Von Lieferanten und Urhebern
Eigentlich ist Matthias diese Woche dran, aber aus aktuellem Anlass habe ich mich mal vorgedrängelt. Ich hoffe das nimmt er mir nicht übel
Worum es geht: In einer Email an die SAZ schrieb die Fachgruppe Spiel (ein Zusammenschluss von Verlagen): “Wie besprochen, erscheint fraglich, ob Spieleautoren Urheber im Sinne des Urheberrechtsgesetz sein
können” Aufgrund dieser Überlegungen lehnt die Fachgruppe Spiel Absprachen über Verträge ab, weil diese gegen das Kartellrecht verstoßen könnten/würden. (Hier die Email)
Daraufhin verfasste die SAZ ein Gutachten darüber, aus dem hervorgeht, dass Spiele durchaus unter das Urheberrecht fallen. Der Begriff Gutachten wurde später durch “Stellungsnahme” ersetzt, denn das sogenannte “Gutachten” war ja nicht unabhängig. Hier die Stellungsnahme und hier der offene Brief. Zeitgleich startete eine Petition, bei der die Unterzeichner fordern, dass die Fachgruppe Spiel Spieleautoren als Urheber anerkennen UND die SAZ als Verhandlungspartner anerkennen (Der zweite Teil erscheint im Titel der Petition, wird aber im Text nicht erläutert (im Moment -20.04, 12.00 jedenfalls nicht).
Mittlerweile hat sich die Fachgruppe Spiel wiederrum in einer Email an die SAZ gewandt, aus der ich auszugsweise zitieren möchte:
“Es ist ganz einfach so, dass wenn, die in der Fachgruppe Spiel vertretenen Spieleverlage gemeinsame Vergütungsregelungen mit einer Gruppe von ´Lieferanten´ machen, dies ganz klar kartellrechtlich verboten ist und dies zu hohen Bußgeldern, vor allen Dingen bei den Verlagen, führen wird.”
“Wir folgen Ihrem Gutachten mit der Einschätzung, dass Spielewerke Urheberrechtsschutz genießen können. Es kommt dann im Einzelfall darauf an, dass die Rechtsprechung die erforderliche Schöpfungshöhe bestätigt”
(Alle Links gingen über die SAZ-Seite)
Kurze Anmerkung zum Urheberrecht: Ich habe in der Vergangenheit schon öfter über das Urheberrecht geschrieben, z.B. hier (eher über die Bedeutung des Urheberrechts) und hier (über das Recht selbst). Daher nur eine Kurzzusammenfassung: Spiele fallen unter das Urheberrecht, aber die Schöpfungshöhe ist wichtig. Es dürfte keinen Zweifel darüber geben, dass komplexere Werke wie “Die Siedler von Catan” urheberrechtlich geschützt sind. Bei sehr einfachen Spielideen -z.B. bestimmten Partyspielen oder simplen Roll&Move-Spielchen – oder Bearbeitungen von klassischen Ideen -z.B. Parchisi-Varianten, bei denen man vorwärts oder rückwärts laufen darf – ist die Sache nicht mehr so einfach, denn die Schöpfungshöhe könnte tatsächlich fehlen. Hier die Grauzonen abzustecken ist eine Frage der Einzelfallentscheidung.
Was halte ich von der ganzen Geschichte?
Nun, es gibt hier zwei unterschiedliche Ebenen und nur eine davon hat mit Urheberrecht zu tun. Der Streit entzündet sich erst einmal um die Frage: Meint die Fachgruppe Spiele mit der Formulierung “Wir folgen Ihrem Gutachten mit der Einschätzung, dass Spielewerke Urheberrechtsschutz genießen können.” (Hervorhebung von mir), dass Spiele nur manchmal urheberrechtlich geschützt sind und normalerweise nicht? Die Formulierung ist jedenfalls kein klares Bekenntnis zum Urheberrecht (sie schreibt auch, dass Gerichte bislang kein grundsätzliches Urteil zum Thema “Urheberrecht und Spiele” gefällt haben) Das sich die SAZ für ein klareres Bekenntnis zum Urheberrecht einsetzt ist aus meiner Sicht gut und richtig. Eine grundsätzliche Stärkung des Urheberrechts sollte im Interesse aller liegen – auch der Verlage. Und gerade bei diesem Thema gibt es viel Unsicherheit und Unkenntnis, dem man entgegentreten kann. Gerade durch unklare Formulierungen wird Unsicherheit geschaffen (auch in älteren Texten der SAZ findet man hier und da Formulierungen, die diese Unsicherheit erkennen lassen).
Andererseits war die originale Formulierung keine öffentliche Stellungnahme der Fachgruppe Spiel, sondern eine interne Email. Da verwundert es schon ein bisschen, wie öffentlich der Streit ausgetragen wird und mit wie viel Vigor (Petition, Aufrüfe in diversen Foren, Bannerwerbung bei Spielbox.de und diese merkwürdige Aktion Fairlag (Link geht zu Tric Trac, weil dort schön zusammengefasst wird und die Diskussion auch in meinen Augen recht aussagekräftig ist)) – gerade im Vergleich zu bisherigen Aktionen zum gleichen Thema. Und hier kommt die zweite Ebene ins Spiel:
Die Fachgruppe Spiel benutzt das Urheberrechtsargument um eine engere Zusammenarbeit mit der SAZ abzulehnen. Sie argumentieren in etwa so: Wenn Spieleautoren keine Urheber sind, dann sind es Lieferanten und dann sind Absprachen nach dem Kartellrecht verboten. Das ist in meinen Augen eine sehr faule Ausrede, denn kein Richter der Welt würde Autoren mit Lieferanten gleichsetzen – schon deshalb, weil Autoren ja nichts Physisches liefern und in den meisten Fällen auch keine Auftragsarbeiten abgeben. Diese Überlegungskette ist aus meiner Sicht doch schon ziemlich an den Haaren herbeigezogen. Das wirkt auf mich so, als dass die Fachgruppe Spiel einfach nicht mit der SAZ verhandeln will (warum auch immer) und dafür eine Ausrede sucht.
Die SAZ will sich aber die einzige Interessenvertretung der Spieleautoren sein, als solche wahrgenommen werden und vor allem auch verhandeln. Daher kann die Ablehnung des Gespräches nicht hingenommen werden und versucht jetzt durch äußeren Druck die Fachgruppe Spiel wieder an den Verhandlungstisch zurückzubekommen. Das ist natürlich legitim, ist aber eine völlig andere Motivation als kommuniziert wird – siehe z.B. die Petition, die einerseits fordert, die SAZ möge als Interessenvertretung dienen, diese Forderung aber im Text weder erklärt noch begründet wird.
Nun könnte man natürlich denken “Die Sache an sich ist eine Gute, da stört die zweite Ebene nicht”, aber einen leicht bitteren Beigeschmack hat die Sache für mich schon. So eine versteckte Agenda verringert den Wert der eigentlichen Sache in meinen Augen, denn es kann der Eindruck entstehen, es ginge der SAZ nicht so sehr ums Urheberrecht, als um die Anerkennung als Interessenvertretung (ich unterstelle mal, dass dem nicht so ist
). Die Frage stellt sich: Hätte die Fachgruppe Spiel ihre Formulierungen identisch gewählt, die SAZ aber als Interessenvertretung akzeptiert und Gespräche aufgenommen – wäre die Petition dennoch ins Leben gerufen worden? Das zweite Problem, dass ich sehe ist schlicht eine Frage der Ehrlichkeit und Transparenz. Wenn beide Ebenen klar durchkommuniziert worden wären, wären vermutlich weniger Unterschriften zustande gekommen – aber die SAZ und die Sache hätten sich weniger angreifbar gemacht und das Auftreten wäre in meinen Augen deutlich professioneller gewesen. Aber das ist meine Meinung.
ciao
peer
Kommentare