Kultur und Urheberrecht
Die Meldung der Woche ist sicherlich dass die Spieleautorenzunft in den deutschen Kulturrat aufgenommen wurde. Ein sicherlich begrüßenswerter Schritt, nicht zuletzt deswegen weil damit still und heimlich ein kompletter Kurswechsel vollzogen wurde. 2004 – der Zeitpunkt der umstrittenden “Ravensburger Erklärung” – stand noch das Unwort “Professionalisierung” ganz groß auf der SAZ-Flagge. Damals war die Politik (zumindest erweckte die Außenwahrnehmung diesen Eindruck) noch, dass Spieleautoren “professionell” zu sein hatten: Wer Spiele erfindet, soll das wenigstens “professionell” tun – was ich so übersetze: “Macht, was die Verlage wollen oder lasst es bleiben!”. Für den Hobby-Autoren, der nur ein Spiel für sich und seine Freunde machen möchte und keine Ahnung vom “Markt” hat, ist kein Platz in der (Spieleautoren-)Welt.
Von dieser Marschrichtung ist die SAZ nun ganz klar abgerückt. Wenn ein Brettspiel ein Kulturgut ist, dann ist es ein Werk, keine Ware. Das bedeutet insbesondere, dass auch Spiele ohne vermarkbaren Nährwert ihre Daseinsberechtigung haben. Witzigerweise gibt es dank Damien Hirst auf dem Kunstmarkt ja gerade die gegenteilige Entwicklung – aber ich schweife ab.
Böse Zungen könnten nun einwerfen, dass die Mehrheit der SAZ-Mitglieder an diesem Kurswechsel genauso wenig Anteil hatten, wie an der Ravensburger Erklärung. Aber das liegt wohl in der Natur eines schwerfälligen Vereines und soll hier nicht erörtert werden (Zumal ich diesen Kurswechsel ja sehr begrüße).
Wird die Aufnahme in den Kulturrat Auswirkungen auf die Urheberschutzdebatte haben? Bevor ich mich dieser Frage widme eine kleine Zusammenfassung der bisheriegen Geschehnisse:
Reiner Knizia hatte ja den Humboldt Verlag verklagt, weil dieser in seiner “Enzyklopädie der Würfelspiele” Spiele und Spielanalysen von Knizia abgedruckt hatte, ohne ihn als Autoren um Erlaubnis zu fragen. Die Klage wurde abgewiesen, das Urteil findet man (anonymisiert) hier. Ich habe mich dann in einem Blogeintrag ausführlicher mit dem Urteil und möglichen Konsequenzen auseinandergesetzt. In den Kommentaren wurde eifrig diskutiert, auch Eckhard Schwettmann, Geschäftsführer bei Humboldt diskutierte mit. Die SAZ folgte dann mit einem eigenen Blog, auf dem bislang 4 Artikel zu lesen sind – alle zum Urheberrecht, der neueste allerdings auch schon wieder gut 2 Monate alt. Die Artikel und die zugehörigen Kommentare sind durchaus lesenswert. Besonders interessant der Kommentar von Andreas Schäfer zu dem Artikel “Fabelhaftes Urheberrecht” : Hier erklärt er, dass eigentlich zwischen regulierenden Regeln und erschaffenden Regeln unterschieden werden müsse (Die ersten regeln etwas was auch ohne sie existiert – z.B. den Verkehr – die anderen erschaffen erst das wassie regeln – z.B. ein Brettspiel). Auch außerhalb der SAZ wurde diskutiert. So folgte auf eine entsprechende Meldung des Börsenblatts (die sich eher für eine Verschärfung des Urheberrechts – allerdings für Bücher – einsetzen) einige böse Kommentare.
Leider ist die Diskussion seitdem bereits wieder eingeschlafen. Das liegt sicherlich zum einem am Sommerloch, zum anderen auch daran, dass die Bewertung des Urteils nach wie vor schwer fällt. Jurist Stefan Risthaus nimmt das Urteil in der aktuellen Ausgabe der Spielbox (4/2008) regelrecht auseinander. Eine Revision hätte also anscheinend durchaus hohe Erfolgschancen gehabt. Warum Knizia diesen juristischen Weg nicht gegangen ist, ist mir schleierhaft – Nun ist das Urteil rechtskräftig und kann zur Begründung weiterer Urteile dienen. Insgesamt hat er damit der Szene wohl einen Bärendienst erwiesen.
Allerdings bleibt die Frage der Übertragbarkeit des Urteils auf andere Rechtsfälle und die Frage wieweit Spiele nun wirklich in der Praxis geschützt sind. Das die Frage nicht eindeutig zu beantworten ist, sieht man schon an der kuriosen Tatsache, dass der Vorstand der SAZ fast zeitgleich zwei widersprüchliche Erklärungen verfasst hat:
Hier schrieb er, dass das Urheberrechts auch Spiele umfasst, während er hier davon spricht, dass es bislang nur einen Ehrenkodex gäbe, der endlich auf eine rechtliche Basis gestellt werden müsste…
Was ist nun richtig? Das weiß vermutlich kein Mensch. Wie ich bereits schrieb, halte ich es für kaum bestreitbar, dass komplexere Spiele geschützt sind. Grenzwertig sind aber Spiele mit einfachen Grundideen: Kinderspiele, abstrakte Zweier, Partyspiele etc. Hier täte ein Grundsatzurteil sicherlich gut. Eine Alternative wäre auch eine entsprechende Gesetzesklarstellung (insbesondere auch, dass Spielregeln keine “Gebrauchstexte” sind). Zumal keiner weiß wie weit der “Ehrenkodex” tatsächlich reicht, wenn es hart auf hart kommt – und in Zeiten der EU und der internationalen Öffnung des Spielemarktes sowieso.
Soweit ich jetzt beurteilen kann hat sich nach einiger hektischer Betriebsamkeit letztlich nicht viel getan. Wichtig wäre es zumindest einmal alle Beteiligten (Autoren, Verlage, Juristen) mal an einen Tisch zu holen und gemeinsam eine Lösung zu diskutieren. So etwas zu Organisieren ist sicherlich nicht einfach, aber was ist schon einfach?
Zurück zum Kulturrat: Die SAZ ist überzeugt davon, dass durch die Aufnahme in den Kulturrat “Spiele in der Zukunft denselben Schutz genießen wie andere Kulturgüter” (Quelle (Dank an Günter Cornett für den Hinweis im Autorenforum). Ich bin da nicht ganz so euphorisch, aber immerhin noch optimistisch ![]()
Durch die Aufnahme wird das Spiel tatsächlich eher als Kulturgut wahrgenommen und sorgt für etwas mehr Lobby. Auch Juristen könnten durch das Siegel “Kulturgut” einen etwas anderen Blickwinkel bekommen. Aber verlassen sollte man sich darauf eben so wenig wie auf den sogenannten “Ehrenkodex”. Nach wie vor müsste die SAZ auf eine gesetzliche Klarstellung hinarbeiten(*) und dabei kann der Kulturrat sicherlich helfen: Die haben Erfahrung mit Urheberrechtdebatten (aktuell fordern sie z.B. eine Verlängerung der Schutzfrist für Tonträger) und sicherlich auch deutlich mehr politisches Schwergewicht als SAZ. Aber letztlich muss jegliche Aktion zuerst einmal von irgend jemandem iniitiert werden – ich kann nur hoffen dass das auch geschieht!
ciao
peer
(*) oder sogar Gleichstellung, sollte das noch nicht erfasst sein.


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