten Spielevorschlägen verfahren wird http://www.spieleautorenzunft.de/newsreader-de/items/agenturen-sind-keine-patentloesung.html

    Die Vertragsbedingungen fand die SAZ damals nicht öffentlich kritisierenswert und tut das bis heute nicht. Stattdessen namen- und zusammenhangslose Vertragsbröckchen vom SAZ-Vorstandsmitglied.